Heilmittel

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Anteilige Kostenübernahme Ihrer Therapie

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt werden. Zu den Heilmitteln zählen z.B. Physiotherapie und Ergotherapie, als auch Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

In den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Leistungen und in welchem Umfang von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.

Die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2021 finden Sie hier.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die BKK Scheufelen übernimmt für Sie die Kosten der ärztlich verordneten Heilmittel in Höhe der Vertragssätze. Langfristgenehmigungen bedürfen der vorherigen Prüfung. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten und zusätzlich 10,- EUR pro Verordnung.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich rund um das Thema Heilmittel.