Sehhilfen
Sehhilfen wie beispielsweise Brillen und Kontaktlinsen sind Hilfsmittel die, die Sehkraft verbessern oder wiederherstellen. Sie sorgen dafür, dass beispielsweise eine Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung korrigiert werden.
Wann habe ich einen Anspruch auf einen gesetzlichen Festzuschuss?
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht nur dann ein Anspruch, wenn aufgrund einer Sehschwäche, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation der Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 vorliegt.
Die Stufe 1 nach der WHO liegt dann vor, wenn mit bestmöglicher Korrektur nur noch eine Sehschärfe (Visus) von 0,3 bis 0,1 (also maximal von 30%) erreicht werden kann.
Zudem besteht ein Anspruch auf Kostenbeteiligung für Sehhilfen bei folgenden Beeinträchtigungen:
- mehr als sechs Dioptrien bei Myopie (Kurzsichtigkeit) oder Hyperopie (Weitsichtigkeit)
- mehr als vier Dioptrien bei Astigmatismus (Stabsichtigkeit beziehungsweise Hornhautverkrümmung)
Weiterhin gilt, dass Versicherte Anspruch auf therapeutische Sehhilfen haben, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
Wann besteht ein gesetzlicher Festzuschuss bei Kontaktlinsen?
Habe ich einen Anspruch auf ein Brillengestell?
Wann kann ich den gesetzlichen Festzuschuss in Anspruch nehmen?
Eine Kostenerstattung von Rechnungen für Sehhilfen kann nicht erfolgen.
Falls kein Anspruch auf den gesetzlichen Festzuschuss besteht, finden Sie bei dem Reiter „Brillen und Kontaktlinsen“ die Zusatzleistung der BKK Scheufelen.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich.
War der Text hilfreich für Sie?