Stationäre Pflege

Stationäre Pflege

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Unterstützung im Pflegeheim

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Vertragseinrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch beträgt je Kalendermonat:

PflegegradHöhe der Leistung
Pflegegrad 2770,00 EUR
Pflegegrad 31.262,00 EUR
Pflegegrad 41.775,00 EUR
Pflegegrad 52.005,00 EUR

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125,00 EUR monatlich über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Eigenanteil stationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von

  • 15 % bis einschließlich 12 Monaten
  • 30% von mehr als 12 Monaten
  • 50% von mehr als 24 Monaten
  • 75% von mehr als 36 Monaten

vollstationärer Pflege.

Um ein geeignetes Pflegeheim zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.

Pflegeleistungsübersicht nach Pflegegraden

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