Fahrkosten - der Weg in die Gesundheit
Wir übernehmen Fahrkosten für Sie, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischen Gründen notwendig sind und die Behandlungsstätte die nächst erreichbare ist.
Welches Beförderungsmittel aus medizinischen Gründen erforderlich ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin.
Welche Fahrten können übernommen werden?
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist)
- bei Fahrten mit dem Krankentransportwagen
- zu voll oder teilstationären Behandlungen
- zur vor- und nachstationären Behandlung
- zu ambulanten Behandlungen/ Operationen unter bestimmten Voraussetzungen
- bei einer Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus (wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist)
- zur Vorsorgekur
- zu Rehabilitationsmaßnahmen
Muss eine Genehmigung durch die BKK Scheufelen erfolgen?
⇒ Fahrten mit dem Taxi, Mietwagen, Krankentransportwagen, Notarztwagen oder Rettungswagen müssen von Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin verordnet werden.
Bei folgenden Fahrten ist vorab eine Genehmigung einzuholen:
- Fahrkosten zur ambulanten Behandlung/ ambulanten Operation
- Fahrten zur Serienbehandlung wie zum Beispiel Chemo-, Strahlen- oder Dialysebehandlungen
Alle weiteren Fahrten sind genehmigungsfrei und die Verordnung kann direkt dem Leistungserbringer vorgelegt werden.
Wann habe ich Anspruch auf eine vor- oder nachstationäre Fahrt?
Eine vorstationäre Behandlung liegt vor:
Wenn die vorstationäre Behandlung auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt ist.
Eine nachstationäre Behandlung liegt vor:
Wenn die nachstationäre Behandlung keine sieben Behandlungstage, innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung, überschreitet. Diese gesetzliche Regelung gilt ebenfalls im Zusammenhang mit ambulanten Operationen im Krankenhaus.
Wann habe ich Anspruch auf eine Fahrt zur ambulanten Behandlung?
- Bei ambulanter Strahlen- oder Chemotherapie
- Zur Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes
- Beim Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“
- Grundsätzlich ab einer Einstufung gemäß SGB XI in die Pflegegrade 4 und 5. Liegt eine Einstufung in Pflegegrad 3 vor, setzen Sie sich zur Prüfung einer Einzelfallentscheidung bitte mit uns in Verbindung.
Wichtig: Vor Inanspruchnahme mit dem Taxi, Mietwagen, Krankentransportwagen, Notarztwagen oder Rettungswagen ist eine schriftliche Genehmigung der BKK Scheufelen notwendig. Dazu reichen Sie bitte eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung ein
Wann habe ich Anspruch auf eine Fahrt mit dem Taxi?
Krankenfahrten mit Mietwagen oder Taxi sind dann erforderlich, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.
Wie erfolgt die Erstattung mit dem eigenen PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln?
Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sind bitten wir Sie uns einen formlosen Antrag und die Belege der öffentlichen Verkehrsmittel zukommen zu lassen.
Wichtig: Für Fahrten zur ambulanten Behandlung und zu Serienbehandlungen muss zusätzlich eine Anwesenheitsbescheinigung die vom Krankenhaus oder vom behandelnden Arzt mit Unterschrift, Stempel und Datum bestätigt ist eingereicht werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die gesetzliche Zuzahlung ist für jede Fahrt zu leisten. Eine Ausnahme besteht:
- bei einem stationären Aufenthalt: Hier fällt die gesetzliche Zuzahlung nur für die erste und die letzte Fahrt an, einschließlich der vor- und nachstationären Behandlungen.
- bei Rehabilitationsmaßnahmen: Hier ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungen zu beantragen. Diese Befreiung ist relevant für Sie, wenn Sie bereits viele gesetzliche Zuzahlungen geleistet oder noch zu leisten haben.
Kann ein Rücktransport aus dem Ausland erfolgen?
Unterstützt die BKK Scheufelen mich bei der Suche nach einem Taxiunternehmen?
Damit ist die schnelle und zuverlässige Organisation der Krankenfahrten jederzeit garantiert. Die Versicherten der BKK Scheufelen profitieren dadurch, dass sie sich nicht mehr selber um die Beauftragung eines Taxiunternehmens kümmern müssen.
Und so einfach funktioniert es:
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung zur Krankenfahrt, senden Sie diese einfach im Original umgehend an uns. Über „De-Touro“ wird der Taxidienst durch uns beauftragt. Dieser meldet sich rechtzeitig vor dem Arzttermin telefonisch bei Ihnen, um Abholzeit und Ort zu vereinbaren, bei Serienfahrten auch mehrere Termine.
Nach der Fahrt wird die erhaltene Leistung ganz einfach per Unterschrift auf dem Tablet des Taxifahrers quittiert. Die Abrechnung zwischen dem Taxiunternehmen und der BKK Scheufelen läuft nun komplett automatisch.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich.
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