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Beitragseinstufung: 

Die Beitragseinstufung erfolgt aufgrund des vorliegenden Steuerbescheides. Solange dieser noch nicht vorliegen sollte, erfolgt die Einstufung vorläufig mit den von Ihnen geschätzten monatlichen Einnahmen. Wird der Steuerbescheid nachgereicht, berechnen wir die Beiträge für das entsprechende Kalenderjahr endgültig. Ergeben sich aus dem Steuerbescheid Abweichungen zu der vorläufigen Beitragseinstufung, ist eine Korrektur der Einstufung (auch rückwirkend) vorzunehmen. So kann es unter Umständen auch zu einer Nachzahlung von Beiträgen kommen.

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