Pflicht oder freiwillig versichert?
Pflichtversicherter Arbeitnehmer
Alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind und die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 73.800,– EUR (Stand: 2025) nicht überschreiten, unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Bei der BKK Scheufelen sind Sie herzlich willkommen!
Versicherungsfreie Arbeitnehmer:
Beschäftigte, bei denen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung und sind deshalb bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillige Mitglieder.
