Hautkrebsvorsorge

Hautkrebsvorsorge

hautkrebsvorsorge

Hautkrebsvorsorge Mehrleistungen

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung besonders wichtig. Gesetzlich Versicherte können ab dem Alter von 35 Jahren jedes zweite Jahr eine Vorsorgeuntersuchung mit einem Hautscreening bei einem Allgemeinmediziner oder bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten durchführen lassen.

Die BKK Scheufelen übernimmt die Kosten über den gesetzlichen Rahmen hinaus auch für die jüngeren Versicherten, wenn diese wichtige Untersuchung bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Baden-Württemberg durchgeführt wird.

Ihre Vorteile bei der BKK Scheufelen:

Versicherte in Baden-Württemberg:

  • Zwischen dem ersten und dem vollendeten 35. Lebensjahr werden alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie bei vertragsteilnehmenden Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten übernommen und über die eGK abgerechnet
  • Ab dem Alter von 35 Jahren wird alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge bei einem Allgemeinmediziner oder bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten über die eGK abgerechnet. Für die Verwendung eines Auflichtmikroskopes gibt es ab dem vollendeten 18.  Lebensjahr einen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,00 EUR im Rahmen unseres Vorsorge + Programmes
  • Für zusätzliche Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie gibt es ab dem vollendeten 18.  Lebensjahr einen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,00 EUR im Rahmen unseres Vorsorge + Programmes in dem Jahr, in dem kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht
  • Für jedes der oben genannten Hautscreening gibt es 20,00 EUR Zusatzprämie im Rahmen unseres Bonusprogramms

Kostenübernahme außerhalb von Baden-Württemberg:

  • Zwischen dem vollendeten 18. Lebensjahr und dem vollendeten 35. Lebensjahr gibt es einen Kostenzuschuss von bis zu 50,00 EUR für eine jährliche Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten im Rahmen unseres Vorsorge + Programmes
  • Ab dem Alter von 35 Jahren wird alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge bei einem Allgemeinmediziner oder bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten über die eGK abgerechnet. Für die Verwendung eines Auflichtmikroskopes gibt es ab dem vollendeten 18.  Lebensjahr einen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,00 EUR im Rahmen unseres Vorsorge + Programmes
  • Für zusätzliche Hautkrebsvorsorge inklusive Auflichtmikroskopie gibt es ab dem Alter von 35 Jahren einen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,00 EUR im Rahmen unseres Vorsorge + Programmes in dem Jahr, in dem kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht
  • 20,- EUR Zusatzprämie für jedes der oben genannten Hautscreening im Rahmen unseres Bonusprogramms

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich über diese und weitere Vorteile.