Wahltarif Leistungsverzicht

Wahltarif Leistungsverzicht

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Wahltarif Leistungsverzicht

Die BKK Scheufelen bietet den Versicherten mehr Wahlfreiheit in der Gestaltung des individuellen Versicherungsschutzes und mit dem Leistungsverzicht eine effektive Reduzierung des Krankenkassenbeitrags.

Vorteil

Als Mitglied der BKK Scheufelen erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 150 EUR, wenn Sie auf bestimmte Leistungen nicht angewiesen sind und deshalb darauf verzichten wollen. Bei Wahltarifen ist die Erstattung gesetzlich begrenzt. An das Mitglied und seine familienversicherten Angehörigen dürfen bis zu 20% der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge, jedoch nicht über 600.- Euro erstattet werden. Die Prämienzahlung darf bei mehreren Tarifen 30% der vom Mitglied getragenen Beiträge, jedoch 900.- Euro nicht übersteigen. Ausgenommen davon sind Beitragszuschüsse nach den §§ 106 und 257 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.

Die Leistungen werden Ihnen jedoch nicht verwehrt, sollten Sie sie wider Erwarten dennoch in Anspruch nehmen wollen. In dem Fall wird allerdings ein Selbstbehalt von 300 EUR angerechnet.

Es gibt bei diesem Wahltarif keine Altersbegrenzung, keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Prämienzahlung, wenn Sie auf folgende Kassenleistungen verzichten:

  • Künstliche Befruchtung
  • Heil- und Hilfsmittel (z.B. Krankengymnastik, Massagen, Schuheinlagen)
  • Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • Fahrkosten (hiervon ausgenommen sind Rettungsfahrten)
  • Haushaltshilfe
  • Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 und § 24 SGB V und Satzung
  • Mutter-Vater-Kind-Kuren (Vorsorge und Rehabilitation)

Wie hoch ist das Risiko im Selbstbehalt?

Das finanzielle Risiko ist genau definiert und begrenzt: Sollten Sie trotz Teilnahme am Wahltarif Leistungsverzicht die genannten Leistungen beanspruchen, liegt Ihre Kostenbeteiligung bei maximal 150,- EUR (Selbstbehalt 300,- EUR – Prämie 150,-EUR).

Bindefrist

Die Bindefrist für den Wahltarif Leistungsverzicht beträgt 36 Monate. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Mitglied der BKK Scheufelen seine Teilnahme an dem Wahltarif schriftlich erklärt hat, frühestens jedoch mit Beginn der Mitgliedschaft. Der Tarif verlängert sich nach der Bindefrist jeweils immer um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden (in der Regel alle Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Mitglieder, Studenten, Rentner) und die, die nicht bereits an den Wahltarifen Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt teilnehmen.

Die Teilnahme ist vom Versicherten immer schriftlich zu erklären. Frühestens beginnt der Tarif mit dem 1. des Folgemonats bzw. mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich.