Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind auch pflegeversichert, das heißt sie haben einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.
Beitragszahlung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 % (Stand: 2023) vom Lohn bzw. Gehalt. Bei Beschäftigten übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils einen Anteil von 1,525 %.
Rentner zahlen ihren Beitrag alleine, der sich aus der gesetzlichen Rente, sowie etwaigen weiteren Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze errechnet.
Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt und nach dem 31.12.1939 geboren sind, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 %.
Obergrenze für die Beiträge
Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung. Die Grenze liegt in 2023 bei 4.987,50 EUR monatlich. Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, werden nicht berücksichtigt.
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