Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 2020
Es profitieren versicherungspflichtige Betriebsrentner/Innen mit Betriebsrenten über monatlich 187,25 EUR (Wert ab 2025). Auch Empfänger einer Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst (nicht Beamte) profitieren vom Freibetrag. Sollte jedoch die Summe der Betriebsrenten auch nach Abzug des Freibetrages die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 EUR (Wert ab 2025) übersteigen, wirkt sich der Freibetrag nicht beitragsmindernd aus.
Es gilt zu beachten, dass der Freibetrag keine Anwendung bei folgenden Einnahmen findet:
- Arbeitseinkommen (Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit).
- Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenpension).
- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister.
- Renten aus berufsständischer Versorgung (z. B. Versorgungswerk der Architekten).
- Renten und Landabgaberenten aus der Alterssicherung der Landwirte.
Der Freibetrag ist ab dem 1. Januar 2020 von der Summe der monatlichen Einnahmen aus Betriebsrenten abzuziehen. Wenn mehrere Betriebsrenten bezogen werden, ist er nur einmal insgesamt zu berücksichtigen.
Die Mindesteinnahmegrenze (Freigrenze) gibt es schon seit vielen Jahren und legt fest, ob die Summe der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen (Gewinn aus selbstständiger Arbeit) zu einer Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung führt. Sobald die Summe der Einnahmen die monatliche Mindesteinnahmegrenze (Freigrenze) in Höhe von 187,25 EUR (Wert ab 2025) überschreitet, sind alle Einnahmen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zur Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Der Freibetrag wurde zusätzlich zur Mindesteinnahmegrenze (Freigrenze) ab 1. Januar 2020 eingeführt, gilt ausschließlich für Betriebsrenten und reduziert die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung. Sowohl die Mindesteinnahmegrenze (Freigrenze) als auch der Freibetrag sind dynamisch und berechnen sich jedes Jahr nach § 18 SGB IV neu aus der monatlichen Bezugsgröße. Die Freigrenze und der Freibetrag betragen ab dem Jahr 2025 jeweils monatlich 187,25 EUR.
Nein, die Neuregelung betrifft ausschließlich die Beiträge zur Krankenversicherung.
Nein. Die Neuregelung gilt ausschließlich für Zeiträume ab dem Kalenderjahr 2020. Davorliegende Zeiträume werden vom neuen Freibetrag nicht berührt. Unerheblich ist auch, ob der Zahlbetrag vor diesem Stichtag bereits als laufender Bezug oder als Kapitalisierung (Einmalzahlung) ausgezahlt wurde.
Nein. Der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Neukunden erhalten die elektronische Gesundheitskarte circa zwei Wochen vor Versicherungsbeginn. Zu beachten ist, dass zwischen Lichtbildeingang und Erhalt der elektronischen Gesundheitskarte bis zu drei Wochen vergehen können.
Bei Namensänderung, Verlust etc. erhalten Sie Ihre neue elektronische Gesundheitskarte spätestens innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung.
Aufgrund des Datenschutzes benötigen wir bei einer Adressänderung eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung. Bei einer Namensänderung eine Kopie der entsprechenden Urkunde.
Ja, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bei Ärzten und Psychotherapeuten eingelesen wird, werden Ihre bei uns gespeicherten Daten wie z.B. die Adresse automatisch aktualisiert.
Familienversicherung
Ja. Solange Sie nicht erwerbstätig sind, ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich.
Ja. Solange Sie eingeschriebener Student/In sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie sich über Ihre Eltern beitragsfrei familienversichern. Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten auch über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.
Ja. Die monatliche Gesamteinkommensgrenze beläuft sich auf 535,00 EUR (Wert ab 2025).
Ja.Voraussetzung hierfür ist, dass das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils insgesamt monatlich 6.150,00 EUR bzw. jährlich 73.800 EUR (Wert 2025) nicht übersteigt und nicht höher ist, als das des gesetzlich versicherten Ehegatten.
Fahrkosten
Ja, in Höhe des günstigsten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit dem privaten PKW erstatten wir in der Regel 0,20 EUR pro Kilometer.
Es muss eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Fahrkosten, mindestens 5,- EUR und maximal 10,- EUR pro Fahrt geleistet werden. Bei einer stationären Rehabilitation fällt grundsätzlich keine Zuzahlung an.
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung können nur in bestimmten Ausnahmefällen übernommen werden:
- bei ambulanter Strahlen- oder Chemotherapie
- zur Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes
- bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
- grundsätzlich ab einer Einstufung gemäß SGB XI in die Pflegegrade 4 und 5
Wichtig: Vor Inanspruchnahme ist eine schriftliche Genehmigung der BKK Scheufelen notwendig. Dazu reichen Sie bitte eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung ein.
In der Regel fällt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten, mindestens 5,- EUR und maximal 10,- EUR pro Fahrt, an.
Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro für jede Fahrt an.
Impfungen
Wir erstatten zusätzlich folgende, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende, Impfungen:
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- HPV (Humanen Papillomaviren) bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (Vortag des 26. Geburtstags) sowie nach einer operativen Therapie bei Gebärmutterhalskrebs oder einer Vorstufe davon
- Influenza
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken (alle Serogruppen)
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus
Die Erstattung der Schutzimpfungen erfolgt pauschal in Höhe der Rechnung, höchstens bis zu 250,00 EUR je Kalenderjahr. Berücksichtigt werden dabei die Impfstoffe jeweils abzüglich einer Zuzahlung in Höhe von 10% (mindestens 5,- EUR und maximal 10,- EUR) pro Impfstoff, sowie die privat in Rechnung gestellten Kosten für die Impfstoffverabreichung.
Zur Beantragung reichen Sie uns bitte die ärztliche Verordnung und die Rechnungen unter Angabe Ihrer Bankverbindung ein.
Heil- und Hilfsmittel
Wir können bis zu zwei Paar verordnete Einlagen im Kalenderjahr übernehmen.
Homöopathie
Wir übernehmen eine homöopathische Erstanamnese, Behandlung und Folgeanamnese bei Ärzten, die an dem Homöopathie-Vertrag mit uns teilnehmen. Diese Leistungen werden auch direkt über die elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Online Suche für Homöopathie Vertragsärzte in Baden-Württemberg Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte – Deutscher Verein homöopathischer ÄrzteKieferorthopädische Behandlung
Reichen Sie die Abschlussbescheinigung zusammen mit allen Originalrechnungen über Ihre Eigenanteile bei uns ein. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstatten wir Ihnen die geleisteten Eigenanteile zurück.
Kostenträger der gesamten Behandlung ist immer die Kasse, bei der zum Abschluss der Behandlung die Versicherung besteht. Die Kasse erstattet Ihnen auch Ihre Eigenanteile.
Krankengeld
Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt, bis zu dem Tag, an dem Sie in der Arztpraxis waren und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist. Die Zahlung erfolgt für Kalendertage, bei einem ganzen Kalendermonat wird Krankengeld für 30 Tage ausgezahlt, unabhängig davon, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat.
Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung für längstens eineinhalb Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren gezahlt – gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Sollte während dieser Zeit eine weitere Erkrankung hinzukommen, verlängert sich dadurch Ihr Anspruch nicht. Erhalten Sie eine Rente, entfällt Ihr Krankengeld ganz oder teilweise. Zeiten in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, wie z. B. während der Entgeltfortzahlung, des Bezuges von Übergangsgeld oder anderen Entgeltersatzleistungen, werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.
Stufenweise Wiedereingliederung bedeutet eine individuelle Maßnahme, d. h. je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer, schonend wieder an die Belastungen des Arbeitsplatzes herangeführt zu werden. Die Wiedereingliederung kann zum Beispiel stundenweise gestaffelt werden, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind und Ihre reguläre Arbeitszeit erreichen. Der Wiedereingliederungsplan (auch bei der BKK Scheufelen erhältlich) wird mit Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber abgestimmt und Sie reichen die vollständig ausgefüllte Ausfertigung für die Krankenkasse bei der BKK Scheufelen zur Prüfung ein.
Die Krankmeldung muss immer im Original an die BKK Scheufelen gesendet werden. Vorab ist eine Zusendung per E-Mail oder Fax möglich.
Durch die rechtzeitige und lückenlose Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Sobald Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden von der BKK Scheufelen alle weitere Schritte eingeleitet.
Bitte legen Sie uns die Ausfertigung für die Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Ausstellung vor, wenn dies nicht bereits durch den Arzt erfolgt ist.
Wichtig: Bei verspäteter Meldung ruht der Anspruch auf Krankengeld!
Mutterschaftsgeld
Ihr Arzt oder Ihre Hebamme stellt Ihnen eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin aus. Ergänzen Sie Ihre Angaben auf der Rückseite und reichen Sie uns diese Bescheinigung unterschrieben ein.
Die Bescheinigung erhalten Sie von der BKK Scheufelen. Bitte reichen Sie uns dazu den Antrag „Erklärung zur Kindeserziehung bei Bezug von Mutterschaftsgeld“ sowie die Geburtsurkunde mit dem Titel „Zur Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft “ im Original ein.
Osteopathie
Die BKK Scheufelen bezuschusst die Kosten für insgesamt sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80% des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 40 EUR pro Sitzung.
Die Kosten für die Osteopathiebehandlungen können erstattet werden, wenn diese
- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben
- durch Heilpraktiker erfolgen, mit der Ausbildung zum Physiotherapeuten die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben
Alle osteopathischen Ausbildungen müssen zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. oder des Bundesverbands Osteopathie e.V. berechtigen.
Die Erstattung ist schriftlich mit der jeweiligen Rechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen.
Pflegeleistungen
Bei Bezug von Pflegegeld muss immer wieder eine Beratung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder anerkannte Beratungsstelle abgerufen werden, um die ausreichende Pflege und etwaigen Beratungsbedarf sicherzustellen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das im kalenderhalbjährlichen Intervall, bei Pflegegrad 4 und 5 im kalendervierteljährlichen Intervall erforderlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Pflegeleistungen
Bei Bezug von Pflegegeld muss immer wieder eine Beratung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder anerkannte Beratungsstelle abgerufen werden, um die ausreichende Pflege und etwaigen Beratungsbedarf sicherzustellen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das im kalenderhalbjährlichen Intervall, bei Pflegegrad 4 und 5 im kalendervierteljährlichen Intervall erforderlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
Professionelle Zahnreinigung
Eine Bezuschussung der Professionellen Zahnreinigung erfolgt einmal jährlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn die Zahnreinigung von einem zugelassenen Zahnarzt durchgeführt wird.
Ja, für Kinder die das 6. aber noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind. Die Reinigung muss ein kassenzahnärztlich zugelassener Kieferorthopäde durchführen und die Drähte müssen dabei aus- und wieder eingegliedert werden.
Der Zuschuss beträgt 100% bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 50,- EUR, der darüber hinausgehende Rechnungsbetrag wird zu 50% erstattet. Der Erstattungsbetrag beträgt maximal 75,- EUR.
Es gibt drei Möglichkeiten der Beantragung:
- der Zahnarzt rechnet den Zuschuss direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab und Sie erhalten ggf. eine Rechnung über den Differenzbetrag
- Sie reichen uns eine Privatrechnung über den Gesamtbetrag mit Ihrer Bankverbindung ein und wir erstatten Ihnen den Zuschuss
- Sie reichen uns Ihre Rechnung online über den Bereich KundenLogin ein
Psychotherapie
Wir bieten Ihnen Therapieplätze für eine ambulante Psychotherapie bei der de’ignis Fachklinik in Stuttgart an. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die de’ignis Klinik.
Weiter haben wir einen BKK-VAG-Vertrag für eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten im ambulanten Bereich in Baden-Württemberg abgeschlossen.
Über folgende Liste können Sie die teilnehmenden Psychotherapeuten suchen:Alles weitere können Sie dann mit dem Therapeuten vereinbaren. Eine Genehmigung von unserer Seite ist vorab nicht notwendig.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine außervertragliche Psychotherapie bei einem approbierten und für die beantragte Therapie ausreichend qualifizierten Therapeuten durchzuführen.
Für die Antragsstellung benötigen wir:
- Ihre schriftliche Bestätigung, dass Sie seit drei Monaten vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten sind;
- eine Auflistung von 5-10 Therapeuten, von denen Sie eine Absage bekommen haben;
- einen Antrag entsprechend den Psychotherapie-Richtlinien bzw. dem S-O-R-C-K Schema und einen Kostenvoranschlag des Therapeuten.
Die Kosten werden für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit übernommen, maximal analog dem Umfang der gültigen Psychotherapierichtlinien.
Rehabilitation
Sprechen Sie mit Ihrer/m behandelnden Ärztin/Arzt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme als Leistung medizinisch infrage kommt. Bitte reichen Sie uns für die Beratung zu medizinischer Rehabilitation und Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers das Muster 61 Teil A ein. Die Unterlagen erhalten Sie direkt bei uns oder in der Arztpraxis.
Rentner
Wenn Sie vor der Rentenantragstellung bereits aufgrund einer Beschäftigung oder Leistungen der Agentur für Arbeit versichert waren, bleibt diese Versicherung vorrangig bestehen.
Wenn die Vorrausetzungen für eine Familienversicherung dem Grunde nach erfüllt sind und keine Einkünfte erzielt werden, wird die Mitgliedschaft als Rentenantragssteller beitragsfrei durchgeführt.
Trifft beides nicht zu, werden Sie beitragspflichtig als Rentenantragssteller versichert. Die Beiträge werden anhand Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet.
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung, mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Familienversicherung, Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Zusätzlich werden je Kind pauschal 3 Jahre Erziehungszeit als Versicherungszeit berücksichtigt.
Die Deutsche Rentenversicherung führt den Beitrag aus Ihrer gesetzlichen Rente an die Krankenkasse ab. Sollten Sie weitere Bezüge wie z. B. eine Betriebsrente, eine Kapitalleistung (Lebensversicherung) oder eine ausländische Rente erhalten, sind aus diesen zusätzlich Beiträge an die Krankenkasse zu entrichten. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
Selbstzahler / freiwillige Versicherung
Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,60 %. Sofern Sie Kinder haben, entfällt dieser Zuschlag. Die Elterneigenschaft gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder. Als Nachweis dienen z. B. die Geburtsurkunde, Adoptionsunterlagen, Pflegschaftsurkunde.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie einmal jährlich zu Ihrer Einkommenssituation zu befragen, um damit die Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrags zu überprüfen.
Für die Berechnung Ihres Beitrags sind alle Einnahmen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, heranzuziehen. Einnahmen, die die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 EUR (Wert 2025) übersteigen, werden nicht verbeitragt.
Achtung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze gilt ebenfalls, wenn Sie uns Ihr Einkommen nicht nachweisen!
Grundsätzlich wird Ihr Beitrag anhand Ihres beitragspflichtigen Einkommens berechnet. Grundlage hierfür ist der Einkommensteuerbescheid. Sofern bislang noch kein Einkommensteuerbescheid erstellt wurde, werden die Einnahmen geschätzt und bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids vorläufig berechnet.
Jedoch ist ein gesetzlicher Mindestausgangswert in Höhe von monatlich 1.248,33 EUR (Mindestbemessungsgrundlage) bei der Beitragsberechnung zu beachten.
Mit Anspruch auf Krankengeld
| Versicherungszweig | Beitragssatz | Beitrag |
| Krankenversicherung | 14,6 % | 182,26 EUR |
| Zusatzbeitrag | 3,40 % | 42,44 EUR |
| Pflegeversicherung | 3,60 % | 44,94 EUR |
| Pflegeversicherung inkl. Zuschlag | 4,20 % | 52,43 EUR |
| Gesamt | 269,64 EUR | |
| Gesamt* | 277,13 EUR |
*Für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres
Ohne Anspruch auf Krankengeld
| Versicherungszweig | Beitragssatz | Beitrag |
| Krankenversicherung | 14,0 % | 174,77 EUR |
| Zusatzbeitrag | 3,40 % | 42,44 EUR |
| Pflegeversicherung | 3,60 % | 44,94 EUR |
| Pflegeversicherung inkl. Zuschlag | 4,20 % | 52,43 EUR |
| Gesamt | 262,15 EUR | |
| Gesamt* | 269,64 EUR |
*Für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres
- Ausgefüllte Beitrittserklärung (wenn Sie noch nicht Mitglied der BKK Scheufelen sind)
- Anlage zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Ihren letzten Einkommensteuerbescheid (sofern dieser bereits vom Finanzamt erstellt wurde)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- ggf. Bescheid über den Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit
- Kopie der Geburtsurkunde Ihrer Kinder
Als Nachweis über die Einnahmen zum Lebensunterhalt dient in der Regel der vom Finanzamt erstellte Einkommensteuerbescheid. Die meisten Einnahmen lassen sich hieraus ablesen. Bitte beachten Sie, dass der Bescheid vollständig ist und alle Seiten vorgelegt werden, auch wenn diese leer sind oder nur Hinweise enthalten.
Folgende Übersicht gibt eine Orientierung bei der Nachweiserbringung:
- Einkommensteuerbescheid bei Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, etc.
- Einkommensteuerbescheid oder Bescheinigung der Bank bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Kapitalerträge
- Entgeltbescheinigung bei abhängiger Beschäftigung
- Rentenbescheid bei gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen
- Sonstige Einkünfte können mit vergleichbaren Nachweisen vorgelegt werden
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind direkt an uns zu zahlen und jeweils zum 15. des Folgemonats fällig. Der einfachste Weg ist der Bankeinzug.
Sofern Sie den Beitrag selbst ab uns überweisen möchten, achten Sie bitte darauf, dass der Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können nebenberuflich Selbstständige weiter so versichert bleiben wie bisher, z. B. wenn Sie bereits eine abhängige Hauptbeschäftigung ausüben.
Um zu klären, wie Ihr weiterer Versicherungsschutz gestaltet werden muss, bitten wir Sie, die Erklärung zur selbstständigen Tätigkeit auszufüllen. Wir prüfen dann, ob Ihre selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Für nicht Erwerbstätige sind in der Regel die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllt. Dazu reichen Sie uns einfach die ausgefüllte Anlage zur freiwilligen Versicherung ein.
Bei monatlichen Einnahmen bis zu 1.248,33 EUR gilt für Sie ein Mindestbeitrag in Höhe von 262,15 EUR bzw. 269,64 EUR für Kinderlose.
Achtung: Sollten Sie verheiratet sein und Ihr Ehegatte ist nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, werden die Einnahmen Ihres Ehegatten für die Berechnung Ihres Beitrags mit berücksichtigt.
Seit August 2013 wird Ihr Versicherungsverhältnis bei Beendigung der Mitgliedschaft oder Familienversicherung automatisch fortgesetzt, sofern Sie keinen anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen.
Der Mindestbeitrag ist identisch mit dem Beitrag einer freiwilligen Versicherung in Höhe von 262,15 EUR bzw. 269,64 EUR für Kinderlose. Sollten Sie uns jedoch Ihre Einkommensverhältnisse trotz Aufforderung nicht mitteilen, wird der Höchstbeitrag in Höhe von 1.157,63 EUR bzw. 1.190,71 EUR für Kinderlose festgesetzt.
Die Höchsteinstufung kann innerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung über die Durchführung der Obligatorischen Anschlussversicherung rückwirkend korrigiert werden. Anderenfalls ändert sich der Beitrag nur noch für die Zukunft.
Beamte haben die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Jedoch beteiligt sich der Dienstherr hier nicht an der Beitragszahlung, sodass der Beamte den gesamten Beitrag selbst tragen muss. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird nur zur Hälfte erhoben (1,80 %).
Damit wir Ihre Versicherung durchführen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte Beitrittserklärung (wenn Sie noch nicht Mitglied der BKK Scheufelen sind)
- Ausgefüllte Anlage zur freiwilligen Versicherung
- Kopie der Verbeamtungsurkunde
- Kopie des Beihilfebescheides (damit wir Ihren Pflegeversicherungsbeitrag reduzieren können)
- Kopie der letzten Bezügemitteilung und wenn vorhanden der letzten Bezügemitteilung des Monats Dezember.
- Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
Mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800,00 EUR besteht in der Regel keine Versicherungspflicht mehr. Das heißt, Sie können sich freiwillig versichern oder decken in Zukunft Ihr Krankheitsrisiko privat ab.
Im Falle einer Privatversicherung müssen Sie uns innerhalb von 14 Tagen einen Nachweis der privaten Folgeversicherung einreichen.
Sollten wir keinen Nachweis einer privaten Versicherung erhalten, wird Ihre Versicherung bei der BKK Scheufelen als Obligatorische Anschlussversicherung fortgesetzt.
Ihr Arbeitgeber kann zwischen zwei Beitragszahlungsverfahren wählen:
- Firmenzahler: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die Beitragszahlung, behält Ihren Beitrag bereits beim Bruttoarbeitsentgelt ein und führt diesen direkt an die Krankenkasse ab
- Selbstzahler: Sie als Beschäftigter sind für die Beitragszahlung zuständig. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen einen Beitragszuschuss. Der Gesamtbeitrag wird von Ihnen an uns abgeführt.
Grundsätzlich sind auch während der Elternzeit Beiträge zu zahlen. Dabei wird in der Regel der Mindestbeitrag in Höhe von 262,15 EUR berechnet. Ansonsten werden die Beiträge entsprechend Ihren Einnahmen (Kindergeld und Elterngeld zählen nicht dazu) berechnet.
Sollte Ihr Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, setzen sich Ihre beitragspflichtigen Einnahmen aus Ihren eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten bzw. Lebenspartners zusammen.
Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Scheufelen wird beitragsfrei fortgeführt, sofern die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung bei Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner grundsätzlich vorliegen. Sie werden dann aber nicht tatsächlich familienversichert, sondern beitragsfrei als Arbeitnehmer/in weiterversichert.
Student
Wir benötigen den Antrag für die Krankenversicherung der Studenten sowie die Immatrikulationsbescheinigung.
Die Studentenversicherung kann grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr durchgeführt werden. Sie bleiben aber bis zum Ende des Semesters versichert, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Auch bei einer Exmatrikulation endet die Studentenversicherung erst mit Ende des Semesters.
Ja. Im Rahmen eines Minijobs (Verdienst bis 556,00 EUR), einer kurzfristigen Beschäftigung (Dauer von insgesamt 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen) oder als Werkstudent (Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis 20 Stunden).
Sie sind in der Beschäftigung als Praktikant bei einem Vor- oder Nachpraktikum über Ihren Arbeitgeber und in einem Zwischenpraktikum weiterhin als Student versichert.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie sich grundsätzlich über Ihre Eltern kostenfrei familienversichern. Darüber hinaus beträgt der monatliche Beitrag 146,80 EUR (mit eigenen Kindern 141,67 EUR).
Versicherungsschutz
Haben Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt oder erhalten Leistungen von der Agentur für Arbeit, werden Sie von diesen erneut bei uns angemeldet. Gerne können Sie uns dies vorab mitteilen.
Falls Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte gesetzlich versichert ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf eine beitragsfreie Familienversicherung.
Sollten Sie keinen Arbeitgeber und keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Zahnersatz
Bitte reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan im Original zusammen mit Ihrem Bonusheft ein. Wir bestätigen Ihnen Ihren persönlichen Festzuschuss und senden Ihnen den genehmigten Heil- und Kostenplan zur Weiterleitung an Ihren Zahnarzt wieder zurück.
Seit 2005 erhalten Versicherte einen Zuschuss zum Zahnersatz, der sich nach dem vorliegenden zahnmedizinischen Befund richtet und zu einer entsprechend ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz gehört. Diese Zuschüsse erhöhen sich bei regelmäßiger, zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Jahren vor Eingliederung des Zahnersatzes um 20% und sogar um 30%, wenn diese Kontrolluntersuchungen in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden.
Direkt bei Ihrem Zahnarzt. Sprechen Sie ihn beim nächsten Besuch darauf an!
Zuzahlungsbefreiung
Zuzahlungen müssen bis zur persönlichen Belastungsgrenze von 2% bzw. bei chronischer Erkrankung 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen geleistet werden. Wird die Belastungsgrenze während des Kalenderjahres bereits erreicht, kann für den Rest des Jahres eine Befreiung beantragt werden. Ebenso ist eine rückwirkende Befreiung von der Zuzahlung möglich, es wird dann der die Belastungsgrenze übersteigende Betrag zurückerstattet.
Reichen Sie uns den Antrag auf Erstattung und Befreiung von Zuzahlungen zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen und Ihren Zuzahlungsbelegen Kalenderjahres ein. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage.
