Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

hausarztzentrierte-versorgung

BKK Hausarztprogramm

Die Hausarztzentrierte Versorgung der BKK Scheufelen eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben, denn er übernimmt beim Hausarztprogramm eine besondere Verantwortung. Er begleitet Sie durch die gesamte medizinische Versorgung.

Ihre Vorteile

Mehr Leistung und Service: Sie werden rundum von Ihrem Hausarzt betreut und er steuert für Sie die fachärztliche Versorgung und falls nötig, auch die Krankenhausbehandlung. Er übernimmt für Sie die Funktion eines Lotsen, bewertet alle relevanten Befunde und entwickelt hieraus individuelle Therapievorschläge.

Der Hausarzt überweist Sie im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Behandlung und erhält von dort dann eine Rückmeldung. So kann er im Bedarfsfall Ihre Weiterbehandlung optimal steuern. Zudem hat er mehr Zeit für Ihre Behandlung, da sein Verwaltungsaufwand wesentlich geringer ist.

Zusätzlicher Service in Form von Früh-, Abend- oder Samstagsprechstunden, sowie kurzen Wartezeiten und regelmäßige Impfchecks runden das Vorteilspaket ab.

Nimmt mein Hausarzt an dieser Versorgung teil?

Nicht jeder Hausarzt kann an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, da er bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Unsere Ärzteliste mit den teilnehmenden Hausärzten in Baden-Württemberg gibt Ihnen Auskunft, oder Sie fragen Ihren Arzt beim nächsten Besuch, ob er am BKK Hausarztvertrag teilnimmt.

Einschreibung und Teilnahmebedingungen

Die Einschreibung am Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung ist kostenlos und erfolgt grundsätzlich durch Ihren Hausarzt. Er hält alle notwendigen Formulare für Sie bereit, informiert Sie über den Hausarztvertrag und leitet Ihren Teilnahmewunsch über den Hausärzteverband an uns weiter. Sie erhalten von uns ein Begrüßungsschreiben mit der Information, zu welchem Zeitpunkt Ihre Teilnahme beginnt. Mit diesem Schreiben startet Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme immer quartalsweise beginnt und endet.

Wir haben die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit ergriffen, die Teilnahme an unserem Hausarztvertrag als Satzungsleistung zu fördern. Nach Einschreibung erstatten wir Ihnen einmalig eine Einschreibeprämie in Höhe von 50,00 Euro für Versicherte ab einem Alter von 16 Jahren.

Ihre Wahlentscheidung für den Hausarzt gilt für mindestens ein Jahr. Ist Ihr Hausarzt im Urlaub, suchen Sie bitte die von ihm angegebene Vertretungspraxis auf.

Ein vorzeitiger Hausarztwechsel ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Wohnortwechsel
  • gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis
  • Praxisübergabe / -aufgabe

Dazu unterschreiben Sie bei Ihrem neuen Hausarzt eine Teilnahmeerklärung. Zum nächst möglichen Quartalsbeginn wird der Hausarztwechsel durchgeführt.

Über das Ende der Teilnahme hat der Teilnehmer die BKK Scheufelen schriftlich zu informieren. Die Teilnahme am Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung  begründet keine Bindungsfrist an die Krankenkasse.

Versicherte, die nicht am Hausarztmodell teilnehmen möchten, haben keine Nachteile in der Behandlung durch den Arzt.

Ihre Pflichten

Bitte beachten Sie, dass Sie sich verpflichten, nur noch Ihren  Hausarzt aufzusuchen. Durch die Teilnahme an unserem BKK Hausarztprogramm verzichten Sie auf Ihr freies Arztwahlrecht. Hausärzte, die nicht an unserem BKK Hausarztprogramm teilnehmen, dürfen nicht aufgesucht werden.

Für eine Behandlung bei einem Facharzt benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes. Ausnahmen dazu: Notfallbehandlungen / Augenärzte / Kinderärzte und Frauenärzte. Nur in diesen Fällen benötigen Sie keine Überweisung von Ihrem Hausarzt.

Es besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten. Wird die Teilnahme an unserem BKK Hausarztprogramm nicht fristgerecht (1 Monat zum Ablauf der Bindungsfrist) gekündigt, verlängert sie sich um weitere 12 Monate.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich.