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Aktivwoche - Wir fördern durch eine Aktivwoche Ihre Gesundheit

in unserem Vertrags-Erlebnishotel Marienbad in Wörrishofen oder in einem von uns empfohlenen Wellness- und Kurhotels. Gesundheitsfördernde Maßnahmen und bestimmte Wellness-Anwendungen werden durch uns bezuschusst.

Akupunktur

Die Akupunktur ist eine Vertragsarztleistung und kann direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.

Die Akupunkturbehandlung kann bei folgenden Erkrankungen erbracht werden:

  • Chronische Rückenschmerzen bzw. chronische
    Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • Chronische Kniegelenksbeschwerden

Ärztliche / zahnärztliche Behandlung / freie Arztwahl

Nach freier Wahl können Sie Ihren Arzt Ihres Vertrauens unter allen Vertragsärzten bundesweit wählen. Ebenso gilt dies für die freie Entscheidung eines Vertragszahnarztes. Mit Ihrer Krankenversichertenkarte wird Ihnen eine kostenfreie ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung, zeitlich unbegrenzt, garantiert. Jedoch ist bei der Erstinanspruchnahme eine ärztliche Praxisgebühr von 10,- EUR pro Quartal zu entrichten. Ausnahmen: Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.

Arzneien / Verbandmittel

Die Kosten für ärztlich verordnete Arzneien und Verbandmittel werden von uns übernommen. Für diese Arzneimittel ist grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% des Medikamentenpreises zu leisten, (mindestens 5,- EUR, höchstens 10,- EUR,) jedoch nicht mehr als das Mittel kostet. Ausgenommen sind hiervon so genannte Bagatellarzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind zuzahlungsfrei.

Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie

Auslandsimpfungen

Wir übernehmen die Kosten für folgende, nicht in der Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V aufgeführten Schutzimpfungen in Höhe von 80 v. H.:

  • Cholera
  • Gelbfieber
  • Typhus

Hinweis: Die Kosten werden nicht erstattet, wenn der Arbeitgeber die Impfung unentgeltlich anbietet oder die Durchführung der Impfung in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.

Belastungsgrenzen für die Zuzahlungen

Versicherte zahlen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze einen Eigenanteil während eines Kalenderjahres. Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1%. Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen einschließlich der Lebenspartner jeweils zusammengerechnet.

Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, kann eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragt werden. Es empfiehlt sich daher, Quittungsbelege über geleistete Zuzahlungen zu sammeln.

Bitte beachten Sie: Diese Information ist eine Zusammenfassung des geltenden Rechts. Maßgebend sind stets Gesetz und Satzung. Stand: 01.07.2008

Bonus - Familien-Bonusprogramm

Wir bieten ein attraktives Familien-Bonusprogramm für unsere Versicherten mit Kindern. Zusätzlich erhalten Sie eine kostenfreie private Auslandsreisekrankenversicherung.

So bekommt zum Beispiel eine Familie mit 3 Kindern (bis 18 Jahre) jährlich 225.- EUR durch unseren Familybonus. Für das 1. Kind - 50.- EUR, das 2. Kind - 75.- EUR, für das 3. Kind und jedes weitere - 100.- EUR.

Bonus - Gesundheits-Bonus

Sie nehmen die kostenlosen Angebote zur Gesundheitsförderung, wie z.B. die Zahnvorsorgeuntersuchung in Anspruch oder Sie sind sportlich aktiv, dann erhalten Sie eine Geldprämie. Zusätzlich erhalten Sie auch hier eine kostenfreie private Auslandsreisekrankenversicherung.

Durch unseren Gesundheitsbonus erhalten Sie pro Person (ab 15 Jahre) bis zu 180.- EUR im Jahr.

Brillen und Kontaktlinsen

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise von der BKK Scheufelen übernommen. Für Versicherte die sehbeeinträchtigt sind, werden die Kosten für Sehhilfen und Kontaktlinsen nach den Vertragssätzen übernommen.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten sind bei uns absolut sicher vor unbefugten Einblicken. Kein Außenstehender, auch nicht Ihr Arbeitgeber, kann Einsicht in Ihre Daten nehmen. Die umfassende Garantie des Datenschutzes ist eine wichtige Vertrauensgrundlage zwischen Ihnen und uns. Deshalb garantieren wir Ihnen: Ihre Daten sind bei uns sicher.

DMP - Wir haben spezielle Behandlungsprogramm für chronisch Kranke

durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Patient, Arzt und Krankenhaus soll es dem chronisch Kranken durch strukturierte Behandlungsprogramme ermöglicht werden, selbstbestimmter mit seiner Krankheit umzugehen. Patienten mit Diabetes mellitus, Brustkrebs und konorarer Herzerkrankung können davon in hohem Maße profitieren.

Fahrtkosten

Bei Rettungsfahrten, Krankentransporten und Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung werden die Fahrkosten von unserer BKK übernommen. Hierbei gilt die gesetzliche Zuzahlungspflicht (10% von den Kosten, mindestens 5,- EUR, höchstens 10,- EUR pro Fahrt). Andere Fahrten zur ambulanten Behandlung können dagegen nur bei bestimmten medizinischen Indikationen übernommen werden. Die Kosten eines Rücktransportes aus dem Ausland dürfen wir nicht übernehmen.

Familien - Wir widmen uns aufmerksam Ihrer Familie

Von Baby Care (das Vorsorge- und Begleitprogramm für werdende Mütter in Zusammenarbeit mit den Frauenärzten), Zahlung von Kinderkrankengeld und Haushaltshilfe bis hin zu Mutter-/ Vater-Kind Kuren.

Familienplanung

Ihren Wunsch nach ärztlicher Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und Familienplanung können wir Ihnen kostenfrei erfüllen. Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Beratung, Untersuchung sowie für die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Die Kosten derartiger verordnungsbedürftiger Mittel, also z. B. für die „Pille“, werden bei Versicherten unter 20 Jahren von der BKK Scheufelen getragen. Es ist ggf. lediglich der Arzneikostenanteil zu entrichten.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf:

  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
  • Krankenhauspflege und Krankengeld wenn Arbeitsunfähigkeit eintritt und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht
  • ärztliche Beratung über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft
  • ärztliche Untersuchung und Begutachtung der Voraussetzungen für Ihre Sterilisation oder einen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen
  • ärztliche Durchführung einer legalen Sterilisation oder eines legalen Schwangerschaftsabbruches aus medizinischen Gründen
  • Die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt zur Hälfte die BKK. Sie ist an zusätzliche Voraussetzungen gebunden.

Hausarztmodell

  • Für die Teilnahme am Hausarztmodell erhalten Sie von uns Ihre Praxisgebührbelege vom Hausarzt zurückerstattet (max. 40,- € im Jahr)
  • Es werden unnötige Doppeluntersuchungen (z. B. Röntgen) vermieden
  • Die Therapiequalität wird verbessert (zentral vom Hausarzt gesteuert)
  • Sicherheit bei der Behandlung

>> Weitere Informationen über das Hausarztmodell <<

Häusliche Krankenpflege

Neben den Kosten der ärztlichen Behandlung übernehmen wir die Kosten für eine häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte. Die Pflege erhalten Sie in Ihrem Haushalt in einem zweckmäßigen Umfang. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt dies für erforderlich hält, um eine sonst notwendige Krankenhausbehandlung zu ersparen oder abzukürzen. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten für maximal 28 Kalendertage pro Jahr zuzüglich 10,- EUR pro Verordnung.

Haushaltshilfe

Die BKK trägt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes Ihren Haushalt nicht weiterführen können. Die Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind in Ihrem Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Auch wenn wegen Schwanngerschaft oder Entbindung der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, springt die BKK ein. Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung.

Hautscreening

Wir tragen die Kosten für Hautscreening

Unsere Versicherten können bis zum 35. Lebensjahr diese Vorsorgemaßnahme einmal im Jahr kostenfrei über den gesetzlichen Rahmen hinaus in Anspruch nehmen.

Heilmittel

Die Kosten der Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder) werden in Höhe der Vertragssätze übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den gesetzlichen Eigenanteil selbst tragen, d. h. 10% der Kosten, 5,- EUR mindestens und 10,- EUR höchstens zuzüglich 10,- EUR pro Verordnung.

Hilfsmittel

Für Hilfsmittel, die zum Ausgleich von Körperbehinderungen erforderlich sind (z.B. Hörgeräte oder orthopädische Schuhe), übernimmt die BKK die Festbeträge. Soweit für solche Hilfsmittel Festbeträge festgesetzt sind, dürfen wir darüber hinaus keine Kosten übernehmen. Die Kosten für Änderungen, Reparaturen und den notwendigen Ersatz der Hilfsmittel gehören ebenfalls zur Leistung die BKK. Die Kostenübernahme von orthopädischem Schuhwerk schließt einen Eigenanteil des Versicherten für ein Paar Konfektionsschuhe ein. Bei Bandagen, Einlagen und Kompressionstherapie ist für Versicherte ab 18 Jahren ein Eigenanteil zu tragen.

Impfungen

für sämtliche von der STIKO (ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) empfohlenen Schutzimpfungen, wie z. B. die Gebärmutterhalskrebsimpfung oder Zeckenschutzimpfung.

Integrierte Versorgung

Es bestehen aufgrund festgelegter Diagnosen mit einigen Gemeinschaftspraxen und Krankenhäusern separate Verträge. Die integrierte Versorgung umfasst in den meisten Fällen die stationäre oder ambulante Operation, die Nachsorge, sowie die Maßnahmen nach dem Heilmittelkatalog.

Internetfiliale und Patientenquittung

Durch unsere Internet-Filiale können Sie uns Ihre Anliegen schnell und komfortabel mitteilen. Die Patientenquittung ermöglicht Ihnen die Einsicht in die für Sie von den Leistungserbringern abgerechneten Maßnahmen.

Kieferorthopädische Behandlung

Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung der Kiefer- oder Zahnfehlstellung sichert Ihnen die BKK volle Kostenerstattung zu, sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Während der Behandlung erstatten wir zunächst 80%, bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder für das zweite und jedes weitere 90% der Kosten. Wie gesagt, wird Ihnen Ihr Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss voll erstattet. Bei bereits vollendetem 18. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme nur bei schweren Kieferanomalien möglich, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern.

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit, aber auch bei Krankenhausaufenthalt oder bei von der BKK eingeleiteten stationären Kuren erhalten Sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70% des monatlichen Brutto-Gehalts (maximal 70% des Höchstregelentgelts) und darf 90% des Netto-Entgelts nicht übersteigen. Jedoch sind davon noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Ein kasseneigenes EDV-System ermöglicht die Überweisung Ihres Krankengeldes nach Ihren Wünschen.

Kinderhausarztmodell „BKK starke Kids“

Die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U10 (Grundschulcheck) ist für Kinder im 7. bis 8. Lebensjahr gedacht. Für diese Altersstufe sieht der Gesetzgeber zur Zeit keine spezielle Untersuchung vor. Die U11 (Schülercheck) ist für Kinder im 9. bis 10. Lebensjahr gedacht, auch sie ist eine Ergänzung zu den allgemeinen U-Untersuchungen.

<< weitere Infos über das Kinderhausarztmodell >>

Kinderkrankengeld

Wenn Sie zur Betreuung Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen, erhalten Sie für jedes erkrankte Kind Krankengeld für längstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr. Für Alleinerziehende erhöht sich die Anspruchsdauer auf 20 Arbeitstage. Der Gesamtanspruch bei mehreren Kindern ist auf 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gesetzlich versichert ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

Krankenhausbehandlung

Wird nach Art und Schwere der Krankheit eine Krankenhausbehandlung erforderlich, übernehmen wir alle hierfür notwendigen Kosten. Wenn Sie das 18. Lebensjahr überschritten haben, ist ein Eigenanteil von 10,- EUR pro Tag für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr zu entrichten.

Kuren

Ambulante Kur: Sie machen Ferien in einem anerkannten Kurort. Eine vorherige Kurbewilligung umfasst die Leistungen der ärztlichen Behandlung, ärztlich verordnete Kurmittel wie Bäder, Massagen, etc. (abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils) und einen Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss von 13,- EUR täglich.

Stationäre Kur: In einer Kurklinik oder einem Sanatorium tragen wir die vollen Kosten des Klinikaufenthaltes, Sie haben lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen zu tragen.

Mutter-Kind-Kur: In Einrichtungen, mit denen Pflegesätze vereinbart sind, werden die Kosten in voller Höhe, abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung, durch die BKK übernommen.

Pflegeversicherung

BKK versicherte Mitglieder (einschließlich Familienversicherte) sind auch pflegeversichert. Bei der häuslichen Pflege sind Höhe und Umfang der Leistungen abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Zum Anderen ist nach Pflegesachleistung und der Geldleistung zu unterscheiden. Die Geldleistung kommt in Betracht, wenn die Pflege von Verwandten oder Bekannten durchgeführt wird. Anspruch auf Sachleistungen besteht bei Einsatz von professionelln Pflegediensten.

Prävention

Wir belohnen aktive Mitglieder im Rahmen der Prävention
Bei Eigeninitiativen durch Teilnahme an Kursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Suchtprävention (z.B. Wirbelsäulengymnastik, Aqua Jogging, Yoga oder Gerätetraining im Fitness-Studio) erhalten Sie bis max. 310 EUR Zuschuss pro Kalenderjahr (155 EUR je Maßnahme).

Passende Kurse finden Sie z. B. in unserer Präventionsdatenbank
Hier erhalten Sie ein Formular für die Kostenerstattung

TÜV-Zertifizierung

Wir sind seit 2006 als erste BKK in Baden-Württemberg mit dem Gütesiegel „ServiceQualität“ geprüft und ausgezeichnet. Wir haben 2008 mit einer Bestnote von 1,5 abgeschlossen.

Vorsorge - Wir gewähren Ihnen sämtliche Vorsorgeuntersuchungen kostenlos

Die Gesundheit ist für das Wohlbefinden eines jeden Menschen das Wichtigste. Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Werden Sie deshalb selbst aktiv und machen Sie Vorsorge.

Hier entnehmen Sie alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche, sowie Erwachsene: 

<< Vorsorgeuntersuchungen Erwachsene >>

<< Vorsorgeuntersuchungen Kinder & Jugendliche >>

Die BKK Scheufelen bietet weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Kinderhausarztmodells BKK Starke Kids an.

Wahltarife - Wir bieten unseren Versicherten attraktive Wahltarife

Durch Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt können Sie bis zu 600 € sparen.

Die Tarife „Selbstbehalt“ und „Beitragsrückerstattung“ sind ideal für Sie, wenn Sie voraussichtlich im folgenden Jahr relativ wenige Leistungen von uns benötigen. Dabei werden Vorsorgeuntersuchungen nicht angerechnet.

Beitragsrückerstattung

im 1. Jahr = 1/36 des Jahresbeitrags
im 2. Jahr = 1/24 des Jahresbeitrags
im 3. Jahr = 1/12 des Jahresbeitrags

(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)

oder

Selbstbehalt
Prämienvarianten

Selbstbehalt: 600.- EUR / Prämie 300.- EUR
Selbstbehalt: 400.- EUR / Prämie 200.- EUR
Selbstbehalt: 200.- EUR / Prämie 100.- EUR

Wenn Sie eine Beratung zu Ihrem persönlichen Tarif wünschen oder unsere weiteren Zusatzleistungen erfahren möchten, sind Sie bei unserem Kundenservice in den richtigen Händen. Diesen erreichen Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 / 2552965

Zahnersatz

Seit dem 01.01.2005 haben Versicherte einen Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen im Rahmen einer Regelversorgung. Das heißt, dass Versicherte auch dann einen Zuschuss erhalten, wenn sie eine aufwändigere Therapie als die Regelversorgung wählen. Mögliche Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Krankenkasse übernimmt einen befundbezogenen Festzuschuss. Der Kassenanteil erhöht sich um 20%, wenn der Gebisszustand des Versicherten regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte während der letzten 5 Jahre vor Beginn der Behandlung in jedem Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedes Kalenderhalbjahr) zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war (Bonusregelung). Der Bonus erhöht sich um weitere 10%, wenn der Versicherte sogar während der letzten 10 Jahre vor Beginn der Behandlung in jedem Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedes Kalenderhalbjahr) zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnzt war und sein Gebiss gepflegt ist. Diese Untersuchungen werden in einem Bonusheft nachgewiesen. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1978 geboren sind, gilt der Nachweis für die Jahre 1997 und 1998 als erbracht. Die Rest- und Mehrkosten hat grundsätzlich der Versicherte zu tragen. Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen, sowie die Erneuerungen und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen, sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen (§ 136b Abs. 2 SGB V).

Zahnreinigung - Wir bezuschussen Ihre professionelle Zahnreinigung!

Unsere erwachsenen Versicherten (ab 18 Jahre) in Baden-Württemberg haben einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine anteilige Erstattung ihrer professionellen Zahnreinigung. Diese Reinigung ist sehr schonend, grundsätzlich schmerzfrei und wirkt prophylaktisch vor allem  gegen Karies und Paradontose. Fast alle Zahnmediziner empfehlen diese Leistung mindestens einmal pro Jahr.

Mehr Infos zur professionellen Zahnreinigung finden Sie hier.

Zusatzversicherung - Wir kooperieren mit nahmhaften privaten Krankenversicherungen

dadurch können sich BKK Scheufelen Mitglieder beitragsreduziert zusätzlich privat versichern (z.B. für Zahnersatz, homöopathische Heilkunde, Brillen und Kontaktlinsen oder für das Zweibettzimmer im Krankenhaus).

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