Minijob

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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt einschließlich eventueller Einmalzahlungen maximal 538,00 EUR im Monat beträgt (Wert für 2024).

Allein durch den Minijob entsteht keine Versicherungspflicht zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung und auch nicht zur Arbeitsförderung. Lediglich zur Rentenversicherung ist ein Minijob versicherungspflichtig.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 3,6 % für den Arbeitnehmer, die restlichen 15,0 % muss der Arbeitgeber übernehmen.

Die Mitgliedschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung kann - sofern möglich - über eine kostenfreie Familienversicherung erfolgen. Wenn bereits eine anderweitige Mitgliedschaft besteht, z. B. eine Hauptbeschäftigung über 538,00 EUR muss im Zusammenhang mit dem Minijob nicht extra der Versicherungsschutz sichergestellt werden.

Sollte weder eine anderweitige Mitgliedschaft, noch eine Familienversicherung bestehen, kann der Versicherungsschutz über eine sogenannte freiwillige Versicherung erfolgen.

Der Minijob muss der Minijob Zentrale gemeldet werden.

Mehr Informationen zu Minijob und Gleitzone erhalten Sie direkt auf der Homepage der Minijob Zentrale.