Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung

krankenhausbehandlung

Ambulante und stationäre Behandlung in der Klinik

Die BKK Scheufelen übernimmt sämtliche Kosten für eine Krankenhausbehandlung, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dazu haben Sie die freie Wahl zwischen einer Vielzahl von qualifizierten Krankenhäusern.

Welche Behandlungsarten werden übernommen?

Neben dem vollstationären Aufenthalt in der Klinik, übernehmen wir auch die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Operationen, vor- oder nachstationäre Krankenhausbehandlung, sowie für teilstationäre/tagesklinische Behandlung.

Zuzahlung

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist vom Versicherten ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag direkt an das Krankenhaus zu entrichten. Die Zuzahlung ist im Kalenderjahr auf höchstens 28 Tage begrenzt.

Zuzahlungsbefreiung

Findet eine vor-, nach- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung statt, oder wird in der Klinik lediglich eine ambulante Operation durchgeführt, sind Sie von der Zuzahlung befreit. Die Zuzahlung entfällt auch bei einer stationären Entbindung.

Verordnungen

Ihre Verordnung müssen Sie bei Kliniken außerhalb Berlin und Brandenburg nicht zur Genehmigung bei uns vorlegen.
Bitte legen Sie Ihre Verordnung am Aufnahmetag in der Klinik vor.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich.