Wir freuen uns, unsere Veranstaltungsreihe Gesundheit in diesem Jahr endlich wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können und somit allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten an den spannenden Vorträgen auf dem Gebiet Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit teilzunehmen.
Hier ein kleiner Einblick in die vielseitigen Themen, die uns in der Veranstaltungsreihe begegnen werden:
- „Werde unaufhaltsam – werde ein Champion“
Frank Stäbler, mehrfacher Weltmeister im Ringen - „Wahre Größe wird nicht in cm gemessen“
Niko Kappel, Paralympics-Sieger im Kugelstoßen - „45+ Sei bereit für den Marathon deines Lebens!“
Markus Weber, Geschäftsführer der V.I.T. GmbH und ehemaliger Leistungssportler
Sichern Sie sich schnell Ihren Platz für die Vorträge unserer Expertinnen und Experten, denn unsere Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Termine: | EINLASS 19:00 Uhr │ BEGINN 19:30 Uhr |
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20.07.2022, 17.08.2022 | Frank Stäbler |
28.07.2022 | Niko Kappel |
04.08.2022 | Markus Weber |
Die Veranstaltungen finden in unserem neuen Firmengebäude in der Schöllkopfstraße 65 in Kirchheim / Teck statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://events.guestoo.de/bkk
Termine bei der BKK Scheufelen ab 02.04.2022 weiterhin nur mit Voranmeldung möglich
In der BKK Scheufelen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) bei den Terminen
Die 3-G-Regel entfällt!
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage reagiert auch die BKK Scheufelen mit Umsetzung der neuen Coronaverordnung zum 02.04.2022. Dies bedeutet, dass die 3-G-Regel wegfällt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin Pflicht. Wenn möglich bitten wir Sie, die Termine ohne Begleitung durchzuführen, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Termin in unserer Hauptverwaltung in Kirchheim/Teck oder in unserer Geschäftsstelle in Owen zu reservieren.
Wir können Ihnen, aufgrund der Einhaltung von Mindestabständen, nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Ein Besuch ohne Termin ist generell nicht möglich.
Um ein zu hohes Beratungsaufkommen zu verhindern, bitten wir Sie, keine Termine für Anliegen zu vereinbaren, die Sie telefonisch, online oder schriftlich erledigen können.
Bei Besuch in unseren Filialen ist unbedingt zu beachten:
Bitte betreten Sie die BKK-Scheufelen nur mit einem Mund-Nasen-Schutz.
Bitte desinfizieren Sie sich die Hände gründlich, bevor Sie eintreten.
Betreten Sie unsere Filialen einzeln bzw. achten Sie auf unser Leitsystem.
Beim Warten mit anderen Kunden und in Gesprächen mit unseren Mitarbeiter/innen halten Sie bitte zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 Metern.
Beachten Sie die Hygienevorschriften (u. a. Husten und Niesen in die Armbeuge).
Wenn Sie sich krank fühlen, nutzen Sie bitte ausschließlich unser InCenter / mobile BKK Scheufelen App oder den telefonischen Kontakt.
Datenübermittlung geleisteter bzw. erstatteter Beträge für das Kalenderjahr 2021 an die Finanzverwaltung
Die Datenübermittlung von geleisteten bzw. erstatteten Beträgen für das Kalenderjahr 2021 an die Finanzverwaltung erfolgt in der Woche vom 31.01. bis 06.02.2022. Anschließend werden die Bescheinigungen an die Versicherten versandt. Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden wir dabei nicht an die Finanzverwaltung übermitteln.
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Rundschreiben vom 16.12.2021 die obersten Finanzbehörden der Länder darüber informiert, dass Bonuszahlungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zur Höhe von 150 Euro pro versicherte Person nicht mehr als Beitragsrückerstattung gelten sollen. In der Folge wären diese Zahlungen von den Krankenkassen nicht mehr an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Rundschreiben findet allerdings erst Anwendung, wenn es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Dies ist bisher noch nicht geschehen.
Im Vorgriff auf die zu erwartende Veröffentlichung der Neuregelung im Bundessteuerblatt, haben wir uns als BKK Scheufelen dazu entschieden, die Meldungen an die Finanzverwaltung ohne Berücksichtigung jeglicher Bonuszahlungen zu übermitteln.
Bei Versicherten, bei denen die Bonuszahlungen den Wert von 150 EUR überschreiten, werden wir die notwendige Datenübermittlung zu einem späteren Zeitpunkt (nach Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Bundessteuerblatt) nachholen.
Sofern das BMF-Rundschreiben, wider Erwarten, nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird und damit auch keine Wirkung entfalten würde, müssten wir die Bonuszahlungen entsprechend nachmelden.
Bitte beachten Sie:
Das Rundschreiben soll in allen bei der Finanzverwaltung noch nicht bestandskräftigen Fällen Anwendung finden. Genauere Aussagen zur weiteren Umsetzung können aufgrund der aktuell laufenden Beratungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem BMF noch nicht gemacht werden. Von weitergehenden Fragen zur Datenübermittlung bitten wir deshalb, vorerst abzusehen.
Wussten Sie schon?
Für jedes geworbene Mitglied erhalten Sie als Dankeschön eine Prämie in Höhe von 25 €.
Wer selbst überzeugt ist, kann am besten andere überzeugen. Sie kennen uns und wissen, warum Sie auf unsere Leistungen rund um Ihre Gesundheit vertrauen.
Erzählen Sie Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten, warum es sich lohnt, bei der BKK Scheufelen Mitglied zu werden. Sie werden es Ihnen danken.
Sie möchten jemanden werben? So funktioniert es in wenigen Schritten:
- Drucken Sie das PDF-Formular Mitglieder werben Mitglieder der BKK Scheufelen aus.
- Senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder E-Mail zu.
- Die geworbene Person entscheidet sich für die BKK Scheufelen und reicht alle notwenigen Unterlagen ein.
- Sie erhalten Ihre Prämie nach Zustandekommen der Mitgliedschaft.