Impfungen
Schutzimpfungen sind wirkungsvolle und wichtige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Sie schützen Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Infektionskrankheiten sowie deren Ausbreitung in der Bevölkerung. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Schutzimpfungen, wobei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Grundlage für den Leistungsumfang der Schutzimpfungs-Richtlinie bilden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzimpfungen, den jeweiligen Voraussetzungen und Altersgrenzen erhalten Sie direkt bei der BKK Scheufelen oder bei Ihrem Hausarzt.
Grippe
Masern
Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME)
RSV Neugeborene/Säuglinge
- Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV Saison
- Kindern bis zu einem Alter von 24 Monaten, die in ihrer zweiten RSV-Saison anfällig für eine schwerwiegende RSV-Erkrankung bleiben.
Synargis (Wirkstoff Palivizumab):Zur Prävention der durch das Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV) hervorgerufenen schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, die Krankenhausaufenthalte erforderlich machen, bei Kindern mit hohem Risiko für RSV-Erkrankungen:
- Kinder, die in der 35. Schwangerschaftswoche oder früher geboren wurden und zu Beginn der RSV-Saison jünger als 6 Monate sind
- Kinder unter 2 Jahren, die innerhalb der letzten 6 Monate wegen bronchopulmonaler Dysplasie behandelt wurden
- Kinder unter 2 Jahren mit hämodynamisch signifikanten angeborenen Herzfehlern
RSV Impfung Erwachsene
- Als Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren
- Als Indikationsimpfung für Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, wie zum Beispiel
−chronische Erkrankungen der Atmungsorgane−chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen−hämato-onkologische Erkrankungen−Diabetes mellitus (mit Komplikationen)−chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen−angeborene oder erworbene Immundefizienz
- Als Indikationsimpfung für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab dem Alter von 60 Jahren.
Gürtelrose (Herpes Zoster)
- angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
- HIV-Infektion
- rheumatoide Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Die Prüfung, ob eine Grunderkrankung mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung vorliegt, obliegt dem behandelnden Arzt. Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann der Arzt die Kosten direkt über die Versichertenkarte mit uns abrechnen bzw. ein Kassenrezept ausstellen.Verabreicht wird die Impfung zweimal im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten.Ausführliche Informationen zur Erkrankung und Impfung finden Sie unter folgendem Link: https://gesund.bund.de/guertelrose
HPV
Blasenentzündung (Strovac)
Ihr Plus an Impfungen bei der BKK Scheufelen
Verschiedene Schutzimpfungen sowie Schutzimpfungen für private Auslandsreisen sind im Leistungskatalog der gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Nicht bei uns – die BKK Scheufelen übernimmt zusätzliche Schutzimpfungen, sofern diese nicht von anderen Kostenträgern bzw. Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden.
An welchen Impfstoffen und in welcher Höhe beteiligen wir uns?
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- HPV (Humanen Papillomaviren) bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (Vortag des 26. Geburtstags) sowie nach einer operativen Therapie bei Gebärmutterhalskrebs oder einer Vorstufe davon
- Influenza
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken (alle Serorgruppen)
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus
Die Erstattung der Schutzimpfungen erfolgt pauschal in Höhe der Rechnung, höchstens bis zu 250,00 EUR je Kalenderjahr.Berücksichtigt werden dabei die Impfstoffe jeweils abzüglich einer Zuzahlung in Höhe von 10% (mindestens 5,- EUR und maximal 10,- EUR) pro Impfstoff, sowie die privat in Rechnung gestellten Kosten für die Impfstoffverabreichung.
Wie wird Erstattung beantragt?
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich über den Leistungsumfang, die Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten bei Impfleistungen.
Bei medizinischen Fragen zu eventuellen Risiken o.ä. können Sie sich auch gerne an unsere Ärztehotline unter der Telefonnummer 07021 73 74 301 wenden.
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