FAQ zu den zeitlich befristeten, beitragsrechtlichen Sonderreglungen aufgrund COVID-19:
Ich bin Selbstständige/r und zahle meine Krankenkassenbeiträge selbst. Meine Einnahmen sind wegen des Coronavirus weggefallen bzw. stark vermindert. Kann meine Beitragsberechnung angepasst werden?
Ja, für eine Anpassung der Beitragsberechnung teilen Sie uns bitte formlos schriftlich mit, dass die Einbußen bzw. der Wegfall mit dem Coronavirus oder dessen Auswirkungen im Zusammenhang stehen.
Das Schreiben sollte also folgendes beinhalten:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Versichertennummer)
- Eine neue Gewinnschätzung – Beispiel: „Neu: 600 EUR pro Monat“ oder „8.000 EUR im Jahr 2020“ (damit wir Ihre Beitragsberechnung entsprechend anpassen können)
- Nachweis bzw. Erklärung zu den aktuellen Einnahmen
- Ihre Unterschrift
Ihr Schreiben schicken Sie bitte per Post oder per E-Mail, abfotografiert oder eingescannt, an die BKK Scheufelen, Schöllkopfstr. 65, 73230 Kirchheim/Teck. Die Kontaktdaten Ihres/r Beraters/in können Sie bspw. dem letzten Beitragsbescheid entnehmen.
Ein Hinweis an dieser Stelle: Auch beim Finanzamt können Sie die Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen beantragen und Ihre Ausgaben mindern. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Finanzamt auf.
Reichen Sie uns dann bitte eine Kopie des Vorauszahlungsbescheids vom Finanzamt ein bzw. nach.
Wenn sich die Vorauszahlungen beim Finanzamt nicht anpassen lassen, dann können Sie alternativ auch eine Erklärung Ihres Steuerberaters oder eine finanz- oder betriebswirtschaftliche Auswertung als Nachweis einreichen.
Wenn Sie diese Unterlagen nicht einreichen können, dann können Sie alternativ eine ausführliche Erklärung über Ihre erheblichen Einnahmenverluste aufgrund der Corona-Krise abgeben. Auch dann können wir Ihre Beitragsberechnung anpassen.
Ich zahle meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst. Meine Einnahmen sind wegen der Corona-Pandemie weggefallen bzw. stark vermindert. Kann ich eine Stundung meiner Beiträge beantragen?
Wenn Sie von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, hilft Ihnen die BKK Scheufelen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse hat bekannt gegeben:
„Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden bzw. werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.“
Sie haben somit die Möglichkeit, eine zinslose Stundung der bestehenden Forderungen und der laufend anfallenden Beiträge bis zum Beitragsmonat Februar 2021 zu beantragen. Diese Forderungen können von der BKK Scheufelen bis zum 15.04.2021 gestundet werden, wenn Sie staatliche Hilfen, wie z. B. Kredite oder sonstige Maßnahmen des Schutzschirms, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, beantragt haben.
Wir können einer zinslosen Stundung auch dann zustimmen, wenn Sie in der Lage sind uns glaubhaft zu erklären, dass Sie von den vorgesehenen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen nicht profitieren können und insofern keine Entlastung erfahren.
Der Stundungsantrag sollte also folgendes beinhalten:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Versichertennummer)
- Eine Erklärung nach a) oder b)
„Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie können aktuell keine Zahlungen an die BKK Scheufelen erfolgen.“
„Ich stelle daher einen Antrag auf eine zinslose Stundung
a) der bestehenden Forderungen und laufend anfallenden Beiträge bis zum Beitragsmonat Februar 2021, da ich einen Antrag auf staatliche Hilfen gestellt habe. Die Forderungen sollen von der BKK Scheufelen bis zum 15.04.2021 gestundet werden.“ |
b) der bestehenden Forderungen und laufend anfallenden Beiträge bis zum Beitragsmonat Februar 2021. Von den vorgesehenen staatlichen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen kann ich nicht profitieren und insofern keine Entlastung erfahren. Die Forderungen sollen von der BKK Scheufelen bis zum 15.04.2021 gestundet werden.“ |
- Ihre Unterschrift
Ihr Schreiben schicken Sie bitte per Post oder per E-Mail, abfotografiert oder eingescannt, an die BKK Scheufelen, Schöllkopfstr. 65, 73230 Kirchheim/Teck. Die Kontaktdaten Ihres/r Beraters/in können Sie bspw. dem letzten Beitragsbescheid entnehmen.