Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

rehabilitation

Verbessern Sie Ihren Gesundheitszustand

Wenn bei Ihnen aufgrund einer schwerwiegenden Operation oder einer chronischen Erkrankung ambulante Behandlungen nicht ausreichen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, die wiederum ambulant oder stationär erbracht wird.

Ambulante medizinische Rehabilitation

Bei der ambulanten Rehabilitation werden die entsprechenden Behandlungen möglichst wohnortnah in zugelassenen Einrichtungen erbracht. Die Maßnahmen sind auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands sowie der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ausgerichtet.

Die ambulante Reha dauert längstens 20 Behandlungstage und kann alle drei Jahre beantragt werden. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.

Stationäre medizinische Rehabilitation

Sollte eine ambulante medizinische Rehabilitation nicht ausreichen, können wir Ihnen eine stationäre medizinische Rehabilitation in einer anerkannten Kur- oder Rehabilitationsklinik bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Maßnahme, die umgangssprachlich oft als Kur bezeichnet wird, beinhaltet Unterkunft und Verpflegung sowie sämtliche Therapien und Anwendungen, die für Ihre Behandlung notwendig sind.
Stationäre Reha-Maßnahmen dauern grundsätzlich 3 Wochen und können alle 4 Jahre beantragt werden. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.

Welche Arten von medizinischen Rehabilitationen gibt es?

Medizinischen Rehas umfassen z.B. auch

  • Anschlussheilbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche
  • Medizinischen Rehas umfassen z.B. auch
  • Geriatrische Rehabilitation
  • Neurologische Rehabilitation
  • Mobile Rehabilitation
  • Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankungen

Was leistet die BKK Scheufelen?

Die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Anwendungen übernehmen wir selbstverständlich in vollem Umfang, außerdem die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Erstattung der Fahrkosten.

Bei der stationären Rehabilitation übernimmt die BKK Scheufelen zusätzlich die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.

Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherten über 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- EUR pro Tag zu leisten ist, sowie bei den Fahrkosten in Höhe von jeweils 10% pro Fahrt.

Gut zu wissen:

Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei uns oder ihrer Ärztin/ ihrem Arzt.

Bitte beachten Sie, dass wir als gesetzliche Krankenversicherung nicht immer für die Erbringung einer solchen Leistung zuständig sind. Bei Erwerbstätigen ist das in der Regel der Rentenversicherungsträger. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls bei uns.

Ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (n. § 38 SGB V i.v.m. §40 SGB V)  betreut, an einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation teil, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewährt werden.

Haben Sie Fragen?

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antrags- und Genehmigungsverfahren, sowie weiteren Möglichkeiten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der BKK Scheufelen.