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Sie sind hier: Top-Service » Sie sind hier: Gesundheitskarte "eGK" » Die eGK auf einen Blick Die eGK auf einen BlickNeue Karte setzt auf Individualität Die elektronische Gesundheitskarte – auch eGK abgekürzt – wird im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin, der KVK, deutlich mehr können. Denn sie verfügt über einen Mikroprozessorchip, der zusätzlich zu den administrativen Daten, wie beispielsweise Name, Adresse und Krankenversicherungsnummer des Inhabers auch elektronische Rezepte sowie – freiwillige – medizinische Daten mittels der Karte speichern und übertragen kann. Neu ist auch ein Foto des Versicherten, um Kartenmissbrauch vorzubeugen. Jeder Versicherte erhält außerdem eine neue Versichertennummer, die er ein Leben lang behält und im Falle eines Krankenkassenwechsels einfach mitnimmt. Außerdem wird die elektronische Gesundheitskarte die Möglichkeit bieten, die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – kurz: EHIC) auf der Rückseite mit aufzunehmen. Sie ersetzt schon heute den bisherigen Auslandskrankenschein. Alles auf einer Karte – aber nur, wer’s will Wenn der Patient es möchte, kann er zukünftig auch freiwillige medizinische Daten mithilfe der eGK speichern lassen. Sie sind sozusagen das Herzstück der eGK. Dazu gehören u. a. der elektronische Arztbrief, die elektronische Patientenakte, das Patientenfach und die Patientenquittung sowie eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung informiert Ärzte und Apotheker über die aktuelle Medikation des Patienten, sodass riskante Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Präparaten ausgeschlossen werden können. Wenn Versicherte es wünschen, können sie zudem auch so genannte Notfalldaten auf der eGK speichern: Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen oder wichtigen operativen Eingriffen, z. B. Implantate wie Herzschrittmacher. Angehörige und Ärzte, die im Notfall kontaktiert werden sollen, können ebenfalls vermerkt werden. All diese optional angebotenen Funktionen reduzieren unnötige Mehrfachuntersuchungen und erhöhen die Therapiesicherheit der behandelnden Ärzte. Im Notfall können die entsprechenden Daten sogar lebensrettend sein. Datenschutz an erster Stelle Grundsätzlich gilt: Bei allen freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte entscheidet der Versicherte selbst, welche medizinischen Daten mittels der Karte gespeichert werden. Außerdem kann er bestimmen, wer welche Daten sehen darf. Zudem werden die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten gespeichert, sodass auch jeder (unwahrscheinliche) Missbrauch dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden kann. Alle persönlichen Gesundheitsdaten sind mit dem so genannten Zwei-Schlüssel-Prinzip gesichert: Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der so genannte Heilberufsausweis (HBA) des Arztes oder des Apothekers in das Kartenlesegerät eingesteckt werden, kann der Versicherte dem Arzt durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) Einsicht in seine freiwilligen Gesundheitsdaten geben. Mit Hilfe des HBA können sich Heilberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker elektronisch identifizieren. Der HBA ermöglicht ihnen unter anderem den Zugriff auf die Patientendaten der eGK. Ohne diese Legitimation können keine Daten gelesen und elektronische Rezepte und freiwillige Anwendungen gespeichert werden. Dem Schutz sensibler Gesundheitsinformationen ist also höchste Priorität eingeräumt. Wann und wie die neue Karte kommt Aktuell werden bei der Einführung der neuen Karte erst einmal nur alle administrativen Daten der Versicherten wie etwa Name, Adresse, Geburtsdatum, Zuzahlungsstatus des Versicherten gebündelt zur Verfügung stehen und zwar offline, also ohne Anbindung an die umgebende Infrastruktur von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Apotheken. Um die potenzielle Leistungskraft der Karte so schnell wie möglich für die Versicherten zu entfalten, sehen es die Krankenkassen als notwendig an, dass die Online-Anbindung, also die Vernetzung aller Lesegeräte, Konnektoren und Server, parallel zur Ausgabe der eGK aufgebaut wird. Die genaue Umsetzung des flächendeckenden Rollouts wird derzeit aber noch diskutiert. Die nächsten Schritte Jeder Versicherte erhält eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit seinem Foto von seiner Krankenkasse. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. Die neue Krankenversichertennummer Mit der elektronischen Gesundheitskarte bekommt jeder Bürger in Deutschland eine neue Krankenversichertennummer (KVNR). Alle Versicherten behalten diese Nummer ihr Leben lang, auch beim Krankenkassenwechsel. Bislang hatte jede Krankenkasse ihr eigenes Nummernsystem. In Vorbereitung auf die Einführung der eGK wurde ein bundeseinheitliches Nummernsystem eingeführt. Basis für die neue Nummer ist die Rentenversicherungsnummer der Versicherten. |
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