Ambulante Fahrkosten

Ambulante Fahrkosten

fahrkosten

 

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung

Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung können nur in bestimmten Ausnahmefällen übernommen werden:

  1. Bei ambulanter Strahlen- oder Chemotherapie
  2. Zur Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes
  3. Beim Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H"
  4. Grundsätzlich ab einer Einstufung gemäß SGB XI in die Pflegegrade 4 und 5. Liegt eine Einstufung in Pflegegrad 3 vor, setzen Sie sich zur Prüfung einer Einzelfallentscheidung bitte mit uns in Verbindung.

Wichtig: Vor Inanspruchnahme ist für die Ziffer 1 und 2 eine schriftliche Genehmigung der BKK Scheufelen notwendig. Dazu reichen Sie bitte eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung ein.

Fahrten mit dem Mietwagen oder dem Taxi

Krankenfahrten mit Mietwagen oder Taxi sind dann angezeigt, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.

Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten setzt die BKK Scheufelen ab sofort ein neues Online-System ein. Taxi- und Mietwagenunternehmen, die für die BKK Scheufelen Krankenfahrten durchführen, z. B. zu stationären oder ambulanten Behandlungen, nutzen jetzt den Service von „De-Touro“. Bei anstehenden, planbaren Krankenfahrten werden die Fahrdienstleister über die App direkt von uns  beauftragt.

Damit ist die schnelle und zuverlässige Organisation der Krankenfahrten jederzeit garantiert. Die Versicherten der BKK Scheufelen profitieren dadurch, dass sie sich nicht mehr selber um die Beauftragung eines Taxiunternehmens kümmern müssen.

Und so einfach funktioniert es

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung zur Krankenfahrt, senden Sie diese einfach im Original umgehend an uns. Über „De-Touro“ wird der Taxidienst durch uns beauftragt. Dieser meldet sich rechtzeitig vor dem Arzttermin telefonisch bei Ihnen, um Abholzeit und Ort zu vereinbaren, bei Serienfahrten auch mehrere Termine.

Nach der Fahrt wird die erhaltene Leistung ganz einfach per Unterschrift auf dem Tablet des Taxifahrers quittiert. Die Abrechnung zwischen dem Taxiunternehmen und der BKK Scheufelen läuft nun komplett automatisch.

Erstattung der Fahrkosten für Serienbehandlungen

Für die Erstattung der Fahrkosten benötigen wir nach der Serienbehandlung eine Anwesenheitsbescheinigung, die vom Krankenhaus oder vom behandelnden Arzt mit Unterschrift, Stempel und Datum bestätigt ist.

Wird durch die ambulante Behandlung ein stationärer Aufenthalt vermieden, fällt der Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt an. Wir benötigen dazu eine entsprechende Bescheinigung vom behandelnden Arzt.

Fahrkosten mit dem eigenen PKW

Wurde für die  Fahrt ein privater PKW benutzt, wird für jeden gefahrenen Kilometer der kürzesten Strecke die nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzte Wegstreckenentschädigung (derzeit 0,20 EUR/km) angesetzt, begrenzt auf die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels.

Zuzahlung durch die Versicherten

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Fahrt.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich.