Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte

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Versicherungsschutz für die Urlaubsreise

Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) ist auf der Rückseite Ihrer BKK Scheufelen Versichertenkarte abgebildet. Sie erhalten damit für die Dauer Ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, die medizinisch notwendigen Leistungen.

Trotz Abkommen kann es jedoch in einzelnen Fällen sein, dass der Arzt oder das Krankenhaus die Europäische Krankenversicherungskarte ablehnt und Ihnen deshalb die erbrachte Leistung privat in Rechnung stellt. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus welcher hervorgeht, welche Behandlungen der Arzt vorgenommen hat. In diesem Fall reichen Sie bitte die Belege bei uns ein, wenn Sie wieder zu Hause sind.

In diesen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte

In diesen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte

Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland
Frankreich Griechenland Großbritannien* Irland Island
Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen
Luxemburg Malta Mazedonien Montenegro Niederlande
Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien
Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien
Spanien Tschechien Ungarn Zypern (griech.)

In den Ländern Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien können Sie die EHIC nicht einsetzen. Hier gilt weiterhin der bisherige Auslandskrankenschein in Papierform, den wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden.

Anmerkung:

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nicht für Behandlungen, zu denen Sie gezielt ins Ausland fahren.

*Ab 01.01.2021 haben nur Versicherte, die vom Austrittsabkommen erfasst werden, Leistungsansprüche bei vorübergehendem Aufenthalt in Großbritannien. Damit der Leistungserbringer in Großbritannien erkennen kann, dass diese Personen vom Austrittsabkommen erfasst werden und Ansprüche auf medizinisch notwendige Leistungen haben, hat man sich auf europäischer Ebene darauf verständigt, dass eine gültige provisorische Ersatzbescheinigung vorzulegen ist.

Nähere Informationen finden Sie hier: Merkblatt der DVKA zu Urlaub in Großbritannien.

Bitte schließen Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung ab!

Diese ist notwendig, damit Sie finanziell optimal abgesichert sind, denn wenn die Ärzte die Behandlung privat abrechnen und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptieren, sind diese wie in Deutschland nicht mehr verpflichtet, nach den Vertragssätzen abzurechnen. Somit kann unter Umständen der Arzt weitaus höhere Kosten in Rechnung stellen, als wir als gesetzliche Kasse erstatten dürfen. Auch einen krankheitsbedingten Rücktransport nach Deutschland deckt der gesetzliche Leistungskatalog nicht ab.

Deshalb empfehlen wir bei jedem Auslandsaufenthalt immer noch zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung. Für Reisen in Länder ohne Sozialabkommen können Leistungen generell nur über einen privaten Versicherungsschutz abgerechnet werden.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich.