Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Ernährungsberatung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2  SGB V

Gesunde Ernährung führt zu einer Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens und  ein Krankheitsverlauf kann positiv beeinflusst werden.

Für wen ist die Ernährungsberatung geeignet?

Die Ernährungsberatung können Sie in Anspruch nehmen, falls Ihre Gesundheit durch falsche Ernährung gefährdet ist oder Sie bereits erkrankt sind. Das kann zum Beispiel bei folgenden Krankheiten der Fall sein:

  • Stoffwechselerkrankungen, z.B. Diabetes mellitus
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Allergien
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen

Was beinhaltet eine Ernährungsberatung?

Sie Lernen, wie durch eine individuelle Umstellung Ihrer Ernährung und durch eine nachhaltige Anpassung Ihres Ernährungsverhaltens, Ihre Lebensqualität verbessert und gesteigert werden kann. Oft können sogar Medikamente langfristig reduziert werden.

Wie kann ich eine Ernährungsberatung beantragen?

Um eine Kostenübernahme prüfen zu können, benötigen wir eine formlose ärztliche Verordnung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

85% bis maximal 310 EUR, bei Kindern unter 18 Jahren 100% bis höchstens 310 EUR. Es sind mindestens 80% der Termine zu absolvieren. Für die Erstattung benötigen wir die Rechnung im Original, Ihre Bankverbindung und eine Anwesenheitsbescheinigung.

Qualifikation der Ernährungsberater

Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere

  • Diätassistenten
  • Oecotrophologen (ernährungswissenschaft¬liche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master, Bachelor)
  • Ernährungswissenschaftler (Abschlüsse: Di¬plom, Master, Bachelor)
  • Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygiene¬technik, Schwerpunkt Ernährungstechnik
  • Diplom-Ingenieure Ernährung und Versor¬gungsmanagement, Schwerpunkt Ernährung
  • mit gültiger Zusatzqualifikation entsprechend den Inhalten eines der den folgenden Zertifikaten zu¬grunde liegenden Curricula:
  • Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizi¬nischer Berater/DGE
  • VDD-Fortbildungszertifikat
  • Zertifikat Ernährungsberater VDOE
  • VFED-Zertifizierung
  • QUETHEB-Registrierung sowie
  • Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis ge¬mäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer. Zusätzlich kann hier der Nachweis der QUETHEB-Registrierung erbracht werden.

Wie finde ich eine qualifizierte Ernährungsberatung?

Unter den unten aufgeführten Links können Sie qualifizierte Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe suchen.

Bitte sprechen Sie Ihren Arzt oder Ernährungsberater darauf an, ob er diese Qualifikationen nachweisen kann.