Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

barrierefrei

Wir, die BKK Scheufelen, sind bemüht, unsere Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1-4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVO 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bkk-scheufelen.de veröffentlichte Webseite der BKK Scheufelen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten ist die oben aufgeführte Webseite daher zum Teil mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Tabellen können von (farb-)blinden oder sehbehinderten Menschen nicht wahrgenommen werden
  • Untermenüpunkte des Hauptmenüs sind nicht mit der Tastatur bedienbar
  • Einige PDFs sind nicht UA-konform
  • Die deutsche Gebärdensprache ist aktuell in Bearbeitung  und wird in Kürze zur Verfügung gestellt

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.05.2022 erstellt und zuletzt am 15.03.2022 überprüft.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Sie haben eine Anregung, Feedback oder Optimierungsvorschlag? Jederzeit sind wir bemüht, einen mangelnden Zugang für Sie barrierefrei zu gestalten. Gerne können Sie hierfür unser Formular Barriere melden nutzen.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir uns nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.