Fahrkosten - der Weg in die Gesundheit
Wir übernehmen Fahrkosten für Sie, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischen Gründen notwendig sind und die Behandlungsstätte die nächst erreichbare ist.
Welches Beförderungsmittel aus medizinischen Gründen erforderlich ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin.
Welche Fahrten können übernommen werden?
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist)
- bei Fahrten mit dem Krankentransportwagen
- zu voll oder teilstationären Behandlungen
- zur vor- und nachstationären Behandlung
- zu ambulanten Behandlungen/ Operationen unter bestimmten Voraussetzungen
- bei einer Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus (wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist)
- zur Vorsorgekur
- zu Rehabilitationsmaßnahmen
Muss eine Genehmigung durch die BKK Scheufelen erfolgen?
- Fahrkosten zur ambulanten Behandlung/ ambulanten Operation
- Fahrten zur Serienbehandlung wie zum Beispiel Chemo-, Strahlen- oder Dialysebehandlungen
Alle weiteren Fahrten sind genehmigungsfrei und die Verordnung kann direkt dem Leistungserbringer vorgelegt werden.
Wann habe ich Anspruch auf eine vor- oder nachstationäre Fahrt?
Wann habe ich Anspruch auf eine Fahrt zur ambulanten Behandlung?
- Bei ambulanter Strahlen- oder Chemotherapie
- Zur Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes
- Beim Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
- Grundsätzlich ab einer Einstufung gemäß SGB XI in die Pflegegrade 4 und 5. Liegt eine Einstufung in Pflegegrad 3 vor, setzen Sie sich zur Prüfung einer Einzelfallentscheidung bitte mit uns in Verbindung.
Wichtig: Vor Inanspruchnahme mit dem Taxi, Mietwagen, Krankentransportwagen, Notarztwagen oder Rettungswagen ist eine schriftliche Genehmigung der BKK Scheufelen notwendig. Dazu reichen Sie bitte eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung ein
Wann habe ich Anspruch auf eine Fahrt mit dem Taxi?
Wie erfolgt die Erstattung mit dem eigenen PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- bei einem stationären Aufenthalt: Hier fällt die gesetzliche Zuzahlung nur für die erste und die letzte Fahrt an, einschließlich der vor- und nachstationären Behandlungen.
- bei Rehabilitationsmaßnahmen: Hier ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungen zu beantragen. Diese Befreiung ist relevant für Sie, wenn Sie bereits viele gesetzliche Zuzahlungen geleistet oder noch zu leisten haben.
Kann ein Rücktransport aus dem Ausland erfolgen?
Unterstützt die BKK Scheufelen mich bei der Suche nach einem Taxiunternehmen?
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich.
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