Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung

krankenhausbehandlung

Über die BKK Scheufelen haben Sie einen Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus Ihrer Wahl, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist. Die Krankenhausbehandlung kann grundsätzlich vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht werden.

Wurde die Notwendigkeit durch das aufnehmende Krankenhaus geprüft, übernehmen wir alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, so z.B. die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.




Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur in kassenzugelassenen Kliniken übernehmen. Unter diesen haben Sie das freie Krankenhauswahlrecht.

Das richtige Krankenhaus zu finden ist jedoch nicht immer einfach, insbesondere wenn eine Behandlung unmittelbar bevorsteht. Ist das Krankenhaus auf meine Erkrankung spezialisiert? Welche Qualifikationen haben die behandelnden Ärzte? Wie sieht es mit der räumlichen und technischen Ausstattung aus? Das sind Fragen, die oft auch durch fehlende Transparenz in der Krankenhauslandschaft schwer zu beantworten sind.

Wir helfen Ihnen die passende Klinik für Sie zu finden. Der BKK Klinik-Finder enthält ausführliche Informationen zu unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten der Kliniken, Spezialisierungen oder besondere Leistungsangebote – damit Sie die richtige Wahl treffen können:





Alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage, 10,- EUR je Kalendertag an das Krankenhaus.

Findet eine vor-, nach- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung statt, oder wird in der Klinik lediglich eine ambulante Operation durchgeführt, fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Die Zuzahlung entfällt auch bei einer stationären Entbindung.





Ihre Verordnung müssen Sie bei Kliniken außerhalb Berlin und Brandenburg nicht zur Genehmigung bei uns vorlegen. Bitte legen Sie Ihre Verordnung am Aufnahmetag zusammen mit Ihrer Versichertenkarte in der Klinik vor.





Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile neben den allgemeinen Krankenhausleistungen sogenannte Wahlleistungen an. Wahlleistungen sind Wunschleistungen, die über den im Einzelfall zu bestimmenden Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und die der Patient freiwillig wählen kann. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einzelzimmer oder Chefarztbehandlungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die BKK Scheufelen diese Kosten nicht übernehmen kann. Diese sind gegebenenfalls über private Zusatzversicherungen abzusichern.





Im Rahmen des Entlassmanagements hat das Krankenhaus die Weiterversorgung sicherzustellen. Hierfür werden Ihnen beispielsweise die Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel für die erste Woche verordnet, sofern Sie diese Zuhause dringend benötigen. Auch sollte eine Aufklärung über die weiteren ambulanten Versorgungsmöglichkeiten stattfinden.

Bei Fragen und Problemen können Sie sich auch an den Sozialdienst der Klinik wenden. Diese helfen auch oft bei Antragsstellungen, sofern diese notwendig sind.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das Thema Krankenhausbehandlung.