Haushaltshilfe - Ihre Unterstützung im Krankheitsfall
In unserem Alltag kann die Haushaltsführung eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Hier bietet die Haushaltshilfe nach dem Sozialgesetzbuch eine große Unterstützung.
Wann habe ich einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
- die Weiterführung des Haushalts aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Vorsorgeleistung, einer akuten Erkrankung, häuslicher Krankenpflege oder einer medizinischen Rehabilitation nicht möglich ist,
und - ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
oderdas behindert und auf Hilfe angewiesen ist, z.B. bei der Nahrungsaufnahme, bei der Körperpflege oder der seelischen Betreuung
und - keine im Haushalt lebende Person (auf Volljährigkeit kommt es nicht an) den Haushalt weiterführen kann, z.B. wegen sehr hohem Alter, einem schlechten Gesundheitszustand oder des Umfangs der Haushaltsführung.
Oder bei alleinstehenden Personen
- die Haushaltsführung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Der Anspruch auf die Haushaltshilfe besteht maximal für 4 Wochen.
Wann habe ich einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung?
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell zu allen Fragen der Haushaltshilfe und zu den Erstattungssätzen der Aufwendungen.
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