E-Rezept

Das E-Rezept: was soll ich darüber wissen?

Die Bezeichnung E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept wird das bisher genutzte rosa Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ersetzen. Ab 01.01.2024 sind alle (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn)-Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, ein E-Rezept auszustellen, wenn es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt. Selbstverständlich kann das E-Rezept auch weiterhin in ausgedruckter Form ausgestellt werden.

 


Was ist das E-Rezept?

Wie kann das E-Rezept eingelöst werden?

Voraussetzungen für die Nutzung des E-Rezepts

Die Vorteile des E-Rezepts

Kann ich das E-Rezept in jeder Apotheke einreichen?

Kann ich auch E-Rezepte aus dem europäischen Ausland in meiner Apotheke einlösen?

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Kann ich die Daten des E-Rezepts einsehen?

Erhalte ich auch weiterhin alternative Ersatzpräparate in der Apotheke?

Werden jetzt alle Rezepte digital?

Warum läßt sich das E-Rezept in der Apotheke nicht aufrufen?

Wie funktionieren Mehrfach-Verordnungen?