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Maschinelles Zahlstellen-Meldeverfahren

Das maschinell unterstützte Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 SGB V findet im Rahmen des

Meldeverfahrens der Arbeitgeber an die Sozialversicherung statt. Die diesbezüglichen

Verfahrensspezifikationen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für die Meldungen zwischen Zahlstellen und Krankenkassen (dies schließt automatisch die Meldung zur sozialen Pflegeversicherung ein). 

Die Nutzung der Datenübermittlung im Rahmen des maschinellen Meldeverfahrens durch die Zahlstelle setzt voraus, dass ein systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm eingesetzt wird, das diese Funktion vorsieht.  

Die Zahlstelle meldet im Rahmen ihrer Meldeverpflichtung der zuständigen Krankenkasse Beginn und Ende sowie Änderungen von Versorgungsbezügen.  

Damit die Daten nicht an jede Krankenkasse einzeln übermittelt werden müssen, werden sie gebündelt an die Datenannahmestellen der Krankenkassen gesandt.  

Im Bereich der Betriebskrankenkassen werden die maschinell erzeugten Meldungen der Zahlstellen an die zentrale Datenannahmestelle übermittelt: 

BITMARCK SERVICE GmbH
Lindenallee 6 – 8
45127 Essen
Empfänger-Betriebsnummer: 35382142

Bei einem Datenaustausch zwischen Zahlstellen und Krankenkassen muss bei der Datenübermittlung die Krankenversichertennummer des Versorgungsbeziehers, das Aktenzeichen der geführten Versorgungsbezieher bei der Versorgungskasse, sowie die Zahlstellennummer angegeben werden. 

Um eine zeitlich aufsteigende Verarbeitung der Meldungen zu gewährleisten, müssen die Dateien generell eine lückenlos aufsteigende Dateinummer enthalten.  

Informationen zur Zentralen BKK Servicestelle für maschinelle Melde- und Beitragsverfahren und zu Fragen des maschinellen Meldeverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de und unter http://www.gkv-datenaustausch.de/Zahlstellenverfahren.gkvnet

Fragen-/Antwortenkatalog zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 31.08.2011

Thema: Fragen-/Antwortenkatalog zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren mit Stand vom 31.08.2011

ZMV_FAQ_2011-08-31

Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 31.08.2011

Thema: Verfahrensbeschreibung zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV) Stand: 31.08.2011 Version 1.1 gültig ab 01.01.2012

ZMV_Verfahrensbeschreibung_2011-08-31

Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren vom 22.12.2009

Thema: Grundsätze zum maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 01.02.2010 an geltenden Fassung

2010-02-01_GG_ZAV_20100201 (33,62 kB)

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