Die elektronische Patienten-Akte –  
Informationen für  
Patienten und Patientinnen  
in Leichter Sprache  
Text in Leichter Sprache vom 30.09.2024 auf Basis der  
Informationsmaterialien nach § 343 Abs. 1a SGB V in  
der Fassung vom 03.06.2024  
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Inhalt  
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1. Einleitung  
Dieser Text informiert Sie über die  
elektronische Patienten-Akte.  
Die Abkürzung ist ePA.  
Die elektronische Patienten-Akte ist ein Ordner.  
In dem Ordner sind Informationen über Ihre Gesundheit.  
Der Ordner ist digital.  
Das bedeutet:  
Man kann ihn auf einem Computer,  
Tablet oder Handy ansehen.  
Wir wollen, dass dieser Text besonders verständlich ist.  
Deshalb ist er in Leichter Sprache.  
Wir verwenden bei Personen  
die männliche und weibliche Form.  
Es gibt aber noch mehr Geschlechter.  
Dieser Text ist für alle Menschen.  
Wir haben hier die wichtigsten Informationen  
für Patienten und Patientinnen zusammengefasst.  
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.  
Rechtlich gilt der Text in schwerer Sprache.  
Er ist ausführlicher und genauer.  
Vor Gericht gilt nur der Text in schwerer Sprache.  
Diesen Text finden Sie bei Ihrer Kranken-Kasse,  
zum Beispiel auf der Internet-Seite.  
Am 15. Januar 2025 wird die ePA eingeführt.  
Am Anfang hat sie nur wenige Informationen.  
Später werden es mehr werden.  
Dieser Text ist von der  
Gesetzlichen Kranken-Versicherung.  
Dazu gehören viele Kranken-Kassen.  
Alle Kranken-Kassen, die nicht privat sind.  
Die Kranken-Kasse bezahlt zum Beispiel  
die Kosten für Arzt-Besuche, viele Medikamente  
und medizinische Behandlungen.  
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Dafür zahlen Sie jeden Monat  
Geld in die Kranken-Versicherung ein.  
2. Die ePA kurz erklärt  
Was ist die elektronische Patienten-Akte (ePA)?  
Die ePA ist ein Ordner.  
In dem Ordner sind Informationen über Ihre Gesundheit.  
Der Ordner ist digital.  
Das bedeutet:  
Man kann ihn auf einem Computer,  
Tablet oder Handy ansehen.  
Das geht mit einem Programm.  
Das ist eine App.  
Sie müssen die ePA am Anfang erst freischalten.  
In der ePA können zum Beispiel  
diese Informationen stehen:  
Liste Ihrer Medikamente  
Informationen über Ihre Krankheiten  
Ergebnisse von Untersuchungen,  
zum Beispiel Blut-Werte oder Röntgen-Bild  
Arzt-Briefe und Berichte  
Verschiedene Menschen können  
die Informationen im Ordner ansehen.  
Das sind Ärzte, Therapeuten,  
Mitarbeiter von Apotheken und Sie selbst.  
So wissen alle über ihre Gesundheit Bescheid.  
Wichtige Informationen gehen nicht verloren.  
Am 15. Januar 2025 wird die elektronische  
Patienten-Akte eingeführt.  
Am Anfang sind nur wenige Informationen im Ordner.  
Es beginnt zum Beispiel mit einer Liste Ihrer  
Medikamente.  
Sie können sich mit der ePA helfen lassen.  
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Welche Vorteile bringt die ePA?  
Bei der ePA sind alle wichtigen Informationen  
über Ihre Gesundheit zusammen an einem Ort.  
Medizinische Fach-Leute können sie überall ansehen.  
Mit den Informationen können sie besser entscheiden.  
Das kann Ihre medizinische Versorgung besser machen.  
Zum Beispiel werden Untersuchungen  
nicht doppelt gemacht.  
Die Informationen sind digital  
auf dem Computer, Handy oder Tablet.  
Es gibt nicht mehr so viele Zettel  
Zum Beispiel kann man in der ePA sofort  
alle Medikamente sehen, die Sie bekommen.  
Ärzte und Apotheker wissen so schneller,  
welche Medikamente sich vielleicht nicht vertragen.  
Sie als Patient können wichtige Informationen  
in der ePA speichern.  
Zum Beispiel  
Blut-Druck-Werte  
Zucker-Werte.  
Sie können Ihre ePA ein ganzes Leben lang benutzen.  
Sie entscheiden, wer welche Infos sehen kann.  
Medizinische Fach-Leute können sich in der ePA  
informieren.  
Wie ist es ohne ePA?  
Ohne ePA ist es so:  
Sie haben an verschiedenen Orten  
eine Patienten-Akte.  
Zum Beispiel bei Ihrem Haus-Arzt oder Ihrer Haus-Ärztin.  
In den Patienten-Akten dort stehen Informationen über:  
Ihre Krankheiten  
Ihre Medikamente  
Allergien, falls Sie welche haben  
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Bei Fach-Ärzten gibt es andere Patienten-Akten über Sie.  
Zum Beispiel beim Frauen-Arzt oder beim Herz-Arzt.  
Sie haben andere Informationen in ihrer Akte.  
Bei Therapeuten gibt es noch weitere Akten,  
falls Sie mal dort waren.  
Zum Beispiel in der Physio-Therapie.  
Überall gibt es verschiedene Informationen mit  
Einzel-Teilen Ihrer Krankheits-Geschichte.  
Die Informationen sind nicht verbunden.  
Die verschiedenen Patienten-Akten  
sind auf Computern oder auf Papier.  
Vielleicht müssen Sie mal zu einem anderen Arzt  
oder ins Kranken-Haus.  
Der neue Arzt oder die Ärztin weiß dann nicht:  
welche Krankheiten Sie haben  
welche Medikamente Sie nehmen  
ob Sie Allergien haben  
Der Arzt oder die Ärztin muss alles neu  
bei Ihnen nachfragen.  
Das kostet Zeit.  
Und Ihnen fällt vielleicht nicht alles Wichtige ein.  
Oder Sie sind so krank, dass Sie nicht antworten können.  
Deshalb können alle Informationen über Ihre  
Gesundheit  
in der ePA stehen.  
Dort können alle Ärzte, Therapeuten  
und Apotheker nachschauen.  
Aber nur, wenn Sie als Patient oder Patientin  
das auch wollen.  
Muss man die ePA nutzen?  
Nein.  
Die ePA ist freiwillig.  
Sie müssen die ePA nicht benutzen.  
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Sie entscheiden:  
ob Sie die ePA benutzen wollen  
welche Informationen da drin sind  
wer die Informationen ansehen darf  
Sie können auch Informationen löschen oder verbergen.  
Verbergen bedeutet:  
Die Informationen sind noch da.  
Sie können aber nur von Ihnen geöffnet werden.  
Aber: Sie bekommen am Anfang automatisch  
eine ePA von der Kranken-Kasse.  
Sie wollen die ePA nutzen?  
Dann müssen Sie nichts tun.  
Sie wollen die ePA nicht nutzen?  
Dann schreiben Sie das an Ihre Kranken-Kasse.  
Dann löscht die Kranken-Kasse Ihre ePA.  
Sie können Ihre Entscheidung später wieder ändern.  
Kinder bekommen auch eine ePA.  
Die Eltern entscheiden, ob diese ePA genutzt wird.  
Ab 15 Jahren darf man selbst entscheiden.  
Was passiert genau am 15. Januar 2025?  
Die meisten Menschen in Deutschland  
sind in der gesetzlichen Kranken-Versicherung.  
Im Januar bekommen alle  
von ihrer Kranken-Kasse eine ePA.  
Sie wird für jeden automatisch eingerichtet.  
Die Kranken-Kasse wird Ihnen dazu einen Brief schicken.  
Dann können Sie entscheiden:  
Wollen Sie die ePA nutzen oder nicht?  
Sie wollen die ePA nicht?  
Dann müssen Sie das der Kranken-Kasse schreiben.  
Sie wollen die ePA?  
Dann müssen Sie nichts tun.  
Sie können die technischen Einstellungen  
in der ePA verändern.  
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Erst einmal ist sie so eingestellt:  
Alle Fach-Leute können in Ihre ePA schauen.  
Das sind Ärzte, Ärztinnen, Therapeuten, Apotheker und  
Apothekerinnen und Mitarbeiter von Kranken-Häusern.  
Die Fach-Leute müssen bestimmte Informationen  
in der ePA speichern.  
Sie können dann entscheiden:  
Wer darf nicht in die ePA schauen?  
Sie können die technischen Einstellungen  
mit einer App ändern.  
Das ist ein Programm für Handy oder Tablet.  
Ab dem 15. Juli 2025 funktioniert die ePA  
auch auf einem Computer.  
Wer hat die ePA gemacht?  
Die ePA kommt von Ihrer Kranken-Kasse.  
Die Kranken-Kassen arbeiten mit Firmen zusammen.  
Die Firmen sind für die Technik verantwortlich.  
Sie kümmern um die Sicherheit  
Ihrer Gesundheits-Informationen.  
Die Informationen sind verschlüsselt.  
Nur Menschen sollen die Informationen lesen können,  
die das auch dürfen.  
Die Kranken-Kasse und die Technik-Firmen können und  
dürfen Ihre Gesundheits-Informationen nicht ansehen.  
Wie funktioniert die ePA?  
Für die ePA brauchen Sie die ePA-App.  
Das ist ein Programm für Handy oder Tablet.  
Ab dem 15. Juli 2025 funktioniert die ePA  
auch auf einem Computer.  
Es gibt verschiedene Kranken-Kassen.  
Jede Kranken-Kasse hat ihre eigene App.  
Es gibt viele Fach-Leute im Gesundheits-Bereich.  
Die medizinischen Einrichtungen sind in einem  
besonderen Computer-Netzwerk miteinander  
verbunden.  
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In diesem Netzwerk liegt die ePA.  
Nur Fach-Leute dürfen dieses Netzwerk benutzen.  
Das ist ein anderes Netzwerk als das normale Internet.  
Es ist besonders sicher.  
Das können Sie mit der ePA-App machen:  
Informationen ansehen, löschen, einfügen oder  
herunterladen, zum Beispiel medizinische  
Dokumente  
festlegen, welche Fach-Leute  
Informationen in der ePA ansehen dürfen  
festlegen, welche Informationen die Fach-Leute  
ansehen dürfen  
festlegen, welche Personen Ihnen  
mit der ePA helfen dürfen  
Kann Ihnen jemand helfen?  
Ja, das geht.  
Ein Vertreter oder einer Vertreterin kann Ihnen helfen.  
Die Person suchen Sie selbst aus.  
Es muss jemand sein, dem Sie vertrauen.  
Zum Beispiel aus der Familie oder Ihr Betreuer.  
Bei Kindern kümmern sich die Eltern um die ePA.  
Braucht man die ePA-App unbedingt?  
Nein.  
Sie können die ePA auch ohne App, Computer,  
Handy und Laptop benutzen.  
3. Wie Sie die ePA nutzen können  
Wie funktioniert die ePA am besten?  
Es ist gut, wenn Ihre ePA vollständig ist.  
Das bedeutet:  
Alle wichtigen Informationen sind in der ePA gespeichert.  
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Zum Beispiel:  
Allergien  
Blut-Werte  
Medikamente  
Krankheiten  
Ergebnisse von Untersuchungen (Befunde)  
festgestellte Krankheit (Diagnose)  
Vielleicht müssen Sie mal zu einem neuen Arzt.  
Oder ins Kranken-Haus.  
Mit Ihrer ePA haben die Fach-Leute dort sofort alle  
wichtigen Informationen über Ihre Gesundheit.  
Sie können schneller herausfinden, was Ihnen fehlt.  
Und Sie schneller behandeln.  
Sie wollen die ePA nutzen?  
Dann müssen Sie den medizinischen Fach-Leuten  
erlauben, dass sie in Ihre ePA schauen dürfen.  
Das machen Sie:  
in der ePA-App  
mit der Karte von der Kranken-Kasse  
Sie heißt auch:  
elektronische Gesundheits-Karte (eGK)  
Die Karte wird von den medizinischen Fach-Leuten  
in ein Lese-Gerät gesteckt.  
So ähnlich wie jetzt schon.  
Sie können aber auch  
einzelne Fach-Leute ausschließen.  
Das bedeutet:  
Diese Fach-Leute dürfen dann nicht in die ePA schauen.  
Zum Beispiel, weil Informationen  
oder Krankheiten zu privat sind.  
Sie können auch Informationen aus ePA löschen.  
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Was passiert, wenn Sie Informationen löschen?  
Die Informationen sind sofort weg.  
Man kann sie nicht wieder zurückholen.  
Diese Informationen fehlen dann.  
Manche von den Informationen sind zusätzlich auch  
bei medizinischen Fach-Leuten auf dem Computer.  
Diese Daten könnte man zurückholen in die ePA.  
Wenn Sie das wollen.  
Überlegen Sie genau, ob Sie Informationen  
aus Ihrer ePA löschen.  
Sie können auch einzelne Dokumente verbergen.  
Dann sind sie noch da.  
Sie können aber nur von Ihnen geöffnet werden.  
Nicht mehr von medizinischen Fach-Leuten.  
Haben Sie Nachteile, wenn Sie keine ePA wollen?  
Oder wenn Sie einzelne Fach-Leute  
nicht reinschauen lassen?  
Nein.  
Sie haben keine Nachteile.  
Die Fach-Leute werden Sie weiter behandeln wie bisher.  
Aber Sie haben auch nicht die Vorteile der ePA.  
4. Ausführliche Informationen zur ePA  
Was kann in der ePA gespeichert werden?  
Fach-Leute können bestimmte Informationen  
in der ePA speichern.  
Zum Beispiel:  
Ergebnisse von Untersuchungen (Befunde)  
festgestellte Krankheit (Diagnose)  
Therapien, die verordnet wurden  
Arzt-Briefe  
Rezepte  
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Kranken-Schein  
(Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung)  
Die Kranken-Kasse speichert in der ePA,  
was sie bezahlt hat.  
Zum Beispiel:  
Behandlungen  
Therapien  
Medikamente  
Sie als Patient können dem Speichern widersprechen.  
Das bedeutet:  
Sie sagen, dass Sie nicht einverstanden sind.  
Das kann man in der ePA machen.  
Dann werden die Informationen nicht gespeichert.  
Auch Sie als Patient können Informationen  
in der ePA speichern.  
Zum Beispiel:  
Werte, die Sie selbst gemessen haben,  
zum Beispiel Blut-Druck oder Blut-Zucker  
ältere Ergebnisse von Untersuchungen (Befunde)  
Daten aus Gesundheits-Apps  
Das sind Programme auf dem Handy,  
die manche Menschen haben.  
Sie messen zum Beispiel,  
wieviel Sport man macht.  
Wie ist die ePA aufgebaut?  
In der ePA gibt es verschiedene Bereiche.  
Damit die Informationen übersichtlich sind.  
1. Informationen von medizinischen Fach-Leuten  
Medizinische Fach-Leute  
können Informationen in der ePA speichern.  
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Dafür gibt es verschiedene Bereiche, zum Beispiel:  
eine Kurz-Akte  
Darin stehen die wichtigsten Infos für einen Not-Fall  
Medikamenten-Plan  
Arzt-Briefe  
Bonus-Heft vom Zahn-Arzt  
Untersuchungs-Heft für Kinder  
(für U-Untersuchungen)  
Mutter-Pass für Schwangere  
Impf-Pass  
Informationen  
o ob Sie weitere wichtige Unterlagen haben  
o wo diese liegen  
o zum Beispiel: Ausweis Organ-Spende  
Kranken-Schein (Arbeits-Unfähigkeits-  
Bescheinigung)  
Rezepte  
Informationen zu Pflege  
weitere Informationen  
2. Informationen von Ihnen als Patient  
Das sind alle Informationen, die Sie selbst einfügen.  
3. Weitere Informationen  
In der ePA können weitere Informationen gespeichert  
werden, zum Beispiel:  
Informationen aus DiGa-Apps  
Das sind Apps fürs Handy.  
Sie werden vom Arzt verschrieben.  
Mit der App kann man seine Gesundheit  
unterstützen.  
Es gibt Apps für verschiedene Krankheiten,  
zum Beispiel Diabetes, Schmerzen oder Angst.  
DiGa bedeutet: Digitale Gesundheits-  
Anwendungen.  
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Informationen, was Ihre Kranken-Kasse bezahlt hat.  
Zum Beispiel:  
o Behandlungen  
o Therapien  
o Medikamente  
Jede Kranken-Kasse hat Ihre eigene App für die ePA.  
Jede App ist etwas anders aufgebaut.  
Sie können sich bei Ihrer Kranken-Kasse informieren.  
Es gibt auch Erklärungen zu den einzelnen Apps.  
Wer kann die ePA nutzen?  
Sie selbst als Patient  
Sie können Ihre ePA nutzen.  
Medizinische Fach-Leute  
Sie können bei Ihrer ePA  
Informationen ansehen und einfügen.  
Sie als Patient legen fest:  
Wer darf was ansehen?  
Weitere Informationen finden Sie  
in Abschnitt Nummer 6 auf Seite 26.  
Kranken-Kasse  
Die Kranken-Kasse kann Informationen einfügen.  
Zum Beispiel, welche Behandlung sie  
bei Ihnen bezahlt hat.  
Die Kranken-Kasse darf keine Informationen  
in der ePA ansehen.  
Sie kann es auch nicht.  
Das ist technisch so eingestellt.  
Und das steht auch im Gesetz zur ePA.  
Medizinische Einrichtungen  
Sie sind in einem besonderen Computer-Netzwerk  
miteinander verbunden.  
Hier werden automatisch Informationen  
in der ePA gespeichert.  
Zum Beispiel, wenn Sie zum Arzt gehen.  
Oder wenn Sie eine Behandlung haben.  
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Weitere Informationen finden Sie  
in Abschnitt Nummer 7 auf Seite 34.  
Ihr Vertreter  
Das ist eine Person, der Sie vertrauen.  
Sie können festlegen, wer das ist.  
Die Person kann Ihnen mit der ePA helfen.  
Sie kann die Einstellungen der ePA ändern.  
So, wie Sie als Patient das wollen.  
Die Person kann nicht:  
die ePA löschen  
weitere Vertreter festlegen  
Die ePA-Stelle von der Kranken-Kasse  
Jede Kranken-Kasse hat eine Stelle für die ePA.  
Sie heißt: Ombuds-Stelle.  
Das Wort sprechen wir so aus: Om-bud.  
Es bedeutet: jemandem helfen.  
Die Ombuds-Stelle hilft zum Beispiel Patienten mit der  
ePA, die kein Handy oder Computer haben.  
Dort können sie die Einstellungen der ePA ändern lassen.  
Bestimmte Apps: DiGa und DiPa  
Das sind Apps fürs Handy.  
Eine DiGa-App wird vom Arzt verschrieben.  
Mit der App kann man seine Gesundheit unterstützen.  
Es gibt Apps für verschiedene Krankheiten,  
zum Beispiel Diabetes, Schmerzen oder Angst.  
Eine DiPa-App kann man für die Pflege benutzen.  
DiGa bedeutet: Digitale Gesundheits-Anwendungen.  
DiPa bdeutet: Digitale Pflege-Anwendungen.  
Informationen aus diesen Apps  
kann man in der ePA speichern.  
In der Zukunft: Informationen für die Forschung  
Ab Juli 2025 werden Informationen aus der ePA  
für medizinische Forschung genutzt.  
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Das passiert automatisch.  
Die Forscher erfahren aber nicht Ihren Namen.  
Sie wollen Ihre Informationen nicht  
für die Forschung zur Verfügung stellen?  
Dann können Sie widersprechen.  
Das kann man in der ePA machen  
oder bei Ombuds-Stelle der Kranken-Kasse.  
Wer muss Informationen in der ePA speichern?  
Bestimmte medizinische Fach-Leute müssen  
Informationen in der ePA speichern.  
Das gilt für:  
Ärzte und Ärztinnen  
Zahnärzte und Zahnärztinnen  
Kranken-Häuser  
Sie als Patient können das Speichern ablehnen.  
Das kann man in der ePA machen.  
Dann werden keine Informationen gespeichert.  
Andere medizinische Fach-Leute können Informationen  
in der ePA speichern.  
Das gilt für:  
Therapeuten,  
zum Beispiel Physio-Therapeuten  
oder Ergo-Therapeuten  
Pflege-Dienste  
und Ähnliche  
Bei einigen Themen werden automatisch  
Informationen in die ePA übertragen.  
Weitere Informationen finden Sie  
in Abschnitt Nummer 6 auf Seite 26.  
Welche Informationen speichert  
die Kranken-Kasse?  
Ihre Kranken-Kasse speichert in der ePA,  
welche Leistungen sie bezahlt hat.  
Zum Beispiel:  
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Behandlungen  
Therapien  
Medikamente  
Es kann lange dauern,  
bis die Informationen in der ePA sind.  
Sie haben wichtige Informationen  
zu Ihrer Gesundheit auf Papier?  
Zum Beispiel  
Arzt-Briefe  
Befunde  
Diagnosen  
Therapien  
andere Unterlagen  
Sie wollen diese Dokumente in der ePA haben?  
Dann kann Ihnen die Kranken-Kasse dabei helfen.  
Die Mitarbeiter können die Unterlagen  
für Sie scannen und in die ePA einfügen.  
Das Wort spricht man so aus: sken-nen.  
Scannen bedeutet:  
Aus einem Blatt Papier eine Datei  
auf dem Computer machen.  
Das kann man zum Beispiel mit einem Drucker machen,  
der scannen kann.  
So viele Dokumente können Sie bei der Kranken-Kasse  
scannen lassen:  
10 Dokumente  
2-mal in 24 Monaten  
Sie können bei Ihrer Kranken-Kasse danach fragen.  
5. Wie funktioniert die ePA-App?  
Am leichtesten können Sie die ePA  
mit der ePA-App benutzen.  
Das ist ein Programm für Handy oder Tablet.  
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Ab dem 15. Juli 2025 funktioniert die ePA  
auch auf einem Computer.  
Jede Kranken-Kasse hat ihre eigene App.  
Sie müssen die App freischalten lassen.  
Sie können die ePA auch ohne App, Computer,  
Handy oder Tablet benutzen.  
Mehr Informationen finden Sie  
in Abschnitt Nummer 8 auf Seite 35.  
Was können Sie als Patient mit der App machen?  
In der App können Sie Informationen:  
ansehen  
übertragen  
löschen  
verbergen  
Sie können:  
Dokumente einfügen, ansehen,  
herunterladen und löschen  
festlegen, welche medizinische Fach-Leute  
auf Ihre ePA zugreifen dürfen  
Dokumente verbergen oder sichtbar machen  
festlegen, wer Ihnen mit der ePA hilft (Vertretung)  
sich anzeigen lassen:  
Wer hat was in der ePA gemacht?  
Das nennt man auch: Protokoll-Daten.  
festlegen, ob die Kranken-Kasse Informationen zu  
Ihren Behandlungen in der ePA speichern darf  
der ePA widersprechen  
die ePA schließen  
Informationen löschen  
die ePA einer anderen Person betreuen  
(Vertreter sein)  
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Die ePA-App hat außerdem noch diese Funktionen:  
Zugang zu einer Internet-Seite.  
Sie heißt: „gesund.bund.de.  
Dort finden Sie Informationen  
zu vielen Gesundheits-Themen.  
ein Programm, mit dem Sie Nachrichten  
an die Kranken-Kasse und medizinische  
Fach-Leute schicken können.  
Das Programm heißt TI-Messenger oder TIM.  
Es geht wahrscheinlich ab Juli 2025.  
sagen: Wollen Sie Ihre Organe spenden,  
wenn Sie tot sind?  
Weitere Funktionen  
Jede Kranken-Kasse hat ihre eigene ePA-App.  
Deshalb können die Apps unterschiedlich sein.  
Eine mögliche Funktion ist das E-Rezept.  
Da bekommen Sie kein Rezept auf Papier mehr.  
Sondern Sie gehen mit Ihrer  
Kranken-Kasse-Karte zur Apotheke.  
Die können dann das Rezept am Computer sehen.  
Ihre Kranken-Kasse kann Ihnen weitere Sachen  
für die App anbieten.  
Dann bekommen Sie Informationen  
direkt von Ihrer Kranken-Kasse.  
Wie können Sie die App freischalten?  
Zuerst müssen Sie die App installieren.  
Dazu gibt es Informationen bei Ihrer Kranken-Kasse.  
Vielleicht kann Ihnen auch jemand dabei helfen.  
Dann müssen Sie die App freischalten.  
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Dafür gibt es mehrere Wege:  
mit Kranken-Kassen-Karte und Handy  
Dazu bekommen Sie von Ihrer Kranken-Kasse  
eine PIN-Nummer.  
Halten Sie die Karte an das Handy.  
Geben Sie die PIN-Nummer ein.  
Die App wird freigeschaltet.  
oder  
mit einer GesundheitsID.  
Das sprechen wir so aus gesundheits-ei-die.  
ID bedeutet so etwas Ähnliches wie Ausweis.  
Es ist eine Nummer,  
mit der man sich ausweisen kann.  
Die Nummer bekommen Sie über Ihre Kranken-  
Kasse. Sie wird für jede Person extra erstellt.  
Sie können bei Ihrer Kranken-Kasse nachfragen.  
mit Personal-Ausweis und Handy.  
Dazu muss Ihr Ausweis eine eID-Funktion haben.  
Damit kann man sich elektronisch ausweisen,  
zum Beispiel im Internet.  
Halten Sie den Ausweis an das Handy.  
Geben Sie die PIN-Nummer vom Ausweis ein.  
Die App wird freigeschaltet.  
Sie haben keinen deutschen Ausweis?  
Dann geht auch ein Aufenthalts-Titel  
oder die eID-Karte.  
Sie haben die ePA-App auf ein Gerät geladen,  
zum Beispiel Handy oder Tablet.  
Dann funktioniert die App auch nur dort.  
Weitere Geräte müssen Sie hinzufügen.  
Weitere Informationen bekommen Sie  
bei Ihrer Kranken-Kasse.  
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Sie müssen sich jedes Mal in die ePA einloggen:  
mit Kranken-Kassen-Karte und PIN oder  
mit GesundheitsID oder  
mit Personal-Ausweis und PIN  
Was können Sie tun, damit Ihre Informationen in  
der App sicher sind?  
Laden Sie die App nur über einen sicheren Weg  
auf Ihr Gerät.  
Zum Beispiel:  
App-Store von Apple oder  
Google Play oder  
Internet-Seite Ihrer Kranken-Kasse  
Nutzen Sie die ePA-App nur auf Ihren eigenen Geräten.  
Nicht an öffentlichen Computern oder Ähnliches.  
Schützen Sie Ihre Geräte vor Viren und ähnlichen Dingen.  
Das sind schädliche Programme.  
Zugang zur ePA sperren lassen  
Vielleicht verlieren Sie Ihre Zugangs-Daten zur ePA mal.  
Oder Sie glauben, dass jemand Fremdes  
Zugang zu Ihrer ePA hat.  
Dann lassen Sie den Zugang zur ePA sperren.  
Das geht bei Ihrer Kranken-Kasse,  
am Telefon oder übers Internet.  
Können Sie Dokumente oder die ganze ePA  
löschen?  
Die ePA ist freiwillig.  
Das bedeutet, Sie können Inhalte löschen.  
Oder auch die ganze Akte.  
Aber: Die Informationen sind sofort weg.  
Man kann sie nicht wieder zurückholen.  
Diese Informationen fehlen dann.  
Das gilt zum Beispiel  
für Ihre Medikamenten-Liste.  
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Manche von den Informationen sind zusätzlich auch  
bei medizinischen Fach-Leuten auf dem Computer.  
Zum Beispiel, welche Medikamente Sie nehmen.  
Diese Daten könnte man zurück in die ePA holen.  
Wenn Sie das wollen.  
Überlegen Sie genau, ob Sie Informationen  
aus Ihrer ePA löschen.  
Sie können auch einzelne Dokumente verbergen.  
Dann sind sie noch in der ePA.  
Aber sie können nur von Ihnen gesehen  
und geöffnet werden.  
Nicht mehr von medizinischen Fach-Leuten.  
Überblick über Änderungen  
Die ePA hat ein Protokoll.  
Da steht, wer was geändert hat.  
Sie können das Protokoll immer anschauen,  
zum Beispiel in der App.  
Informationen aus Gesundheits-Apps  
Sie können Informationen  
aus DiGa-Apps in der ePA speichern.  
DiGa-Apps sind Gesundheits-Apps fürs Handy.  
Sie werden vom Arzt verschrieben.  
Mit solchen Apps kann man seine Gesundheit  
unterstützen.  
Es gibt Apps für verschiedene Krankheiten,  
zum Beispiel Diabetes, Schmerzen oder Angst.  
Sie müssen erlauben, dass die Informationen in der ePA  
gespeichert werden.  
Das machen Sie:  
in der Gesundheits-App  
in der ePA  
Was passiert, wenn Sie die ePA-App nicht nutzen?  
Sie können einen Vertreter festlegen  
oder eine Vertreterin.  
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Das ist eine Person, der Sie vertrauen.  
Sie kann Ihnen bei der ePA helfen.  
Die Person kann die Einstellungen der ePA ändern.  
So, wie Sie als Patient oder Patientin das wollen.  
Das kann die Person von zu Hause aus machen.  
Sie kann dafür ihre eigene ePA-App nutzen.  
Auch die Kranken-Kasse kann Ihnen helfen.  
Jede Kranken-Kasse hat eine Stelle für die ePA.  
Sie heißt: Ombuds-Stelle.  
Was passiert, wenn Sie die ePA-App gar nicht nutzen?  
Und keinen Vertreter haben?  
Sie können die Informationen in der ePA nicht  
ansehen oder löschen.  
Sie können nicht festlegen, wer was ansehen darf.  
Ihre Kranken-Kasse darf das nicht machen.  
Sie können selbst keine Dokumente zur ePA  
hinzufügen.  
Aber medizinische Fach-Leute  
können das für Sie machen.  
Sie können nicht festlegen,  
wer auf die ePA zugreifen darf.  
Das geht nur direkt mit der Kranken-Kassen-Karte.  
Zum Beispiel beim Arzt.  
Sonst kann die Ombuds-Stelle  
Ihrer Kranken-Kasse helfen.  
Sie können selbst keine Dokumente verbergen  
oder sichtbar machen.  
6. Wie nutzen medizinische Fach-Leute  
die ePA?  
Wer kann auf die ePA zugreifen?  
Medizinische Fach-Leute dürfen nur  
zu einem bestimmten Zweck auf die ePA zugreifen.  
Also zum Beispiel für die Behandlung,  
die gerade ansteht.  
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Sie als Patient können den Zugriff  
mit der Kranken-Kassen-Karte erlauben.  
Oder über die ePA-App.  
Die Erlaubnis gilt immer für die ganze Einrichtung  
und alle Mitarbeiter.  
Sie gilt zum Beispiel für alle Mitarbeiter  
in einer Arzt-Praxis oder in einem Kranken-Haus.  
Wenn Sie die Erlaubnis nicht geben,  
kann niemand dort in Ihre ePA sehen.  
Einige medizinische Fach-Leute dürfen immer nur  
bestimmte Informationen ansehen.  
Das steht im Gesetz.  
Zum Beispiel:  
Ein Apotheker kann und darf  
nicht das Zahn-Bonus-Heft ansehen.  
Was ist beim Gesundheits-Amt?  
Oder bei Betriebs-Ärzten?  
Das Gesundheits-Amt ist eine staatliche Stelle.  
Es will die Gesundheit der Bürger verbessern.  
Betriebs-Ärzte kümmern sich um die Gesundheit von  
Firmen-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.  
Gesundheits-Amt und Betriebs-Arzt  
brauchen eine Extra-Erlaubnis von Ihnen.  
Das geht mit der Kranken-Kassen-Karte.  
Nur dann können sie auf die ePA zugreifen.  
Wie lange können die Fach-Leute zugreifen?  
Die Fach-Leute können nur eine bestimmte Zeit lang  
auf die ePA zugreifen:  
90 Tage:  
zum Beispiel Ärzte, Kranken-Häuser, Pflege-Kräfte  
3 Tage:  
zum Beispiel Apotheken, Betriebs-Ärzte,  
Gesundheits-Amt  
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Sie selbst können die Zugriffs-Dauer  
in der ePA-App ändern.  
Wer darf welche Informationen ansehen?  
Zum Beispiel:  
Ärzte und Ärztinnen dürfen fast alle Informationen  
ansehen, schreiben oder löschen.  
Apotheken dürfen nur bestimmte Informationen  
ansehen, schreiben oder löschen.  
Das sind Informationen zu Medikamenten,  
Rezepten und Impfungen.  
Aber zum Beispiel beim Zahn-Bonus-Heft  
können die Apotheken nichts machen.  
Die genauen Regeln finden Sie im Text  
in schwerer Sprache.  
Dort gibt es eine Tabelle im Abschnitt Nummer 6.3.  
Sie selbst bestimmen,  
wer Informationen nicht ansehen darf.  
Das machen Sie in der ePA-App.  
Sie können außerdem Dokumente verbergen.  
Dann können nur Sie als Patient die Informationen sehen.  
Im Gesetz steht:  
Medizinische Fach-Leute müssen alle Informationen  
zu Behandlungen aufschreiben.  
Deshalb haben sie auch wichtige Informationen  
über Patienten auf ihren Computern.  
Zum Beispiel in der Arzt-Praxis.  
Auch wenn Sie als Patient diesen Fach-Leuten den Zugriff  
auf Ihre ePA verwehrt haben.  
Welche Informationen müssen Ärzte  
und Kranken-Häuser speichern?  
Medizinische Fach-Leute müssen bestimmte  
Informationen in der ePA speichern.  
Das steht im Gesetz.  
Sie können dem Speichern widersprechen.  
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Das bedeutet:  
Sie sagen, dass Sie nicht einverstanden sind.  
Diese Informationen müssen gespeichert werden:  
Zum Beispiel  
Medikamenten-Liste  
Labor-Befunde, zum Beispiel Blut-Werte  
Befunde vom Röntgen und ähnlichen  
Untersuchungen  
Befunde von Operationen und ähnliche  
Informationen  
Arzt- und Entlassungs-Briefe  
Manche Informationen können die  
medizinischen Fach-Leute erst später in die ePA  
einstellen.  
Welche Informationen speichern andere  
medizinische Fach-Leute in der ePA?  
Andere medizinische Fach-Leute können auch  
Informationen in der ePA speichern.  
Das gilt zum Beispiel für  
Apotheken  
Physio-Therapie  
Pflege-Dienst und Pflege-Heim  
Diese Informationen können gespeichert werden:  
Medikamenten-Liste  
Labor-Befunde, zum Beispiel Blut-Werte  
Befunde vom Röntgen und ähnlichen  
Untersuchungen  
Befunde von Operationen  
und ähnliche Informationen  
Arzt- und Entlassungs-Briefe  
weitere Informationen  
29  
 
Einige Fach-Leute können nichts in der ePA speichern.  
Weil sie jetzt noch nicht in dem besonderen  
Computer-Netzwerk sind.  
Diese Fach-Leute schließen sich in der Zukunft  
an das Computer-Netzwerk an.  
Welche weiteren Informationen können  
medizinische Fach-Leute speichern?  
Sie als Patient oder Patientin können bestimmen,  
dass weitere Informationen in der ePA gespeichert  
werden.  
Zum Beispiel:  
Arzt-Briefe und Befunde  
Diagnosen  
Therapien  
Kranken-Schein (Arbeits-Unfähigkeits-  
Bescheinigung)  
Rezepte  
Dokumentation der Behandlung  
weitere Informationen  
Können Sie widersprechen,  
dass Informationen gespeichert werden?  
Ja, das ist Ihr Recht.  
Sie können widersprechen,  
dass Informationen gespeichert werden.  
Das bedeutet:  
Sie sagen, dass Sie nicht einverstanden sind.  
Sie können auch sagen:  
Eine bestimmte medizinische Einrichtung  
darf nicht auf die ePA zugreifen.  
Dann können alle Mitarbeiter dort  
keine Informationen speichern.  
Aber: Die Mitarbeiter haben die Informationen  
dann auf ihren eigenen Computern.  
So, wie es vor der ePA war.  
30  
   
Was stellen Betriebs-Ärzte  
und das Gesundheits-Amt ein?  
Sie brauchen eine Extra-Erlaubnis von Ihnen,  
um auf die ePA zugreifen zu können.  
Betriebs-Ärzte kümmern sich um die Gesundheit von  
Firmen-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.  
Sie als Patient erlauben den Zugriff  
mit der Kranken-Kassen-Karte.  
Betriebs-Ärzte und Ärzte beim Gesundheits-Amt müssen  
bestimmte Informationen speichern, wenn Sie das  
wollen.  
Zum Beispiel:  
Ergebnisse von Untersuchungen (Befunde)  
festgestellte Krankheit (Diagnose)  
verordnete Therapie  
Behandlungs-Berichte  
Arzt-Briefe  
Rezepte  
Kranken-Schein  
Medikamenten-Plan  
Impf-Pass  
Informationen zur Pflege  
Bonus-Heft vom Zahn-Arzt  
Untersuchungs-Heft für Kinder  
(für U-Untersuchungen)  
Mutter-Pass für Schwangere  
Kranken-Schein (Arbeits-Unfähigkeits-  
Bescheinigung)  
Manche Informationen können die Betriebs-Ärzte und  
Ärzte beim Gesundheitsamt erst später in die ePA  
einstellen.  
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Wie werden besonders vertrauliche Informationen  
geschützt?  
Informationen über Ihre Gesundheit sind vertraulich.  
Das bedeutet:  
Es sollen nur Menschen davon wissen,  
die es etwas angeht.  
Zum Beispiel Ärzte und Ärztinnen.  
Es gibt Krankheiten und Gesundheits-Themen,  
bei denen Menschen Vorurteile haben können.  
Zum Beispiel:  
seelische Krankheiten wie Ängste, Zwänge,  
sehr große Traurigkeit (Depression)  
Schwangerschafts-Abbruch  
Krankheiten, die beim Sex übertragen werden  
können  
Bei diesen Themen ist es so:  
Die medizinischen Fach-Leute müssen  
Ihnen extra nochmal sagen:  
Sie können dem Speichern der Informationen  
widersprechen.  
Sie haben widersprochen?  
Dann dürfen die Informationen  
nicht in der ePA gespeichert werden.  
Das gilt auch für Untersuchungen zu den Genen.  
Das sind Informationen in den Körper-Zellen.  
Es geht zum Beispiel um Krankheiten,  
die vererbt werden können.  
Was ist mit Änderungen?  
Es geht um Änderungen in diesen Dokumenten:  
Medikamenten-Plan  
die Kurz-Akte  
Darin stehen die wichtigsten Infos  
für einen Not-Fall.  
weitere wichtige Informationen  
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Diese Dokumente müssen immer aktuell sein.  
Medizinische Fach-Leute müssen Änderungen  
darin speichern.  
Das gilt auch für Informationen der Kurz-Akte,  
die auf der Kranken-Kassen-Karte sind.  
Sie können auch weiter einen  
Medikamenten-Plan auf Papier benutzen.  
Den bekommen Sie zum Beispiel  
bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.  
Was passiert, wenn Sie Dokumente verbergen?  
In der ePA können Sie Dokumente verbergen.  
Das bedeutet:  
Medizinische Fach-Leute können  
diese Dokumente nicht ansehen.  
Nur Sie als Patient und Ihr Vertreter  
können die Dokumente ansehen.  
Aber: Es gibt Dokumente, die man nicht verbergen kann.  
Weitere Informationen finden Sie  
in Abschnitt Nummer 7 auf Seite 34.  
Sie wollen nicht mehr,  
dass eine Einrichtung auf Ihre ePA zugreifen kann?  
Dann können Sie dem Zugriff widersprechen.  
Das bedeutet:  
Sie sagen, dass sie nicht einverstanden sind.  
Das geht vor Ort, zum Beispiel in der Praxis  
oder im Kranken-Haus.  
Oder in der ePA-App.  
Auch die Ombuds-Stelle von der Kranken-Kasse  
kann dabei helfen.  
Dann kann die Praxis, das Kranken-Haus oder eine  
ähnliche Stelle nicht mehr auf die ePA zugreifen.  
Sie können den Widerspruch später zurücknehmen.  
Falls Sie das wollen.  
Sie können auch nur einzelne Dokumente verbergen.  
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7. Medizinische Anwendungs-Fälle der ePA  
Was sind medizinische Anwendungs-Fälle?  
Das sind Informationen,  
die automatisch in die ePA kommen.  
Das steht im Gesetz.  
Die ePA speichert automatisch aktuelle Informationen.  
Zum Beispiel, wenn Sie zum Arzt gehen.  
Welche Anwendungs-Fälle gibt es?  
Bisher gibt es nur einen medizinischen Anwendungs-Fall:  
Ab Januar 2025 gibt es eine Liste in der ePA,  
welche Medikamente Sie nehmen.  
Seit einiger Zeit gibt es das E-Rezept.  
Da bekommen Sie kein Rezept auf Papier mehr.  
Sondern Sie gehen mit Ihrer  
Kranken-Kasse-Karte zur Apotheke.  
Die können das Rezept am Computer sehen.  
Ab Januar sind die Informationen  
über Medikamente und Rezepte dann in der ePA.  
So wissen Sie immer,  
welche Medikamente Sie gerade bekommen.  
Auch die medizinischen Fach-Leute wissen Bescheid.  
In der ePA stehen dann auch weitere Informationen.  
Wenn sie für die Medikamente wichtig sind.  
Zum Beispiel, wieviel Sie wiegen.  
Welche Anwendungs-Fälle  
wird es in Zukunft geben?  
Das ist noch nicht entschieden und geregelt.  
Ihre Kranken-Kasse wird Sie informieren.  
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Müssen Sie die Anwendungs-Fälle nutzen?  
Nein.  
Sie können widersprechen.  
Das machen Sie in der App  
oder über die Ombuds-Stelle Ihrer Kranken-Kasse.  
Sie können den Widerspruch später auch zurücknehmen.  
Wollen Sie die Medikamenten-Liste nicht nutzen?  
Sie können widersprechen.  
Dafür haben Sie 2 Möglichkeiten:  
Sie widersprechen dem  
medizinischen Anwendungs-Fall.  
Dann bleibt die Medikamenten-Liste in der ePA.  
Nur Sie selbst können die Liste ansehen,  
die medizinischen Fach-Leute nicht.  
Sie widersprechen dem Speichern der  
Informationen.  
Dann wird die Medikamenten-Liste gelöscht.  
Sie können die Widersprüche später  
immer zurücknehmen.  
8. Hilfe bei der ePA  
Wer kann Ihnen als Patient bei der ePA helfen?  
Es gibt 2 Möglichkeiten:  
Sie bestimmen einen Vertreter  
oder eine Vertreterin.  
Das ist eine Person, der Sie vertrauen.  
Sie kann Ihnen bei der ePA helfen.  
Sie gehen zur Kranken-Kasse.  
Jede Kranken-Kasse hat eine Stelle für die ePA.  
Sie heißt: Ombuds-Stelle.  
Sie hilft zum Beispiel Patienten,  
die kein Handy oder Computer haben.  
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Dort können Sie die Einstellungen  
der ePA ändern lassen.  
Sie können auch beides machen.  
Was kann der Vertreter genau machen?  
Ihr Vertreter kann:  
die Informationen in der ePA ansehen  
festlegen, wer die ePA ansehen kann  
Zum Beispiel, welche Arzt-Praxen  
darauf zugreifen dürfen.  
Der Vertreter kann nicht:  
die ePA löschen  
weitere Vertreter festlegen  
Informationen von der Kranken-Kasse anfordern  
Der Vertreter muss eine Person sein,  
der Sie sehr vertrauen.  
Der Vertreter kann in einer anderen Kranken-Kasse  
sein als Sie.  
Die Person kann die Einstellungen der ePA ändern.  
So, wie Sie als Patient das wollen.  
Das kann der Vertreter auch mit  
dem eigenen Handy machen.  
Oder später auch mit seinem Computer.  
Sie erlauben das mit der Kranken-Kassen-Karte  
und einer PIN-Nummer.  
Sie brauchen dann selbst keine App und kein Gerät  
(Handy, Tablet oder Computer).  
Sie wollen von der Person nicht mehr vertreten  
werden?  
Dann können Sie die Vertretung immer beenden.  
Dazu braucht man aber eine App oder einen Computer.  
Das kann dann zum Beispiel Ihre neue Vertretung  
machen.  
Die Kranken-Kasse kann das nicht machen.  
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Sie haben Fragen zum Vertreter?  
Dann können Sie mit Ihrer Kranken-Kasse sprechen.  
Wie kann die die Ombuds-Stelle  
der Kranken-Kasse helfen?  
Die Ombuds-Stelle  
berät bei Problemen und Fragen zur ePA  
hilft Ihnen dabei, die ePA zu benutzen  
nimmt Widersprüche auf  
Zum Beispiel dazu, wer die ePA ansehen kann.  
hilft Ihnen Widersprüche zurückzunehmen  
kann Ihnen das Protokoll zeigen  
Da steht: Wer hat was in der ePA gemacht?  
Wie hilft Ihnen die Ombuds-Stelle mit den  
Zugriffs-Möglichkeiten?  
Sie legen fest, welche medizinischen Fach-Leute  
auf Ihre ePA zugreifen dürfen.  
Dabei kann Ihnen die Ombuds-Stelle helfen.  
Sie können dort auch Widersprüche zurücknehmen.  
Dann brauchen Sie keine ePA-App.  
9. Was passiert, wenn Sie die Kranken-Kasse  
wechseln?  
Können Sie die Informationen mitnehmen?  
Wenn Sie die Kranken-Kasse wechseln, werden die  
Informationen automatisch übernommen.  
Das gilt auch für die Zugriffs-Einstellungen.  
Es gibt eine Ausnahme:  
Informationen zum Thema Kranken-Kasse  
werden nicht an die neue Kasse übertragen.  
Das sind nur die Informationen,  
was die alte Kranken-Kasse bezahlt hat.  
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Darf die Kranken-Kasse in der ePA speichern,  
was sie bezahlt hat?  
Haben Sie dazu einen Widerspruch gemacht?  
Dann müssen Sie den bei der neuen  
Kranken-Kasse nochmal machen.  
Ihr Vertreter wird über den Kranken-Kassen-Wechsel  
informiert.  
Müssen Sie nochmal widersprechen,  
wenn Sie die ePA nicht nutzen wollen?  
Nein.  
Diese Information wird automatisch  
an die neue Kranken-Kasse geschickt.  
Sie legt dann keine ePA für Sie an.  
10. Widersprüche in der ePA  
Sie wollen nicht, dass eine ePA  
für Sie angelegt wird?  
Die Kranken-Kasse schreibt Ihnen,  
dass die ePA eingerichtet werden soll.  
Dann können Sie widersprechen.  
Das bedeutet:  
Sie sagen, dass Sie keine ePA wollen.  
Dafür haben Sie 6 Wochen Zeit.  
Sie erfahren bei Ihrer Kranken-Kasse,  
wie der Widerspruch genau geht.  
Welche Möglichkeiten für Widersprüche  
gibt es noch?  
Bei der ePA gibt es viele Möglichkeiten für Widerspruch.  
Sie können die Widersprüche auch immer wieder  
zurücknehmen.  
Widersprüche machen Sie mit der ePA-App.  
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Sie wollen oder können die ePA-App nicht nutzen?  
So können Sie ohne App widersprechen:  
Widerspruch  
Wo können Sie den  
Widerspruch machen?  
gegen die ePA  
bei der Kranken-Kasse  
gegen Informationen,  
was Ihre Kranken-  
Kasse bezahlt hat  
gegen den Zugriff  
einer medizinischen  
Einrichtung  
bei der Kranken-Kasse  
bei der Ombuds-Stelle  
der Kranken-Kasse  
gegen medizinische  
Anwendungsfälle  
bei der Ombuds-Stelle  
der Kranken-Kasse  
gegen  
Forschungs-Zwecke  
bei der Ombuds-Stelle  
der Kranken-Kasse  
(ab Juli 2025)  
wenn Sie in der  
medizinischen  
Einrichtung sind  
gegen das Einfügen  
von Informationen bei  
einer medizinischen  
Einrichtung  
Haben Sie Nachteile, wenn Sie keine ePA wollen?  
Oder wenn Sie einzelne Teile nicht benutzen?  
Nein.  
Sie haben keine Nachteile.  
Die Fach-Leute werden Sie weiter behandeln wie bisher.  
Aber Sie haben auch nicht die Vorteile der ePA.  
Sie wollen die ePA nicht mehr?  
Sie können die ePA immer löschen lassen.  
Das müssen Sie Ihrer Kranken-Kasse mitteilen.  
Das geht mit der ePA-App oder in einem Brief.  
Sie können auch bei Ihrer Kranken-Kasse nachfragen.  
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Nach dem Widerspruch wird die ePA mit allen  
Informationen gelöscht.  
Sie wollen bestimmte Informationen behalten?  
Dann müssen Sie diese Informationen  
vor dem Widerspruch abspeichern.  
Dazu können Sie die ePA-App benutzen.  
Oder Sie drucken die Informationen aus.  
Auch die Ombuds-Stelle der Kranken-Kasse  
kann Ihnen dazu Tipps geben.  
Nach dem Widerspruch:  
Sie wollen die ePA jetzt doch haben?  
Sie können den Widerspruch immer zurücknehmen.  
Das geht mit der ePA-App oder in einem Brief.  
Sie können auch bei Ihrer Kranken-Kasse nachfragen.  
Was passiert nach Ihrem Tod mit der ePA?  
Die ePA wird gelöscht.  
Das passiert normalerweise  
spätestens 12 Monate nach dem Tod.  
11. Schutz und Sicherheit Ihrer Informationen  
Wie sicher ist die ePA?  
Es gelten strenge Regeln für alle,  
die bei der ePA mitmachen.  
Diese Regeln kommen von verschiedenen  
Bundes-Behörden und von der gematik.  
Das ist ein Unternehmen aus verschiedenen Gruppen  
von Fach-Leuten.  
Die gematik ist in Deutschland für das digitale  
Gesundheits-Wesen zuständig.  
Digital bedeutet: auf dem Computer,  
Tablet oder Handy.  
40  
       
Die Informationen in der ePA  
werden verschlüsselt übertragen.  
Zum Beispiel vom Computer der Arzt-Praxis  
zu Ihrem Handy.  
Es können nur die Menschen die Informationen sehen,  
die das auch dürfen.  
Die Kranken-Kasse und die Technik-Firmen können und  
dürfen Ihre Gesundheits-Informationen nicht ansehen.  
Wie sicher ist die ePA-App?  
Es gibt verschiedene Kranken-Kassen.  
Jede Kranken-Kasse hat eine eigene ePA-App.  
Für die Apps gelten die gleichen strengen Regeln  
wie für die ePA.  
Für die Sicherheit Ihrer Geräte sind Sie als Patient  
selbst zuständig.  
Schützen Sie Ihre Geräte vor Viren und ähnlichen Dingen.  
Das sind schädliche Programme.  
Welche Informationen tauscht die Kranken-Kasse  
mit Technik-Firmen aus?  
Für die Apps arbeiten die Kranken-Kassen  
mit Technik-Firmen zusammen.  
Diese Firmen kennen sich mit Apps  
und anderen Computer-Programmen aus.  
Die Kranken-Kassen und die Firmen tauschen  
Informationen aus.  
Zum Beispiel:  
wer Sie sind  
ob Sie schon eine ePA haben  
Sie tauschen keine Informationen  
über Ihre Gesundheit aus.  
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Was sind Ihre Rechte?  
In der ePA und in der ePA-App  
können viele persönliche Informationen stehen.  
Dafür gibt es auch das Wort: Daten.  
In Deutschland gibt es ein Gesetz,  
wie Daten geschützt werden müssen.  
Es heißt: Daten-Schutz-Grund-Verordnung (DSGVO).  
Dort stehen Ihre Rechte drin.  
Sie haben das Recht:  
zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert  
werden.  
dass Ihre Daten geändert werden müssen,  
wenn sie falsch sind.  
dass Ihre Daten gelöscht werden.  
Wenn sie nicht mehr gebraucht werden.  
dass nur so viele Daten gesammelt werden wie  
nötig.  
sich Ihre Daten als Datei schicken zu lassen.  
Diese Rechte stehen in der  
Daten-Schutz-Grund-Verordnung Artikel 13 bis 21.  
Sie können sagen:  
Sie wollen nicht, dass Ihre Daten gesammelt werden.  
Das geht nur aus ganz bestimmten Gründen.  
Die Kranken-Kasse kann Ihnen bei Fragen  
zum Daten-Schutz helfen.  
Sie wollen Informationen korrigieren lassen?  
Korrigieren bedeutet: richtig machen.  
Dazu wenden Sie sich an die medizinischen Fach-Leute.  
Sie können Informationen korrigieren.  
Einige Informationen können Sie selbst korrigieren.  
Das sind:  
Informationen, die Sie selbst eingestellt haben  
Informationen, ob Sie weitere wichtige Unterlagen  
zu Ihrer Gesundheit haben.  
42  
 
Und wo die liegen.  
Zum Beispiel zu diesen Themen:  
o Patienten-Verfügung:  
Wer darf über Ihre Gesundheit entscheiden,  
falls Sie zu krank dafür sind?  
o Organ-Spende-Ausweis:  
Wollen Sie Ihre Organe spenden,  
wenn Sie tot sind?  
Wie sicher ist die Anmeldung in der ePA?  
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich in der ePA  
anmelden können.  
Sie können bei Ihrer Kranken-Kasse nachfragen.  
mit Kranken-Kassen-Karte und Handy  
Dazu bekommen Sie von Ihrer Kranken-Kasse  
eine PIN-Nummer.  
Dann halten Sie die Karte an das Handy und geben  
die PIN-Nummer ein.  
Die App wird freigeschaltet.  
Dieser Weg ist sehr sicher.  
mit Personal-Ausweis und Handy.  
Dazu muss Ihr Ausweis eine eID-Funktion haben.  
Das haben viele Ausweise,  
Mit der eID kann man sich elektronisch ausweisen,  
zum Beispiel im Internet.  
Halten Sie den Ausweis an das Handy.  
Geben Sie die PIN-Nummer vom Ausweis ein.  
Die App wird freigeschaltet.  
Dieser Weg ist sehr sicher.  
Sie haben keinen deutschen Ausweis?  
Dann geht auch ein Aufenthalts-Titel  
oder die eID-Karte.  
mit einer GesundheitsID.  
Die bekommen Sie über Ihre Kranken-Kasse.  
Die ID ist wie ein Ausweis.  
Sie wird für jeden extra erstellt.  
Sie müssen bei Ihrer Kranken-Kasse nachfragen.  
43  
 
12. Informationen für die Forschung  
Ab Juli 2025 werden Informationen aus der ePA  
für die Forschung genutzt.  
Das passiert automatisch.  
Die Forscher erfahren aber nicht Ihren Namen.  
Sie wollen Ihre Informationen nicht  
für die Forschung zur Verfügung stellen?  
Dann können Sie widersprechen.  
Das kann man in der ePA machen.  
Wie sind die Gesetze dazu?  
Die genauen gesetzlichen Regeln werden noch  
festgelegt.  
Dafür ist das Bundes-Ministerium für Gesundheit  
zuständig.  
Was bedeutet: Nutzung der Daten fürs  
Gemeinwohl?  
Die Informationen aus den ePAs dürfen  
nur für das Gemeinwohl genutzt werden.  
Das bedeutet:  
Die Forschung muss allen Menschen nutzen.  
Forscher und Forscherinnen wissen dann mehr:  
über die medizinische Versorgung  
über Sicherheit  
über Vorsorge  
Das bedeutet: Krankheiten vorbeugen.  
Im Gesetz wird festgelegt:  
Welche Forschung dient dem Gemeinwohl?  
Wer darf welche Informationen nutzen?  
Aber:  
Sie als Patient entscheiden,  
ob Sie Ihre Informationen weitergeben.  
Das ist freiwillig.  
Sie können ablehnen, das heißt widersprechen.  
44  
     
Ihre Informationen werden dann  
nicht für die Forschung genutzt.  
Wie werden Ihre Informationen geschützt?  
Die Forscher erfahren nicht Ihren Namen.  
Ihre persönlichen Informationen werden entfernt.  
Das sind zum Beispiel:  
Name  
Anschrift  
Ihre Versicherungs-Nummer bei der Kranken-Kasse  
Dann bekommt Ihre ePA eine Nummer.  
Diese Nummer wird für die Forschung benutzt.  
Sie wollen Ihre Informationen an die Forschung  
geben?  
Dann müssen Sie nichts tun.  
Das passiert automatisch ab dem 15. Juli 2025.  
Was passiert mit den Informationen?  
Die ePA entscheidet automatisch,  
welche Informationen für die Forschung wichtig sind.  
Das kann zum Beispiel die Medikamenten-Liste sein.  
Dann werden Ihre persönlichen Informationen entfernt.  
Ihre ePA bekommt eine Nummer.  
Diese Informationen gehen ans Robert Koch-Institut.  
Die Informationen aus der ePA gehen  
ans Forschungs-Daten-Zentrum Gesundheit.  
Es gehört zum Bundes-Amt für Arznei-Mittel  
und Medizin-Produkte.  
Sie können in der ePA sehen,  
dass die Informationen verschickt wurden.  
45  
     
Auch Ihre persönlichen Informationen  
gehen zum Forschungs-Daten-Zentrum.  
Aber sie sind getrennt von der eigentlichen ePA.  
Forscher und Forscherinnen können  
mit den Informationen aus der ePA arbeiten.  
Dazu müssen die Forscher vorher einen Antrag stellen.  
Das Forschungs-Daten-Zentrum entscheidet,  
ob sie die Informationen bekommen.  
Wenn Sie als Patient dem Nutzen widersprechen,  
löscht das Zentrum Ihre persönlichen Informationen.  
Welche Stellen sind für den Schutz der  
Informationen verantwortlich?  
Die Kranken-Kasse ist allgemein  
für den Daten-Schutz der ePA verantwortlich.  
Das Robert Koch-Institut ist dafür verantwortlich,  
dass die Informationen anonym bleiben.  
Das bedeutet:  
Die persönlichen Daten sind von der ePA getrennt.  
Man weiß nicht, zu wem die Gesundheits-Informationen  
gehören.  
Das Forschungs-Daten-Zentrum bekommt die  
Informationen aus den ePAs.  
Es gibt die Informationen an  
Forscher und Forscherinnen weiter.  
Sie können widersprechen.  
Dann werden die Informationen gelöscht.  
Ohne Widerspruch bleiben sie 100 Jahre lang  
gespeichert.  
Wie können Sie widersprechen?  
Sie können widersprechen:  
in der ePA-App  
bei der Ombuds-Stelle der Kranken-Kasse  
Die ePA speichert Ihren Widerspruch.  
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Sie können festlegen:  
dass Ihre Informationen  
gar nicht genutzt werden dürfen, oder:  
dass Ihre Informationen nur für bestimmte  
Forschungs-Themen genutzt werden dürfen  
Zum Beispiel Forschung zu:  
Qualität und Menge der Versorgung  
mit Medizin und Pflege  
Berichte über die Gesundheit der Bevölkerung  
Informationen für die Gesundheits-Politik  
wie nützlich und sicher Medikamente  
und ähnliche Dinge sind  
Behandlungen weiter entwickeln  
Kosten  
und vieles mehr  
Was passiert nach dem Widerspruch?  
Das Forschungs-Daten-Zentrum löscht Ihre  
Informationen.  
Sie haben nur bestimmten Themen widersprochen?  
Dann dürfen Ihre Informationen  
zu diesen Themen nicht herausgegeben werden.  
Sie bleiben aber gespeichert.  
Was ist mit den Informationen,  
die vor dem Widerspruch an Forscher gegangen sind?  
Diese Informationen können nicht zurückgeholt werden.  
Wann wird die Nutzung für die Forschung  
eingeführt?  
Ab September 2025 kann die Kranken-Kasse  
Informationen ans Forschungs-Daten-Zentrum geben.  
Den Widerspruch können Sie machen:  
ab dem 15. Januar 2025 bei der Ombuds-Stelle  
der Kranken-Kasse.  
Dann kommen Ihre Informationen  
gar nicht zum Forschungs-Daten-Zentrum.  
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ab dem 15. Juli 2025 können Sie  
in der ePA-App widersprechen.  
13. Wie wird sich die ePA weiterentwickeln?  
In der Zukunft soll die Kurz-Akte in Ihrer ePA auch  
in anderen Ländern funktionieren.  
Wenn sie zur EU gehören.  
In Ländern aus der europäischen Union.  
Immer mehr Gesundheits-Dokumente  
werden digital sein.  
Das heißt, es gibt sie nur digital ohne Papier.  
Das bedeutet: nur auf dem Handy, Tablet oder Computer.  
Zum Beispiel ist es beim e-Rezept schon so.  
Das geht direkt elektronisch  
auf Ihre Kranken-Kassen-Karte.  
---------------------------------  
Übertragung in Leichte Sprache:  
Prüfgruppe: Lebenshilfe Leipzig e.V.,  
Olaf Kühne, Simone Renker und weitere  
Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier  
Fleetinsel, 2013, © European Easy to-Read Logo:  
Bild ePa: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe  
Behinderter Rheinland-Pfalz e.V.  
Die Verwendung der Bilder ist nur für diesen Text im  
vorliegenden PDF-Format gestattet. Die Bilder dieses  
Textes dürfen nicht kopiert oder in anderen  
Zusammenhängen verwendet werden.  
Das gilt auch, wenn Sie Einzelpassagen  
dieses Textes nutzen.  
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