Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

zahnbehandlung

Mehrleistung bei hochwertigeren Füllungen und professioneller Zahnreinigung

Sie haben als Versicherte der BKK Scheufelen, wie bei der ärztlichen Behandlung, die freie Arztwahl unter allen zugelassenen Vertragszahnärzten und die Behandlung wird über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Zahnärztliche Leistungen umfassen die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Vorsorgeuntersuchungen

Bei der Individualprophylaxe werden Ihre Zähne umfassend auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten hin überprüft. Kinder und Jugendliche die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen, Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich.

Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen auch die zahnärztliche Beratung zur Mundgesundheit während der Schwangerschaft, sowie die zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchung im 1. und 3. Lebensjahr.

Tipp:
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ein Bonusheft, in das  durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden. Beim Nachweis regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Krankenkassenzuschuss im Falle von Zahnersatz.

Ihr Vorteil bei der BKK Scheufelen

Wir übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung einmal jährlich von bis zu 75,- EUR für die Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Mehr Infos zu den Leistungsmerkmalen… 

Behandlung bei Zahnerkrankungen

Wenn Sie behandlungsbedürftig werden, übernehmen wir selbstverständlich alle Kosten Ihrer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlung.

Der Leistungsumfang ist hierbei weitgehend gesetzlich festgelegt. So werden z.B. Behandlungskosten einer Zahnbetterkrankung (Parodontitis) von der BKK Scheufelen übernommen.

Die BKK Scheufelen leistet mehr

Der gesetzliche Rahmen sieht Zahnfüllungen aus Amalgam vor. Wählen Versicherte eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten grundsätzlich selbst zu tragen. Die BKK Scheufelen bezuschusst jedoch auch höherwertigere Zahnfüllungen z.B. aus Kunststoff, Keramik oder Gold. Mehr Infos zu den Leistungsmerkmalen…

Zahnersatz

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz in Form von Kronen, Brücken oder (Teil)Prothesen, sowie kombinierte Versorgungsformen. Für Zahnersatz, der über die Regelleistung hinausgeht, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss leisten.

Ihr behandelnder Vertragszahnarzt informiert Sie über die unterschiedlichen Behandlungsformen und erstellt einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie zusammen mit dem Zahnbonusheft bei uns ein und wir teilen Ihnen den gesetzlich höchstmöglichen Zuschuss mit. Sobald Sie den von uns bewilligten Heil- und Kostenplan in Händen halten, kann Ihre Behandlung beginnen.

Ist der Zahnersatz fertig gestellt und die Behandlung abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt die Rechnung über Ihren Eigenanteil.

So können Sie den Eigenanteil reduzieren

Die befundbezogenen Zuschüsse für den Zahnersatz erhöhen sich von 60% auf 70% bzw. 75% der Kosten der Regelversorgung, wenn Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung in den letzten 5 bzw. 10 Jahren vor der der Ausstellung des Heil-und Kostenplanes für den Zahnersatz mit dem Zahnbonusheft nachweisen können.

Kostenlose Zweitmeinung einholen

Bei allen Fragen zur Ihrer Zahnbehandlung stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Zum einen können Sie sich an die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wenden, oder aber an unsere Ärztehotline, welche rund um die Uhr für Sie da ist.

Telefon   0800 14 24 340

Mo-Do 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Haben Sie Fragen zur Kostenerstattung von zahnärztlichen Leistungen?

Gerne beraten wir Sie individuell  und ausführlich.