Freie Arztwahl

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Den richtigen finden

Versicherte der BKK Scheufelen können zur ambulanten Behandlung grundsätzlich unter allen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Zahnärzten wählen.

Auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie zu ambulanten Operationen zugelassene Krankenhäuser können zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden. Andere, als die oben genannten Ärzte, dürfen nach gesetzlichen Bestimmungen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden.

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt Sie zur Inanspruchnahme der ärztlichen Leistung, diese werden dann direkt mit uns abgerechnet.

Sie möchten Ihren Arzt wechseln?

Grundsätzlich können Sie Ihren Arzt zwischen den Quartalen jederzeit wechseln, innerhalb eines Quartals sollte hierfür jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung ist selbstverständlich jederzeit möglich.

Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich zum Thema freie Arztwahl.