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Grundlagen für die Berechnung Ihrer Beiträge:

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie als freiwillig versicherter Selbstständiger oder freiberuflich Tätiger von allen Einnahmen, die Sie zum Lebensunterhalt verwenden oder verwenden könnten, Beiträge zu zahlen haben (z.B. steuerrechtlicher Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, etc.). Eine Aufrechnung positiver Einnahmen mit negativen Einnahmen aus unterschiedlichen Einnahmearten (z.B. Verluste aus Vermietung und Verpachtung und steuerrechtlicher Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit) ist leider nicht möglich.

Beitragssatz:

Für die Berechnung der Beiträge für Selbstständige gilt ab dem 01.01.2011 der von der Bundesregierung festgelegte, ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 %. Wenn Sie sich gegen einen längeren Krankheitsfall mit Krankengeld absichern möchten, dann beträgt der Beitragssatz 15,5 %. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt weiterhin 1,95 % bzw. 2,2 % (inklusive des Kinderlosenzuschlages ab 23 Jahre in Höhe von 0,25 %).

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