Im Rahmen unserer Leistungen für die Familie ist auch Krankengeld vorgesehen, wenn ein Verdienstausfall wegen der Betreuung eines kranken Kindes eintritt. Wird ein Kind krank, ist es für Vater oder Mutter selbstverständlich, sich zu Hause um den Nachwuchs zu kümmern.
Für Auszubildende Versicherte gelten die Regelungen der §§ 3 und 19 des Berufsbildungsgesetzes. Der Arbeitgeber ist demnach zur sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Arbeitslose haben im Fall einer, nach ärztlichem Zeugnis, erforderlichen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Beantragung von Kinderkrankengeld
So beantragen Sie Kinderpflegekrankengeld:
- Lassen Sie sich vom Kinderarzt die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) ausstellen.
- Melden Sie die Erkrankung Ihres Kindes bei Ihrem Arbeitgeber und reichen Sie eine Kopie der Bescheinigung ein. So kann er alles Notwendige einleiten und Ihrer Krankenkasse frühzeitig die benötigte Verdienstbescheinigung, die für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes notwendig ist, übermitteln.
- Achten Sie bitte darauf, den unteren Teil der Bescheinigung („Antrag des Versicherten“) vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Reichen Sie das Attest digital über die App (über den Reiter „Dokument“), per Post oder E-Mail bei uns ein.
Das passiert im Anschluss bei uns:
- Wir können das Kinderkrankengeld erst berechnen, wenn uns die Angaben des Arbeitgebers über den Verdienstausfall vorliegen.
- Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die erforderlichen Daten unverzüglich und unaufgefordert elektronisch zu übermitteln.
- Erhalten wir die Daten nicht, fragen wir beim Arbeitgeber aktiv an.
- Je schneller wir die Rückmeldung Ihres Arbeitgebers erhalten, desto schneller können wir Ihr Kinderkrankengeld auszahlen. Möglicherweise hilft es, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen.
Bei welcher Krankenkasse ist der Antrag zu stellen?
Die Leistung wird von der Krankenkasse geprüft/erbracht, bei der das Elternteil versichert ist, welches die Betreuung des erkrankten Kindes übernommen hat.
Wenn Ihr Kind also bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und Sie als Elternteil bei der BKK Scheufelen, dann stellen Sie den Antrag bei uns.
Anspruchstage für Kinderkrankengeld
für das Jahr 2026 gilt
| Gesetzlich Versicherte Kinder unter 12 Jahren | Je Elternteil | Alleinerziehende |
| ein Kind | max. 15 Arbeitstage | max. 30 Arbeitstage |
| zwei Kinder | max. 30 Arbeitstage | max. 60 Arbeitstage |
| drei und mehr Kinder | max. 35 Arbeitstage | max. 70 Arbeitstage |
Der Anspruch besteht für einen Elternteil zeitlich unbegrenzt bei Kindern mit lediglich begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, deren Erkrankung sich zunehmend verschlimmert und ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, eine Heilung ausgeschlossen ist und eine schmerz- und beschwerdelindernde Behandlung erfordert oder von einem Elternteil erwünscht ist (gilt nicht für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld). Über Voraussetzungen und Leistungsumfang beraten wir Sie gerne individuell.
Wer gilt als allein erziehend?
Als alleinerziehend ist grundsätzlich ein Elternteil anzusehen, der das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Als alleinerziehend gilt auch, wer als erziehender Elternteil faktisch alleinstehend ist. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind.
Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld
- Ihnen wird ärztlich bescheinigt, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben mussten.
- Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
- Das Kind hat entweder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder es ist behindert und auf Hilfe angewiesen (Merkzeichen H für Hilfsbedürftigkeit auf dem Schwerbehindertenausweis ist vorhanden).
- Das Kind ist selbst gesetzlich versichert, zum Beispiel im Rahmen einer Familienversicherung
Höhe des Kinderpflege-Krankengeldes
Es werden 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bezahlt, das während der Freistellung verdient worden wäre.
Sofern Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, beträgt Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld 100 % Ihres ausgefallenen Nettogehalts.
In beiden Fällen gilt jedoch 2026 ein Höchstbetrag von 135,63 € täglich (70 % der Beitragsbemessungsgrenze) als Bruttokrankengeld.
Bitte beachten Sie, dass vom ermittelten Kinderkrankengeld noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
Stationäre Mitaufnahme:
Sie erhalten auch Kinderkrankengeld, wenn sich Ihr Kind in einer stationären Behandlung befindet und Sie als Begleitperson mitaufgenommen werden.
Das Antragsformular können Sie sich von unserer Homepage herunterladen.
Ist Ihr Kind bereits neun Jahre oder älter, benötigen wir zusätzlich eine Bescheinigung, dass Ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich war.
Bei Kindern bis zum Alter von acht Jahren liegt eine generelle Indikation zur Mitaufnahme vor. Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihrer Begleitung ist dann nicht erforderlich.
Ihr Kind muss gesetzlich versichert sein und entweder jünger als zwölf Jahre oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die gesamte Dauer der stationären Behandlung. Dieser Zeitraum wird nicht auf die Anspruchstage für die Betreuung Ihres Kindes zu Hause angerechnet.
Kinderverletztengeld bei einem Kita- oder Schulunfall
Sollten Sie Kinderverletztengeld nach Unfällen benötigen, reichen Sie uns auch dann die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes bei uns ein. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der zuständigen Unfallkasse und zahlen Ihnen Ihr Kinderverletztengeld aus.
Anspruch bei privat versichertem Kind
Ist das Kind über ein Elternteil privat krankenversichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Übertragung von Anspruchstagen
Übertragung von Anspruchstagen zwischen gesetzlich versicherten Ehegatten ist zulässig, wenn ein Ehegatte die Betreuung nicht übernehmen kann und der Arbeitgeber den Freistellungsanspruch (nochmals) gegen sich gelten lässt.
Wie wirkt sich Kinderkrankengeld auf die Steuer aus?
Entgeltersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Sie unterliegen jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und werden bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen in der Steuererklärung angewendet wird.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt im Folgejahr bis spätestens zum 28. Februar den Zeitraum sowie den Brutto-Betrag der gezahlten Entgeltersatzleistung elektronisch zu übermitteln. Im Anschluss informieren wir Sie schriftlich darüber, welche Daten übermittelt wurden.
Es ist zu beachten: Die bescheinigten Brutto-Beträge unterscheiden sich von den tatsächlich ausgezahlten Beträgen. Der Grund hierfür ist, dass bei der Auszahlung bereits Ihre eigenen Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom Betrag abgezogen wurden.
Bei allen aufkommenden Fragen sind wir für Sie da.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne.
