Sehhilfen
Sehhilfen wie beispielsweise Brillen und Kontaktlinsen sind Hilfsmittel die, die Sehkraft verbessern oder wiederherstellen. Sie sorgen dafür, dass beispielsweise eine Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung korrigiert werden.
Wann habe ich einen Anspruch auf einen gesetzlichen Festzuschuss?

- mehr als sechs Dioptrien bei Myopie (Kurzsichtigkeit) oder Hyperopie (Weitsichtigkeit)
- mehr als vier Dioptrien bei Astigmatismus (Stabsichtigkeit beziehungsweise Hornhautverkrümmung)
Weiterhin gilt, dass Versicherte Anspruch auf therapeutische Sehhilfen haben, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
Wann besteht ein gesetzlicher Festzuschuss bei Kontaktlinsen?
Habe ich einen Anspruch auf ein Brillengestell?
Wann kann ich den gesetzlichen Festzuschuss in Anspruch nehmen?

Falls kein Anspruch auf den gesetzlichen Festzuschuss besteht, finden Sie bei dem Reiter „Brillen und Kontaktlinsen“ die Zusatzleistung der BKK Scheufelen.
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