Ab dem 1. Januar 2026 beträgt unser allgemeiner Beitragssatz* 18,59 % und unser ermäßigter Beitragssatz** 17,99 %. Darin enthalten ist jeweils ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %.
Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte davon.
*Für Mitglieder mit mindestens sechswöchigem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
** Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt unser allgemeiner Beitragssatz* 18,59 % und unser ermäßigter Beitragssatz** 17,99 %. Darin enthalten ist jeweils ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %.
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte davon.
Die Rentenversicherungsträger und die Zahlstellen, die aus den Betriebsrenten die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten, werden den neuen Beitragssatz aufgrund einer benötigten Vorlaufzeit erst ab 1. März 2026 bei der Beitragsberechnung berücksichtigen.
Sofern Sie Versorgungsbezüge (Betriebsrente) und oder Arbeitseinkommen beziehen und die daraus zu entrichtenden Beiträge selbst an uns bezahlen, beachten Sie bitte folgendes: Die ab 1. Januar 2026 gültigen und erstmals zum 16. Februar 2026 selbst von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden wir Ihnen im Januar 2026 mitteilen.
Bei Bezug einer Auslandsrente werden wir Ihnen die ab 1. Januar 2026 gültigen und erstmals zum 16. Februar 2026 selbst von Ihnen zu zahlenden Beiträge im Januar 2026 mitteilen. Der maßgebende Krankenversicherungsbeitragssatz beträgt ab 1. Januar 2026 dann 9,295 %.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse wird bei Renten und Landabgaberenten aus der Alterssicherung der Landwirte den neuen Beitragssatz aufgrund einer benötigten
Vorlaufzeit erst ab 1. März 2026 bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Der maßgebende Krankenversicherungsbeitragssatz beträgt ab 1. März 2026 9,295 %.
*Für Mitglieder mit gesetzlicher Rente, Versorgungsbezügen (Betriebsrente), Arbeitseinkommen.
** Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch aus einer Beschäftigung.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt unser allgemeiner Beitragssatz* 18,59 % und unser ermäßigter Beitragssatz** 17,99 %. Darin enthalten ist jeweils ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %.
Bei Arbeitnehmern: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte davon.
Die ab 1. Januar 2026 gültigen und erstmals zum 16. Februar 2026 selbst von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden wir Ihnen im Januar 2026 mitteilen.
*Für Mitglieder mit mindestens sechswöchigem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
** Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der maßgebende Krankenversicherungsbeitragssatz
14,21 %. Darin enthalten ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %.
Die ab 1. Januar 2026 gültigen und erstmals zum 16. Februar 2026 selbst von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden wir Ihnen im Januar 2026 mitteilen.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt unser allgemeiner Beitragssatz* 18,59 %. Darin enthalten ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %. Die Krankenversicherungsbeiträge werden vom zuständigen Leistungsträger getragen.
*Für Mitglieder mit sechswöchigem Anspruch auf Leistungsfortzahlung.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt unser allgemeiner Beitragssatz 18,59 % und unser ermäßigter Beitragssatz 17,99 %. Darin enthalten ist jeweils ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,99 %. Die Krankenversicherungsbeiträge werden allerdings unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 2,90 % berechnet und vom zuständigen
(Leistungs-)träger getragen.
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Gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend.
Serviceteam „Zusatzbeitrag“
Tel.: +49 07021-7374-157
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