Versicherungspflichtig

Versicherungspflichtig

versicherungspflichtig

Pflichtversicherter Arbeitnehmer

Alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind und die Jahresentgeltgrenze von derzeit 69.300 EUR (Stand: 2024) nicht überschreiten, unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Bei der BKK Scheufelen sind Sie herzlich willkommen!

Ihre Beiträge

Als Arbeitnehmer werden Ihre monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) aus Ihrem Bruttogehalt ermittelt. Ihre Einnahmen werden insgesamt höchstens bis zu der so genannten Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges angerechnet.

Die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen werden vom Gesetzgeber einheitlich festgelegt.

Beiträge zur Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz:16,45 % (inkl. Zusatzbeitrag 1,85 %)
Beitragsbemessungsgrenze:5.175,00 EUR
Monatlicher Höchstsatz für pflichtversicherte Arbeitnehmer: 425,64 EUR
Beiträge zur Pflegeversicherung
Bundesweit einheitlicher Beitragssatz
(Gilt für alle krankenversicherten Mitglieder)
3,40 %*
Beitragsbemessungsgrenze5.175,00 EUR
Monatlicher Höchstsatz für den Arbeitnehmer 87,97 EUR / 119,03 EUR*
Beiträge zur Rentenversicherung
Beitragssatz 18,60 %
Beitragsbemessungsgrenze 7.550,00 EUR
Monatlicher Höchstsatz für den Arbeitnehmer702,15 EUR
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,60 %
Beitragsbemessungsgrenze alte Bundesländer7.550,00 EUR
Monatlicher Höchstsatz für den Arbeitnehmer98,15 EUR

*Für kinderlose Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, um 0,60 Beitragssatzpunkte.

Geringfügig entlohnte Tätigkeit (Minijob)

Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind sie versicherungsfrei, d.h. der Beitrag wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.

Die Verdienstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt bei 538,00 EUR monatlich bzw. bei 6.456,00 EUR jährlich

Verdienst in dem sogenannten Übergangsbereich (Midijob, bzw. Gleitzone)

Verdienen Sie monatlich zwischen 538,01 und 2.000,00 EUR, fällt der Arbeitnehmeranteil zum Sozialversicherungsbeitrag niedriger aus als der Arbeitgeberanteil. Zur Beitragsberechnung wird deshalb eine besondere Formel angewendet. Mit unserem Übergangsbereichrechner können Sie sich über Ihre individuellen Beiträge informieren.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich und kompetent.