Informationen zur eGK

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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Für alle am Gesundheitssystem Beteiligten – Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen sowie Rettungsdienste – wird das Arbeiten einfacher, sicherer und wirtschaftlicher.

Insbesondere durch die  freiwilligen Anwendungen wird der Verwaltungsaufwand für alle reduziert. Der Austausch von Papierdokumenten kann dann zumeist entfallen, da Unterlagen wie Laborberichte, Untersuchungsergebnisse oder Operationsergebnisse nicht mehr verschickt werden müssen. Der Austausch von Unterlagen unter Ärzten oder vom Arzt zum Apotheker wird erheblich beschleunigt.

Schon heute werden Verwaltungsdaten, wie etwa der Adresswechsel auf der Gesundheitskarte, automatisch online aktualisiert. Ein Austausch der Karte ist nicht mehr nötig. Die aktualisierten Adressdaten können von der Karte dann in die Systeme der Ärzte und Krankenhäuser übernommen werden.

Informationen zu elektronischen Notfalldaten

- nach § 358 Abs. 6 und 7 SGB V -

Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP)

- nach § 358 Abs. 6 und 7 SGB V -

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Gerne beraten wir Sie rund um das Thema eGK.