Krankenversicherung Selbstständige

Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige

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Freiwillig gesetzlich versichert bei der BKK Scheufelen

Als hauptberuflich Selbstständige/r können Sie sich in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als freiwilliges Mitglied für den Krankheitsfall absichern. Die BKK Scheufelen bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz, starke Leistungen und günstige Zusatzversicherungen.

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige oftmals die günstigere Alternative zu einer privaten Krankenversicherung. Es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse und Ehepartner und Kinder können in der Regel kostenfrei mitversichert werden.

Grundlage für die gesetzliche Versicherung

Voraussetzung für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ist, dass Sie vor Ihrer Selbstständigkeit bereits  gesetzlich krankenversichert waren. Unter gewissen Umständen ist auch eine Vorversicherung im Ausland ausreichend.

Finanzielle Absicherung durch Krankengeld

Um im Krankheitsfall nicht nur einen umfassenden Versicherungsschutz für den gesundheitlichen Schaden abzudecken, sondern auch den finanziellen Ausfall abzusichern, bietet Ihnen die BKK Scheufelen das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an.

Sollten Sie eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld wünschen, zahlen Sie statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 % (zuzüglich 1,85% Zusatzbeitragssatz) den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 % (zuzüglich 1,85 % Zusatzbeitragssatz).

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich und persönlich über Ihren optimalen Krankenversicherungsschutz und Ihre Beitragseinstufung.