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Sie sind hier: Arbeitgeberservice » Maschinelles Zahlstellen-Meldeverfahren Maschinelles Zahlstellen-MeldeverfahrenDas maschinell unterstützte Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 SGB V findet im Rahmen des Meldeverfahrens der Arbeitgeber an die Sozialversicherung statt. Die diesbezüglichen Verfahrensspezifikationen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für die Meldungen zwischen Zahlstellen und Krankenkassen (dies schließt automatisch die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein). Die Nutzung der Datenübermittlung im Rahmen des maschinellen Meldeverfahrens durch die Zahlstelle setzt voraus, dass ein systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm eingesetzt wird, das diese Funktion vorsieht. Die Zahlstelle meldet im Rahmen ihrer Meldeverpflichtung der zuständigen Krankenkasse Beginn und Ende sowie Änderungen von Versorgungsbezügen. Damit die Daten nicht an jede Krankenkasse einzeln übermittelt werden müssen, werden sie gebündelt an die Datenannahmestellen der Krankenkassen gesandt. Im Bereich der Betriebskrankenkassen werden die maschinell erzeugten Meldungen der Zahlstellen an die zentrale Datenannahmestelle übermittelt: BITMARCK SERVICE GmbH Bei einem Datenaustausch zwischen Zahlstellen und Krankenkassen muss bei der Datenübermittlung die Krankenversichertennummer des Versorgungsbeziehers, das Aktenzeichen der geführten Versorgungsbezieher bei der Versorgungskasse, sowie die Zahlstellennummer angegeben werden. Um eine zeitlich aufsteigende Verarbeitung der Meldungen zu gewährleisten, müssen die Dateien generell eine lückenlos aufsteigende Dateinummer enthalten. Informationen zur Zentralen BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren und zu Fragen des maschinellen Meldeverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de und unter http://www.gkv-datenaustausch.de/Zahlstellenverfahren.gkvnet Fragen-/Antwortenkatalog zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 31.08.2011 Thema: Fragen-/Antwortenkatalog zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren mit Stand vom 31.08.2011 Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 31.08.2011 Thema: Verfahrensbeschreibung zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV) Stand: 31.08.2011 Version 1.1 gültig ab 01.01.2012 ZMV_Verfahrensbeschreibung_2011-08-31 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 22.12.2009 Thema: Grundsätze zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 01.02.2010 an geltenden Fassung |
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