Kieferorthopädische Behandlung

Kieferorthopädische Behandlung

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Schöne Zähne dank Spange

Eine bestehende Zahnfehlstellung kann durch eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert werden. Wir übernehmen die Kosten einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen  Behandlung bei Ihrem Kind zu 100%, wenn die Indikationsgruppe 3,4 oder 5 vorliegt.

Dabei rechnen wir zunächst 80% der Kosten direkt mit dem Kieferorthopäden ab. Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls eine kieferorthopädischen Behandlung benötigen, erhöht sich dieser Satz auf 90 % für das zweite und jedes weitere Kind.

Die restlichen 20% bzw. 10% erstatten wir Ihnen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss. Deshalb ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass die Zahnspange regelmäßig getragen bzw. gepflegt wird und die vereinbarten Behandlungstermine eingehalten werden.

Röntgenleistungen sowie konservierend-chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.

Kosmetische Maßnahmen und Maßnahmen, die dem Tragekomfort dienen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Ebenso sind Zusatzleistungen wie superelastische Bögen, keramische Brackets etc. von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

Die Kosten einer Behandlung nach dem 18. Lebensjahr können nur dann übernommen werden, wenn kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlungen bzw. zusätzliche Kieferoperationen notwendig sind.

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Gerne beraten wir Sie ausführlich über den Leistungsumfang.