Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen wie z. B. Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe und Pflege in einer Entbindungsklinik, Kinderkrankengeld etc. bieten wir Ihnen auch während und nach Ihrer Schwangerschaft eine Vielzahl an Mehrleistungen an.
Extra Leistungspaket bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wir erstatten zusätzlich folgende, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende, Leistungen:
- Frühgeburtenscreening
- Bluttest auf Trisomie 13/18/21, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf den Test besteht
- Bluttest auf Parvovirus B 19
- Bluttest auf Zytomegalievirus
- Toxoplasmose-Test, begrenzt auf einen Test während der Schwangerschaft
- Streptokokken-B-Test
- Hebammenrufbereitschaft bei geplanter Hausgeburt oder geplanter Entbindung im Geburtshaus
- Geburtsvorbereitungskurse für den Ehemann bzw. Partner einer Schwangeren, sofern für diesen eine Versicherung bei der BKK Scheufelen besteht
- Säuglingspflegekurse für die Schwangere sowie für den Ehemann bzw. Partner einer Schwangeren, sofern für diesen eine Versicherung bei der BKK Scheufelen besteht
- Baby-Erste-Hilfe-Kurs für die Schwangere bzw. Mutter, sowie für den Ehemann bzw. Partner, sofern für diesen eine Versicherung bei der BKK Scheufelen besteht
- nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel für schwangere Versicherte mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und/ oder Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate, sofern das Arzneimittel von einem Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet wurde.
- Akupunktur zur Geburtsvorbereitung sowie bei Schwangerschaftsbeschwerden, wenn diese durch zugelassene Frauenärzte oder Hebammen mit der entsprechenden Zusatzqualifikation erbracht werden.
Die Erstattung der Kosten für die Leistungen erfolgt pauschal in Höhe der Rechnungen, höchstens bis zu 100,-€ je Schwangerschaft. Ausgenommen von der pauschalen Erstattung sind:
- die Hebammenrufbereitschaft bei geplanter Hausgeburt und bei geplanter Geburt in einem Geburtshaus.
Die Erstattung dieser Kosten erfolgt in Höhe der Rechnung, höchstens bis zu 300,-€ je Schwangerschaft. Bitte beachten Sie, dass Apotheken teilweise auch Mittel anbieten, die nicht apothekenpflichtig sind. Erstattungsfähig sind nur apothekenpflichtige Arzneimittel. Fragen Sie ggf. in der Apotheke nach der Apothekenpflicht der verschiedenen Mittel. Beispielhafte Auflistung erstattungsfähiger Arzneimittel Schwangerschaft**ohne Anspruch auf Vollständigkeit Übermitteln Sie Ihre Rechnungen online – im InCenter und mobil! Zur Erstattung reichen Sie uns bitte die Rechnung inklusive gegebenenfalls Verordnung bei Arzneimittel oder Teilnahmebestätigung bei Kursen ein.
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere zuständigen Ansprechpartner.
