Mutterschaftsgeld - Finanzielle Unterstützung während dem Mutterschutz
Wie lange geht der Mutterschutz?
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wie hoch ist dieses?
- versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Arbeitnehmer
- Studenten mit eigenständiger Versicherung (KVdS)
- ALG II-Empfängerinnen
- Rentenbezieherinnen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Mutterschaftsgeld wird für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung, sowie den Entbindungstag selbst, gezahlt.Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.Die BKK Scheufelen zahlt den werdenden Müttern, die vor der Entbindung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen während der Schutzfrist und für den Entbindungstag ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro je Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Differenz zum bisherigen Gehalt, sodass Sie insgesamt Ihr Nettoarbeitsentgelt erhalten.Sind Sie selbstständig und haben bei der BKK Scheufelen über die freiwillig gesetzliche Versicherung Anspruch auf Krankengeld, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.Sofern Sie Arbeitslosengeld I erhalten, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.Wenn Sie familienversichert und kein eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (Mutterschaftsgeldstelle) beantragen.Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Beamtinnen, Richterinnen, Dienstordnungsangestellte und Soldatinnen. Diese stehen nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und erhalten während der Schutzfristen eine Fortzahlung ihrer Bezüge.
Wie erhalte ich Mutterschaftsgeld?
Wie ist das Elterngeld zu beantragen und was wird dafür benötigt?
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes (separate Ausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Nachweise des Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt
- ggf. die Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- ggf. eine Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- ggf. Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Von uns erhalten Sie die Bescheinigung über die Höhe und Dauer der Zahlung von Mutterschaftsgeld. Diese wird Ihnen automatisch ausgestellt, sobald wir die zweite Zahlung des Mutterschaftsgeldes tätigen können.
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