![]() |
|
![]() |
![]()
|
Sie sind hier: Top-Versicherung » Studenten Ihr Studenten-ServiceSie haben Ihren Wunschstudienplatz erhalten? Dann sollten Sie sich schnell noch Ihre Wunschkrankenkasse näher anschauen! Wir bieten unseren Studenten mehr als andere Krankenkassen, überzeugen Sie sich selbst! 11 Gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei der BKK Scheufelen Wir, die BKK Scheufelen begleiten Sie auch während Ihres Studiums. Auf unseren Studenten-Service und den Krankenversicherungsschutz ist verlass. Verschaffen Sie sich doch einen kurzen Überblick. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern! Infos zu Ihrem Versicherungsschutzkostenfreie Familienversicherung Studierende bis zum 25. Lebensjahr haben die Möglichkeit, sich für die Zeit Ihres Studiums kostenfrei zu versichern. Die sogenannte Familienversicherung funktioniert über die gesetzlich Versicherten Eltern. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit kann auf das 25. Lebensjahr angerechnet werden und wird um die Dienstpflichtzeit verlängert. Sie sind bereits verheiratet? Dann können Sie für die gesamte Studienzeit kostenfrei bei ihrem gesetzlich versicherten Ehegatten mitversichert werden. Voraussetzung für die Familienversicherung ist u.a., dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, dass den Betrag von monatlich 365,- € übersteigt. Bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erhöht sich diese Einkommensgrenze auf 400,- €. (Geringfügigkeitsgrenze = gültig in allen Bundesländen.) Antrag auf Familienversicherung hier herunterladen
Krankenversicherung der Studenten (KVdS) Nach dem Ende der Familienversicherung können Sie sich bei der BKK Scheufelen in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten versichern. Diese Möglichkeit steht Ihnen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters zur Verfügung. Grundsätzlich müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten für das Semester im Voraus gezahlt werden. Jedoch ermöglichen wir Ihnen auch auch eine monatliche Zahlungsweise. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese kann natürlich jederzeit widerrufen werden. Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das zuletzt eine Rückmeldung erfolgte, jedoch spätestens nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Beenden Sie Ihr Studium, endet die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung mit Ablauf des letzten Semesters. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenversicherung der Studenten verlängert werden, z. B. bei
Endet Ihre studentische Krankenversicherung weil Sie die Höchstgrenzen (30.Geburtstag oder Ende des 14.Fachsemesters) erreicht haben, bieten wir Ihnen an sich für maximal sechs Monate bei uns zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterzuversichern – sofern Sie eingeschrieben sind. Über die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung, Absolvierung eines Praktikums) informiert Sie gerne unser Studenten-Service: Frau Verena Taxis Tel: 07021/89-2735, Email Frau Sabrina Scirtuicchio Tel: 07021/89-2737, Email ImmatrikulationFür die Immatrikulation verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise. Diese können sein:
Praktische LinksAlles dazu, was man beachten muss bei Beginn eines Studiums erfahren Sie von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen.
|
|
|
BKK Scheufelen Schöllkopfstr. 120 73230 Kirchheim / Teck | 24h-Hotline: 0800 2552965 (kostenfrei) |