Zusatzbeitrag

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Neuer Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2023

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Zuge des „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ Ende Oktober beschlossen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 auf 1,6 % festzulegen. Im Jahr 2022 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch 1,3 %.

Die weiterhin - insbesondere im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung - vorhandenen Kostensteigerungen können mit den bisherigen Einnahmen künftig nicht mehr abgedeckt werden. In den vergangenen beiden Jahren wurden die vorhandenen Finanzreserven und Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen – und auch bei der BKK Scheufelen - zu einem sehr großen Teil weitestgehend für die Finanzierung aufgebraucht.

Die BKK Scheufelen hat immer schon Wert auf eine solide und möglichst verlässliche Finanzplanung gelegt. Wir schließen uns daher der Entscheidung des Ministeriums an, und erhöhen unseren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 ebenfalls um 0,3 Prozentpunkte. Der neue Zusatzbeitrag, welcher z.B. bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, beträgt bei uns dann 1,4 %, und liegt damit weiterhin unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unbenommen dessen möchten wir Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sofern Sie dieses in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie der neuen Krankenkasse im Januar 2023 lediglich eine Wahlerklärung mit Mitgliedschaftsbeginn zum 1. April 2023 zukommen lassen. Eine Kündigung bei der BKK Scheufelen ist nicht notwendig. Die neue Krankenkasse würde uns mit einer elektronischen Meldung entsprechend informieren.

Unter https://gkv-zusatzbeitraege.de finden Sie eine Übersicht über die 2023 geltenden Zusatzbeiträge anderer Kassen.

Die Zusatzleistungen der BKK Scheufelen – wie beispielsweise die Bezuschussung der professionellen Zahnreinigung, die Zuschüsse zu Brillen oder Kontaktlinsen oder auch die Erstattung von Kosten für Osteopathie bleiben erhalten. Sie können also weiterhin von diesem überdurchschnittlichen Angebot profitieren.

Die technische Anpassung der Zusatzbeiträge erfolgt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowie bei Versicherten die im Rentenbezug sind, automatisch. Sie müssen daher nichts unternehmen. Wenn Sie Ihre Beiträge direkt an uns bezahlen, werden Sie in den nächsten Wochen von uns über die neue Beitragshöhe schriftlich informiert.