FAQ zu den zeitlich befristeten, leistungsrechtlichen Sonderregelungen aufgrund COVID-19:
Kinderkrankengeld
Liebe Eltern, wir haben größtes Verständnis für alle, die aufgrund der geschlossenen Kindergärten und Schulen für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an
eelundreha@bkk-scheufelen.de
Wie viele Tage stehen den Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 zu?
Im Jahr 2021 besteht für jedes Kind je Elternteil längstens für 20 Arbeitstage (Alleinerziehende: 40 Arbeitstage) ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern längstens für 45 Arbeitstage (Alleinerziehende: 90 Arbeitstage).
Wie viele Tage stehen den Eltern für den Bezug von Kinderkrankengeld für das Jahr 2020 zu?
Im Jahr 2020 besteht für jedes Kind je Elternteil längstens für 15 Arbeitstage (Alleinerziehende: 30 Arbeitstage) ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern längstens für 35 Arbeitstage (Alleinerziehende: 70 Arbeitstage).
Welche Voraussetzungen für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gelten grundsätzlich?
Wo gibt es Bescheinigungen für Kitas und Schulen?
Leistungen
Kann man Verordnungen ohne persönlichen Arztbesuch erhalten?
Praxen dürfen ihren Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post nach vorherigem Telefongespräch zusenden. Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist.
Können im Bereich der ambulanten Psychotherapie Videosprechstunden abgehalten werden?
Im Bereich der ambulanten Psychotherapie können Videosprechstunden abgehalten werden, auch wenn die Therapie bereits begonnen hat.
Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut muss unter Berücksichtigung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände entscheiden, ob eine Videosprechstunde durchgeführt werden kann.
Kann man Rehabilitationssport unterbrechen?
Der Rehabilitationssport kann aufgrund der besonderen Umstände unterbrochen werden.
Es ist eine Verlängerung des Rehabilitationssports für die Dauer der Unterbrechung möglich.
Wie lange ist eine Heilmittel Verordnung gültig?
Die Frist von 14 Tagen bei Physiotherapie/ Ergotherapie und Sprachtherapie und die Frist von 28 Tagen bei Podologie und Ernährungstherapie, wird bei Heilmittelverordnungen, die nach dem 18.02.2020 ausgestellt wurden, ausgesetzt. Die Heilmittelverordnungen sind auch über diese Fristen hinaus gültig.
Ebenso wird die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen, bei Verordnungen die nach dem 17.02.2020 ausgestellt wurden, nicht geprüft.
Die o.g. Unterbrechungsfristen gelten bis 30.09.2020.
Kann auf die Unterschrift bei einem Lieferschein/ Beratungsdokumentation oder Empfangsbestätigung bei Hilfsmitteln verzichtet werden?
Ja, es kann hierauf verzichtet werden, mit oder ohne persönlichen Kontakt (gültig bis 30.09.2020).
Ist die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln sicher gestellt?
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist eine Mehrlieferung möglich.
Es kann bei einer Folgeversorgung auf eine Verordnung verzichtet werden, sofern die Erstverordnung bereits von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Wie lange ist eine Hilfsmittel Verordnung gültig?
Die Hilfsmittel Verordnung ist länger als 28 Tage gültig.
Ab 01.10.2020 gilt wieder die Frist von 28 Tagen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe?
Die Krankenkassen dürfen keine Kosten für Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zu Präventionszwecken als Hilfsmittel übernehmen. Hilfsmittel übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung sofern sie zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung, zur Vorbeugung einer Behinderung oder zum Ausgleich einer Behinderung dienen. Keine dieser drei Varianten ist bei der Prävention vor dem Corona Virus gegeben.
Können U-Untersuchungen verschoben werden?
Die U6, U7, U7a, U8 und U9 können zu einem späteren Zeitpunkt erbracht und mit der Krankasse abgerechnet werden. Für die anderen U-Untersuchungen (U2 - U5) würde eine Verschiebung zu Überschneidungen mit den folgenden U-Untersuchungen führen, so dass es hierzu keine Sondervereinbarung gibt. In jedem Fall ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten.
Wie kann man Beratungen durch Hebammen in Anspruch nehmen?
Hebammen können bisher schon per Telefonie beraten. Diese Möglichkeiten wurden nun ausgeweitet. Hierzu ist Rücksprache mit der Hebamme zu halten.
Wie können Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse in Anspruch genommen werden?
Hebammen können diese online als Live-Kurs anbieten. Hierzu ist Rücksprache mit der Hebamme zu halten.
Wird man aufgrund fehlender Dokumentationen aus dem DMP ausgeschrieben?
Fehlende Dokumentationen aus dem 1. und 2. Quartal 2020 führen nicht zu einer Ausschreibung. Bei Fragen ist mit dem Arzt Rücksprache zu halten.
Pflege
Muss man noch Beratungseinsätze in der Pflege durchführen lassen?
Für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021 sind Beratungseinsätze zusammen, mit dem Pflegedienst telefonisch, digital, oder per Videokonferenz, durchzuführen.
Bitte vereinbaren Sie, beim Pflegedienst einen Termin.
Wie finden Begutachtungen in der Pflege statt?
Die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, finden bis 28.02.2020, in Form eines strukturierten Telefoninterviews statt. Der Gutachter informiert Sie, über den Zeitpunkt des Anrufs.
Müssen Wiederholungsbegutachtungen in der Pflege durchgeführt werden?
Diese sind bis 31.03.2021 ausgesetzt und werden entsprechend nachgeholt.
Primärprävention
Aufgrund der Corona Krise bietet die Kursleitung die Fortsetzung des Präventionskurses nur noch unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (Online) an. Erhalte ich den sonst üblichen Zuschuss?
Ja – der Zuschuss wird auch in diesen Fällen zu den üblichen Bedingungen und Sätzen geleistet.
Erhalte ich für meinen Präventionskurs, der aufgrund der Corona Krise nicht vollständig durchgeführt wird und für den eine spätere Fortsetzung von der Kursleitung ebenfalls nicht angeboten wird, trotzdem einen Zuschuss?
Ja – der Zuschuss wird zu den üblichen Bedingungen und in der Höhe entsprechend der stattgefundenen Unterrichtseinheiten gezahlt.
Zahnfragen
Welche Behandlungen dürfen noch durchgeführt werden?
Nachfolgende Ausführungen gelten als ministerielle Auslegungshinweise für § 6a Abs. 1 Corona- Verordnung.
Behandlung akuter Erkrankungen
Behandlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend durchgeführt werden müssen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes abzuwenden (z. B. kosmetische Behandlungen), sind ausgeschlossen.
Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden.
Liegt eine zahnmedizinische Behandlungsbedürftigkeit vor, können unter Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich alle Maßnahmen zu Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausgeübt werden (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 ZHG).
Schmerzzustände (Notfälle)
Eine Schmerzbehandlung bzw. eine Behandlung in Notfällen hat unter Beachtung der geltenden Hygienevorgaben grundsätzlich zu erfolgen.
Bei allen zahnmedizinischen Behandlungen soll, soweit möglich, die Verwendung folgender Geräte vorübergehend vermieden werden:
- Ultraschallhandstücke, piezoelektrische Ultraschall- und Chirurgiegeräte
- Pulverstrahlgeräte
- Turbinen
Ebenso sollte derzeit jede Form der zahnmedizinischen Behandlung von Risikogruppen mit Risikofaktoren, wie z. B. hohes Alter, kardiale Vorerkrankungen, pulmonale Vorerkrankungen (z. B. Asthma, chronische Bronchitis), chronische Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, onkologischer Patient, immunsupprimierter Patient - bedingt durch Erkrankungen oder Therapie - auf das notwendige Maß reduziert werden.
Was passiert mit meinem genehmigten Behandlungsplan?
Der Heil- und Kostenplan ist ab dem Genehmigungsdatum 6 Monate gültig. Er kann gegebenenfalls von der Zahnarztpraxis kurz vor Ablauf der 6 Monate verlängert werden, ansonsten kann die Zahnarztpraxis jederzeit einfach einen neuen Heil –und Kostenplan ausstellen.
Was ist mit dem Stempel für das Zahnvorsorge Bonusheft für das Jahr 2020
Aktuell kann in vielen Zahnarztpraxen die Vorsorgeuntersuchung nicht stattfinden. Doch was passiert mit dem Stempel für das Bonusheft?
Aktuell sind noch nicht absehbar, wie lange diese Maßnahmen gelten, gegebenenfalls kann die Kontrolluntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um zeitlich befristete Sonderregelungen aufgrund COVID-19 handelt, die zu gegebener Zeit wieder an die gewohnten Regelungen angepasst werden.
Kennen Sie schon unsere Online-Angebote?
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