Krankenhausbehandlung
Über die BKK Scheufelen haben Sie einen Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus Ihrer Wahl, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist. Die Krankenhausbehandlung kann grundsätzlich vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht werden.
Wurde die Notwendigkeit durch das aufnehmende Krankenhaus geprüft, übernehmen wir alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, so z.B. die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.
Krankenhauswahlrecht
Zuzahlung
Verordnungen
Wahlleistungen
Weiterversorgung
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Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das Thema Krankenhausbehandlung.