Zwischenpraktikum für das Studium

Zwischenpraktikum für das Studium

Zwischenpraktikum_fuer_das_Studium

Versicherungsrechtliche Informationen für die Sozialversicherung

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Für immatrikulierte Studenten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des während dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelts spielen dabei keine Rolle.

Hinweis:
Die Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer schließt aber nicht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS) aus. Solange eine Familienversicherung besteht, ist diese vorrangig gegenüber der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Familienversicherung wiederum ist entscheidend, dass das Gesamteinkommen des Studenten regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (ab 01.01.2024 monatlich 505 EUR) nicht überschreitet.

Rentenversicherung:
Unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts ist ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum versicherungsfrei in der Rentenversicherung.

Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung:
Hier gelten die Bestimmungen für die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt während des Studiums. Versicherungsfreiheit kommt nur in Betracht, wenn Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden (20-Stunden-Regelung). Für diejenigen, die als Arbeitnehmer anzusehen sind, gelten die allgemeinen Regelungen über die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Rentenversicherung:
Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Versicherungsfrei sind solche Praktika nur, wenn sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (geringfügig entlohnt bzw. kurzfristig) ausgeübt werden.

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