Ambulante Pflegeleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Bei der ambulanten Pflege gibt es drei Grundleistungen, neben denen die anderen Leistungen zusätzlich gewährt werden können.
Zu den Grundleistungen zählen:
Das Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können ein Pflegegeld beantragen, mit dem Sie die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
Pflegegrad | Höhe der Leistung |
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Pflegegrad 2 | 316,00 EUR |
Pflegegrad 3 | 545,00 EUR |
Pflegegrad 4 | 728,00 EUR |
Pflegegrad 5 | 901,00 EUR |
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder anerkannte Beratungsstelle abzurufen.
Ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2024, kann auf Wunsch jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz, durchgeführt werden. Dabei ist der erstmalige Beratungseinsatz persönlich, in der Häuslichkeit durchzuführen.
Die Pflegesachleistung
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung. Die Pflegeeinrichtung rechnet diese Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Sachleistung beträgt je Kalendermonat:
Pflegegrad | Höhe der Leistung |
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Pflegegrad 2 | 724,00 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.363,00 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.693,00 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.095,00 EUR |
Um eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.
Die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld
Wird die häusliche Pflege sowohl durch eine Pflegeeinrichtung als auch durch eine Privatperson sichergestellt, besteht für den Pflegebedürftigen die Möglichkeit der Kombinationsleistung.
Nimmt der Pflegebedürftige folglich die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld.
An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
Pflegeleistungsübersicht nach Pflegegraden
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Pflegegeldrechner
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