Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eAU
Ab dem 01.01.2023 können Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeitenden elektronisch bei den jeweiligen Krankenkassen abrufen. Hierbei können Arbeitsunfähigkeitszeiten vom Vertragsarzt/ - Zahnarzt sowie Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund einem Wege und oder Arbeitsunfall sowie Zeiten der stationären Aufenthalte abgerufen werden.
Ab dem 01.01.2024 kann die Bundesagentur für Arbeit die Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei den jeweiligen Krankenkassen abrufen.
Arbeitsunfähigkeitszeiten, die von Privatärzten, oder Ärzten im Ausland attestiert wurden können nicht abgerufen werden. Ebenso Zeiträume bei Rehabilitationsleistungen, Beschäftigungsverbote, Erkrankung des Kindes sowie. Stufenweise Wiedereingliederung
Die Vorteile der eAU sind neben einem schnelleren Verfahren, Ressourcen Schonung durch weniger Papier auch eine höhere Sicherheit durch die sichere Verschlüsselung bei der Übermittlung.
Wichtig zu wissen:
Die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG besteht unverändert fort.
Haben Sie Fragen?
Die vorgenannte Erklärung kann Ihnen nur einen allgemeinen Überblick geben. Wenn Sie noch Fragen zu einzelnen Punkten haben, beraten wir Sie gerne individuell.