Wahltarif Beitragsrückerstattung

Wahltarif Beitragsrückerstattung

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Wahltarif Beitragsrückerstattung

Attraktive Prämienzahlung ohne finanzielles Risiko

Mit dem BKK Scheufelen Wahltarif Beitragsrückerstattung haben Sie die Chance, einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge als Prämie wieder erstattet zu bekommen - ohne finanzielles Risiko, ohne Selbstbehalt und mit einer Bindefrist von nur einem Jahr.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Der maximale Erstattungsbetrag liegt nach dem dritten Jahr der Teilnahme bei 600 EUR.

Wie wird die Erstattung berechnet?

  • im 1. Jahr der Beitragsrückerstattung bis zu Euro 150,-
  • im 2. Jahr der Beitragsrückerstattung bis zu Euro 300,-
  • ab dem 3. Jahr der Beitragsrückerstattung bis zu Euro 600,-

Bei Wahltarifen ist die Erstattung gesetzlich begrenzt. An das Mitglied und seine familienversicherten Angehörigen dürfen bis zu 20% der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge bzw. 1/12 des im Kalenderjahr bezahlten Beitrags, jedoch nicht über 600.- Euro erstattet werden. Die Prämienzahlung darf bei mehreren Tarifen 30% der vom Mitglied getragenen Beiträge, jedoch 900.- Euro nicht übersteigen. Ausgenommen davon sind Beitragszuschüsse nach den §§ 106 und 257 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.

Ihr Vorteil

Der Tarif stellt eine risikofreie Variante zur Verringerung Ihrer Krankenkassenbeiträge dar, ohne Ihren Leistungsanspruch einzuschränken. Sie profitieren von der Prämie, wenn Sie keine Leistungen benötigen. Sollten Sie jedoch Leistungen in Anspruch nehmen, tragen Sie kein Risiko in Form eines Selbstbehalts, es entfällt lediglich für dieses Jahr die Beitragsrückerstattung. Alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Präventions-leistungen haben keinen Einfluss auf die Prämienzahlung.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden (in der Regel alle Arbeitnehmer, freiwillig versicherten Mitglieder, Studenten, Rentner), und die nicht bereits an den Wahltarifen Selbstbehalt oder Leistungsverzicht teilnehmen.

Es gibt keine Altersbegrenzung, keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Die Teilnahmeerklärung muss der BKK Scheufelen vollständig ausgefüllt vorliegen, dann beginnt frühestens mit dem 1. des Folgemonats bzw. mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft die Teilnahme am Wahltarif.

Bindefrist

Die Bindefrist für den Wahltarif Beitragsrückerstattung beträgt nur zwölf Monate.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich.