Eine Ältere Dame die auf dem Sofa sitzt und gerade von einer Pflegekraft einen Espresso gereicht bekommt

Zusätzliche ambulante Pflegeleistungen

Zusätzliche Leistungen neben den ambulanten Pflegegrundleistungen

Die ambulanten Pflegegrundleistungen kann man mit verschiedenen zusätzlichen Leistungen kombinieren, um die Pflegepersonen zu entlasten oder die ambulante Pflege sicher zu stellen.

Tages- und Nachtpflege / Teilstationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die teilstationäre Einrichtung kann die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Aufwendungen für Betreuung und notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zum jeweiligen Höchstsatz direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat:

PflegegradHöhe der Leistung
Pflegegrad 2721,00 EUR
Pflegegrad 31.357,00 EUR
Pflegegrad 41.685,00 EUR
Pflegegrad 52.085,00 EUR

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist

Sollte Ihre Pflegeperson unerwartet ausfallen oder sich Ihre Pflegesituation plötzlich verändern, stehen wir Ihnen mit finanzieller Unterstützung zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Sie auch in dieser schwierigen Zeit gut versorgt sind.

Kurzzeitpflege

Wenn die Pflege zu Hause plötzlich nicht mehr möglich ist, wie etwa nach einer unerwarteten Krankenhausentlassung, oder wenn Ihre Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, bieten zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtungen eine lückenlose Rund-um-die-Uhr-Betreuung. In dieser Zeit wird Ihr Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, damit Sie bestmöglich versorgt sind.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege:

  • Ein Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen.
  • Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert
  • Pflege in der Häuslichkeit nicht möglich

Pflegeeinrichtung finden:

Finden Sie zugelassene Pflegeeinrichtungen bequem über den BKK Pflegefinder und stellen Sie sicher, dass Sie rundum versorgt sind.

Verhinderungspflege – Ihre Unterstützung, wenn die Pflegeperson ausfällt

Falls Ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder private Termine, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um weiterhin bestmöglich zu Hause versorgt zu sein.

Stundenweise Verhinderungspflege:

Wenn Ihre Pflegeperson weniger als acht Stunden täglich verhindert ist (z. B. für Arzt- oder Friseurtermine), können Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen. In dieser Zeit erhalten Sie weiterhin das volle Pflegegeld – damit Sie keine Sorgen haben müssen.

Tagesweise Verhinderungspflege:

Ist Ihre Pflegeperson acht Stunden oder mehr am Tag verhindert (z. B. wegen Urlaub), können Sie die Verhinderungspflege auch tageweise in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird Ihr Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sodass Sie weiterhin gut unterstützt werden.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:

  • Sie müssen einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
  • Die Pflegeperson ist aufgrund von Urlaub, Krankheit oder privaten Terminen verhindert.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

  • Verwandte oder Bekannte als Ersatzpflegepersonen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegeeinrichtungen

Finden Sie die passende Pflege:

Suchen Sie nach ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen über den BKK Pflegefinder und sorgen Sie dafür, dass Sie auch in Übergangszeiten bestens versorgt sind.

Welche Kosten übernehmen wir für Sie?

Es steht Ihnen ein großzügiger Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, den Sie flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen können. Dieser Betrag gilt für bis zu acht Wochen im Jahr und kann nach Bedarf auf beide Leistungen aufgeteilt werden – ganz nach Ihrer individuellen Situation. So sind Sie bestens abgesichert, egal ob es um eine vorübergehende stationäre Pflege oder die Unterstützung bei der Verhinderungspflege geht.

Für Ersatzpflegepersonen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad verringert sich der Höchstanspruch, bis zum zweifachen Betrag des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades.  

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zu Pflegehilfsmitteln zählen:

  • Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle etc. deren Kostenträger nicht vorrangig die gesetzliche Krankenversicherung ist. Hierfür fallen Zuzahlungen in Höhe von 10% maximal 25,- EUR für den Pflegebedürftigen an, sofern diese nicht leihweise überlassen werden.
  • Hausnotrufsysteme wie z.B. ein separates Telefon, oder auch im Haus angebrachte bzw. mobile Knöpfe, die durch Betätigung eine Pflegeeinrichtung alarmieren. Hierfür zahlt die Pflegekasse zum einen die einmalige Anschlussgebühr und eine monatliche Mietpauschale.
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einweghandschuhe, Flächen- oder Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch etc. Diese werden von der Pflegekasse mit bis zu 42,00 EUR je Kalendermonat bezuschusst.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Umbau für ein behindertengerechtes Bad). Zuschüsse hierfür sind im Einzelfall zu betrachten und werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet.

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere zuständigen Ansprechpartner.