Start der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Start der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 06.10.2020 die ersten „Gesundheits-Apps“ in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen.

Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patientinnen und Patienten.

Eine DiGA ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt. Die Anforderungen sind in § 33a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert.

Das DiGA-Verzeichnis

In diesem Verzeichnis werden für DiGA-Nutzer wie auch für Ärzte und Psychotherapeuten wesentliche Informationen zu den DiGA zusammenfassend dargestellt, die alle Anforderungen erfüllt und das Bewertungsverfahren des BfArM erfolgreich durchlaufen haben. Dies sorgt für umfangreiche Transparenz, damit gut informierte Entscheidungen getroffen werden können und eine vertrauensvolle Nutzung möglich wird.

Ablauf (Antragsverfahren)

Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung (Muster 16) über die im o.g. Verzeichnis gelisteten Apps aus. Mit der Verordnung (inkl. Festlegung der Diagnose) wird die medizinische Notwendigkeit der betreffenden digitalen Gesundheitsanwendung somit festgestellt.

Nach Eingang der ärztlichen Verordnung erhalten Sie von uns einen Rezeptcode, mit dem Sie die Gesundheits-Apps (DiGA) nutzen können.