Homöopathie

Homöopathie

homöopathie

Eine alternative Behandlungsmethode

Das Naturheilverfahren gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Aus diesem Grund übernimmt die BKK Scheufelen lediglich die unten aufgeführten Kosten von kassenzugelassenen Schulmedizinern, mit Zusatzqualifikation in Sachen Homöopathie. Homöopathie-Arzneimittel werden von unserer Kasse nicht übernommen.

Die BKK Scheufelen unterstützt die Homöopathiebehandlung mittels eines bundesweiten Vertrages mit der Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen (MGL).

Versicherte der BKK Scheufelen können an dem Vertrag teilnehmende Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen dürfen, zu folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Homöopathische Erstanamnese
  • Einleitung einer homöopathischen Behandlung einschließlich der sogenannten Repertorisation (Bestimmung des homöopathischen Einzelmittels nach charakteristischen, psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptomen des jeweiligen Krankheitsfalls)
  • Homöopathische Folgeanamnese

Es ist nicht nötig in Vorleistung zu treten, teilnehmende Vertragsärzte können direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns abrechnen.

Alle an den Selektivverträgen teilnehmenden Ärzte finden Sie auf der Seite der Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH (MGL), siehe unten stehender Link. In der PDF Datei sind monatlich aktualisiert alle vertragsteilnehmenden Ärzte nach Postleitzahl sortiert zu finden. Bitte beachten Sie, dass lediglich die Vertragstypen mit einem E-Diplom für eine Kostenübernahme in Frage kommen.