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Ihr Foto: Mehr Sicherheit für Ihre Karte

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.

Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. gegebenenfalls Schwerpflegebedürftige).

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es folgende Kriterien erfüllen:

Format

35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)

Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)

Gesicht zentral platziert

Farbe

schwarz-weiß oder farbig

Qualität

scharf, klar und kontrastreich

Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen

Hintergrund

Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren

Ausleuchtung

gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen

Augen

geöffnet und vollständig sichtbar

Brillenträger

Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken

Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)

Kopfbedeckung

grundsätzlich nicht erlaubt

Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall:

Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)

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